Kraftfahrzeughilfe abgelehnt wegen Appartment unterbringung?

Ich nehme ab dem 14.07 an einer beruflichen Eignungs und Arbeitserprobung teil mit anschließender Integrationsmaßnahme. Dazu habe ich einen Antrag auf Kfz-Hilfe gestellt, der mit der Begründung abgelehnt wurde das ich eine Appartement unterbringung habe die ich aber garnicht beantragt habe und auch nicht will. Ich frage mich auch wie das denn dann bei den beruflichem Praktikum gehen soll, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich nicht fahren mal ganz zu schweigen von den Heimfahrten die mir ja auch zustehen. Muss ich die Appartment unterbringung akzeptieren? Lohnt sich ein Wiederspruch? Ich bin zu 100% Schwerbehindert und habe die Merkzeichen G und B und einen Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter Menschen.

Antworten

  • Hi

    wie alt bist du?
    um was geht´s?

    schon mal vorab, bevor wir mehr Details von dir haben:
    hast du eventuell was Kleingedrucktes überlesen?

    lg
    ppiet
  • Grosser01 hat geschrieben:
    Ich nehme ab dem 14.07 an einer beruflichen Eignungs und Arbeitserprobung teil mit anschließender Integrationsmaßnahme. Dazu habe ich einen Antrag auf Kfz-Hilfe gestellt, der mit der Begründung abgelehnt wurde das ich eine Appartement unterbringung habe die ich aber garnicht beantragt habe und auch nicht will. Ich frage mich auch wie das denn dann bei den beruflichem Praktikum gehen soll, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich nicht fahren mal ganz zu schweigen von den Heimfahrten die mir ja auch zustehen. Muss ich die Appartment unterbringung akzeptieren? Lohnt sich ein Wiederspruch? Ich bin zu 100% Schwerbehindert und habe die Merkzeichen G und B und einen Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter Menschen.


    Einen schönen guten Morgen

    Bitte lege sofort Widerspruch ein und wenn es gar anderst nicht geht suche dir ganz dringend Rechtsbeistand. Das Ämter ihre Muskeln spielen lassen bzw sie probieren es auf dem Rücken der Betroffenen ist leider sehr gängige Praxis.
    Deine Unterbringungin in ein Appartment ist mir ebenso schleierhaft und bedarf einen Rücksprache mit dem Amt, wie sie darauf gekommen sind.
  • Hallo
    wichtig wäre zu wissen ob die Unterbringung in einem Appartement im Zusammenhang mit
    der beruflichen Eignungs und Arbeitserprobung steht.
    Dann nutzt auch kein Widerspruch weil erst einmal keine Fahrten nötig sein werden.
    LG
    Heidi
  • Hallo zusammen, erstmal danke für eure Antworten.
    Ja die Unterbringung steht im Zusammenhang mit der beruflichen Eignungs und Arbeitserprobung. Allerdings bin ich ja nicht nur vorübergehend auf ein Kfz angewiesen also stellt sich mir die Frage was ist wenn ich danach Arbeit bekomme und es bleiben ja noch die Fragen wie soll ich die Heimfahrten und die Fahrten zum Praktikum bewerkställigen. Die Unterbringung in einem Appartement habe ich auch nicht beantragt und es war vorher auch nie die Rede davon. Das ganze läuft über die Deutsche Rentenversicherung.

    LG
    Guido
  • Grosser01 hat geschrieben:
    ...
    Ja die Unterbringung steht im Zusammenhang mit der beruflichen Eignungs und Arbeitserprobung.
    ...
    Allerdings bin ich ja nicht nur vorübergehend auf ein Kfz angewiesen also stellt sich mir die Frage was ist wenn ich danach Arbeit bekomme und es bleiben ja noch die Fragen wie soll ich die Heimfahrten und die Fahrten zum Praktikum bewerkställigen.
    ...
    Die Unterbringung in einem Appartement habe ich auch nicht beantragt und es war vorher auch nie die Rede davon. Das ganze läuft über die Deutsche Rentenversicherung.

    LG
    Guido


    Hallo Großer,
    auch dir sei die Frage gestellt, ob du ungelegte Eier ausbrüten möchtest bzw. ob du uns dazu bringen willst.

    Wegen Ostern vielleicht noch in Farbe? 😃

    Irgendwo wirst du was finden darüber, dass du ein Appartement während der Maßnahme bewohnen kannst (das entspricht einer Hotelunterbringung während eines Lehrgangs, damit du nicht jeden Tag zwischen Wohnung und Tagesablauf pendeln musst.)

    Mit Widerspruch würde ich langsm treten. Das kann die Beteiligten verägern.

    Nun mach dich (und dann uns) erstmal schlau, indem du mit der RV telefonierst und uns dann berichtest. Bis dahin genügt es, wenn du deine unsägliche Empörung über die Autoverweigerung im Saal "schweben" lässt.
    Kriegste das hin? 😉

    lg
    ppiet




  • Hallo Guido!

    Kraftfahrzeughilfe von der Rentenversicherung ist nicht ganz einfach zu bekommen.
    Aus der Perspektive der Rentenversicherung ist es günstiger, die Unterbringung zu finanzieren, als gleich in einen PKW ...vielleicht sogar mit Umbau ...zu investieren. Und es ist ja auch noch nicht klar, ob du anschließend einen Arbeitsplatz findest und ob du für diesen Arbeitsplatz tatsächlich ein Auto brauchst. Sofern die Unterbringung für dich nicht vollkommen unzumutbar ist, ist es eine schlechte Ausgangssituation um jetzt Kraftfahrzeughilfe zu bekommen.
    Wenn du einen Dauerarbeitsplatz gefunden hast, den du nur mit einem Auto erreichen kannst, sind deine Chancen viel besser.
  • Hallo zusammen, danke nochmal für eure Antworten.
    Ich habe die Sache jetzt an den VDK abgegeben die legen für mich Widerspruch ein.
    Melde mich wieder wenn ich Näheres weiss.

    Gruß
    Guido
  • Hallo zusammen,
    ich habe wieder was von der Rentenkasse bekommen.
    Sie wollen mich ärztlich Begutachten.
    Ich melde mich wieder wenn das vorbei ist

    Gruß

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