Streik

Wenn meine Reise nicht durchgeführt werden kann in Folge der Streikes bei der Lufthansa und ich bereits ein Zugticket zum Flughafen gelöst habe, krieg ich dieses auch rückerstattet?

Antworten

  • Wird Ihre Reise aufgrund eines Streiks verunmöglichst, so erstatten wir Ihnen die entstandenen Kosten für die Anreise zum Flughafen (z.B. das gelöste Zugticket) zurück. Die ausgefallenen Leistungen der streikenden Firma (in diesem Fall die Lufthansa) sind nicht über die Versicherungsleistungen gedeckt sondern gehen zu Lasten dieses Unternehmens.

    Wir hoffen, Ihnen damit gedient zu haben und stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

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