Wie bekomme ich ein Arzt der eine ärztliche Beurteilung der gesundheitlichen Situation/Behinderung a

Ich wurde vom Landratsamt angewiesen eine als sich die Beurteilung der gesundheitlichen Situation/Behinderung durchführen zu lassen, dann habe ich eine Woche herum telefonieren müssen. Überhaupt einen Termin bei einem Arzt Zu bekommen denn die meisten erstes sind so gut wie nicht erreichbar.
Als ich dann bei dem Termin bei dem Ast vor sprach sagte der Hase er müsse erst seine Bezahlung sicherstellen, er könne erst etwas machen wenn er sicher weiß das er das bezahlt bekommt was er haben will, dazu meinte er soll ich einem weiteren Termin ausmachen, was sie auch tat.
Bei dem zweiten Termin rief der Arzt telefonisch beim Landratsamt an und fragte er wegen der Bezahlung ein Angestellter des Landratsamts der am Telefon war sagte ihm dann wird diese Leistung bekäme der Arzt 20 € bezahlt dann sagte der Arzt Das ist mir zu wenig das mache ich nicht und schickte mich wieder weg ohne diese Untersuchung durchgeführt zu haben.

Deshalb möchte ich nun wissen wie kann ich einen Arzt dazu bringen dieser Beurteilung für mich durchzuführen, denn ich denke das bei anderen Personen ein Arzt sich nicht verweigert, oder verweigern sich erster auch bei anderen Personen so denen zu helfen, mir ist kein anderer bekannt Dem gegenüber ein Arzt eine solche Verweigerungshaltung an den Tag legt.

Ich bitte nun um Antworten wie ich einen Arzt dazu bringen kann diese Beurteilung der gesundheitlichen Situation/Behinderung für mich/bei mir durchzuführen.
Falls jemand meint ich soll zu meinem Hausarzt gehen, dann muss ich sagen ich habe keinen Hausarzt.
Denn ich habe seit 2004 sprich innerhalb der letzten zehn Jahre nur einmal ein Zahnarzt gebraucht, Weil ich Zahnprothesen(ein HerausnehmbahresGebiss/Dritte Zähne) brauchte.
Einen Hausarzt habe ich also nicht, zum Hausarzt gehen entfällt.
Der vorgeschriebene Arzt der sich verweigert hat ist ein Arzt für Allgemeinmedizin sprich ein Hausarzt.

Ich hoffe nun auf Für mich hilfreiche Antworten

Antworten

  • Hallo Sams,

    um was geht es denn bei der Beurteilung ? Ich habe schon mehrfach für meine Tochter, meine Frau, sowie für Leute deren gesetzlicher Betreuer ich war, verschiedene Dinge "beim Landratsamt" beantragt. In den meisten Fällen wurden die Betroffenen von da zur Beurteilung der Situation zum Gesundheitsamt geschickt. Wenn man da hin geht nimmt man am besten Aztberichte die die vorliegende Behinderung beschreiben mit.

    Du hast in anderen Beiträgen geschrieben, das du seit der Geburt behindert bist. Daher sollte es reichlich "amtlich verwertbares" Material über deine Behinderung geben. Meine Tochter ist seit der Geburt behindert. Die Arztberichte füllen mehrere Schränke. Meine Frau hat genau so lange eine schwere Psychose. Darüber gibt es, ohne das wir eine DM / Euro für einen Bericht ausgeben mußte auch kiloweise Berichte von Ärzten. Frage : Wenn du so lange so behindert bist, warum mußt du dann lange rum telefonieren, um einen Arzt zu finden der dir.. und ggf. dem Landratsamt...bescheinigt wie du bist ?

    Hast du wegen "deinem Begleiter" den du deiner Meinung nach brauchst an das Vormundschaftsgericht geschrieben ? Was haben die geantwortet ?

    Ohne das du die Ergebnisse der dir gemachten Lösungsvorschläge hier mitteilst, macht es keinen Sinn dir hier zu antworten, weil alles mit jeder weiteren Frage von dir nur noch konfuser wird.

    😀 Helmut
  • "um was geht es denn bei der Beurteilung ? Ich habe schon mehrfach für meine Tochter, meine Frau, sowie für Leute deren gesetzlicher Betreuer ich war, verschiedene Dinge "beim Landratsamt" beantragt. In den meisten Fällen wurden die Betroffenen von da zur Beurteilung der Situation zum Gesundheitsamt geschickt. Wenn man da hin geht nimmt man am besten Aztberichte die die vorliegende Behinderung beschreiben mit."

    Diese Beurteilung nennt sich Formblatt HB/A-Teil 1
    Ich habe auch keinerlei als Berichte über meine Behinderung, das einzige was ich habe ich bei behinderten Ausweis und ein älteres Schreiben des Versorgungsamt das noch aus den 1970 er Jahren stammt, also schon veraltet ist.


    "Hast du wegen deinem Begleiter an das Vormundschaftsgericht geschrieben ? Was haben die geantrortet?"

    Das habe ich gemacht und ich habe gelesen das auch das Gericht ein Gutachten von mir haben will was mir auch wieder Probleme bereitet wenn schon diese Beurteilung/dieses Gutachten von keinem Arzt gemacht werden will nur weil die Bezahlung zu niedrig ist.

    Geantwortet hat das Gericht noch nicht ich habe nur ein Anruf erhalten um einen Gesprächstermin mit dem Direktor des Gerichts zu vereinbaren, aber ich möchte als Beistand meinen Bruder dabei haben, Deshalb musste ich auch er meinen Bruder fragen wann er kann.
    Der Direktor des Gerichts hat dann heute Morgen wieder bei mir angerufen, Leider war ich persönlich nicht erreichbar Es ging deshalb mein Vater ans Telefon, der versteht die ganze Sache jedoch nicht.

    Ich bräuchte nun einen Arzt der diese Beurteilung/Gutachten für mich ausfüllt/bearbeitet, damit ich wenn das Gericht von mir auch ein Gutachten haben will nicht noch einmal ganz von vorne anfangen muss, ich will er mich nicht zweimal ein Gutachten machen müssen.

    Wäre es eventuell auch irgendwie möglich dass das Gericht einen Arzt verpflichtet für mich diese Gutachten zu machen egal Wie hoch die Bezahlung dafür ist, den Ärzte sind anscheinend heute auf dem Standpunkt sie müssen die Leute abzocken wer sich nicht abzocken lässt den Wert alles verweigert, Design bin ich der Meinung dass ein Gericht einen Arzt dazu zwingen muss diese Beurteilung bei mir durchzuführen, denn wenn ich ein Ass darum bitte dann kommt er mit allen wirklichen Ausreden würde nichts machen muss, das einzige was der Arzt macht ist dass seine Assistentin meine Versichertenkarte der Krankenversicherung in das Lesegerät schiebt und der Arzt damit die Möglichkeit hat bei der Krankenkasse eine Besuch von mir bei dem Arzt ab zu kassieren ohne dass er eine in eine Leistung erbracht hat, denn beides einlesen meine Versichertenkarte hat der Arzt eine Daten um mit der Krankenkasse abzurechnen.
    Das Sozialamt zahlt für mich jeden Monat 150 € Krankenkassengebühr Davon habe ich in den letzten zehn Jahren sehr wenig in Anspruch genommen und bin immer etwas in Anspruch nehme so wie jetzt betreffen die Uhrzeit die Beurteilung durch einen Arzt dann sich von vornherein niemand etwas zahlen und das was das Landratsamt zahlen würde ist dem als zu wenig.

    "Ohne das du die Ergebnisse der dir gemachten Lösungsvorschläge hier mitteilst, macht es keinen Sinn dir hier zu antworten, weil alles mit jeder weiteren Frage von dir nur noch konfuser wird."

    Wie soll ich Ergebnisse mitteilen wenn mir jedes Vorwärtskommen blockiert wird sprich ich gehe zu einem Arzt und dieser Beurteilung ausführen zu lassen, der Arzt verweigert sich bei ihm lieber Bezahlung zu niedrig ist, so komme ich keinen Schritt vorwärts, es wird gewissermaßen alles blockiert

    Mir kam der gerade eben die Idee beim Gericht per einstweiliger Verfügung einen Betreuer zu bekommen der mir hilft dies dieses schon durchzusetzen, denn ich denke wenn ich vor einen vom Gericht beauftragte Betreuer habe der mit mir zu einem Arzt geht wegen dieser Beurteilung und der Arzt sich dann wieder verweigert dann kann der Betreuer dem Arzt sagen das er vom Gericht beauftragt wurde mir zu Händen meine Belange durchzusetzen und wenn er sich weiter weigert diese Beurteilung bei mir durchzuführen wird er ich beim Gericht melden, dann bekommt nämlich der Arzt vom Gericht eins auf den Deckel, ich denke Bei Anweisungen eines Gerichts wird Kein Arzt verweigern, den ein als ist nicht höher als ein Gericht.
    Obwohl sehr viele Leute Ärzte als Halbgötter in Weiß ansehen, Was sie eigentlich gar nicht sind und das sie scheinbar den ersten schon zu Kopf gestiegen.
  • Hallo sams,

    ich möchte eigentlich auf das geschriebene von dir nicht weiter eingehen, nur so viel..ein Gutachten / Bescheinigung dauert wenn es richtig und sorgsam erstellt wird inklusive der dazu notwendigen Untersuchung mehrere Stunden. Wenn der Arzt dafür ein Honorar von 20 Euro zugesichert wird, kann ich seine Ablehnung verstehen. Nimm mal einen Handwerker der zu dir kommt und eine Stunde arbeitet, da bist du gleich mal 40 Euro und mehr los.
    Das Gesundheitsamt ist da wohl doch die geeignetere Anlaufstelle. Alternativ..frage doch das Landratsamt mit welchen Ärzten sie zusammen arbeiten.. oder sie sollen dir einen Termin besorgen.
    Also ich kann Ärzte verstehen die mit 20 Euro abgespeist werden sollen und sich verweigern.. wohlgemerkt ist das ja kein Notfall!
    LG Thomas
  • Hallo Sams,

    mit Behördengängen und Arztbesuchen ist das im Grunde genau so wie beim Kuchen backen. Will man was von einem Amt, muß man wissen was man will, und tun was die Sagen. Will man was von einem Arzt, muß man auch wissen was man will, und dann auch tun was der sagt.

    Will man einen Kuchen backen, muß man auch wissen was man will, festellen was man hat, sich die Zutaten besorgen, sich an das Rezept halten. Nur dann kann ein Kuchen was werden. Dazu reicht es nicht, einen Mixer mit viel Getöse.. so das es viele hören.. in eine Rührschüssel zu halten, und "Sprüche zu klopfen". Den Mixer in die Hand zu nehmen macht erst Sinn wenn man die Zutaten hat, und diese dann in genau der richtigen Reihenfolge verarbeitet. Wenn einem zwischendurch ein anderes Rezept einfällt, das einem besser schmecken könnte, muß man auch dafür erst alle Zutaten haben... einfach so während des rührens was anderes daraus machen zu wollen .... so bekommt man keinen Kuchen.... und von keiner Behörde... von keinem Amt oder Arzt das was man von denen möchte.

    Da hilft NUR : Das zu tun was die sagen... in der Reihenfolge wie die es wünschen. Wenn das Vormundschaftgericht ein Gutachten über dich will, wird es das selber in Auftrag geben. Wenn du einen Assistenten.. persönlichen Betreuer haben möchtest.. : Tu das was das Gericht dir gesagt... oder geschrieben hat. Wenn du noch nicht an das Gericht geschrieben hast, tu das per Einschreiben mit Rückschein... mit dem Textvorschlag den ich dir geschickt hab. In der Regel ist es so, das wenn das Gericht einen persönlichen Betreuer nach Prüfung der Situation nicht für nötig hält, das es dann die Betroffenen an passende Stellen weiterleitet, die dann helfen können.... wenn man es denn will.

    So gesehen brauchst du dich zu dem Thema hier erst wieder melden, wenn du vom Gericht eine schriftliche Entscheidung über deinen Wunsch hast. Alles zwischendurch is nichts weiter wie wildes rum rühren in einer leeren Schüssel, und sich wundern das kein Kuchen daraus wird.

    😀 Helmut
  • Der Arzt bei dem ich war hat mit dem Landratsamt telefoniert.
    Bei diesem Telefonat hat das seinen Landratsamt dem jetzt gesagt er kann wir diese Dienstleistung nur 20 € bekommen, Die Entlohnung ist nicht nach meinen willen sondern nach dem willen des Landratsamts.
    Daraufhin weigerte sich der Arzt irgendetwas zu tun weil ihn die Bezahlung zu niedrig ist, diese Verweigerung des Arztes ist eine Verweigerung eine Anweisung eines Amts.
    Ist heutzutage erlaubter ein Arzt eine Dienstleistung auf Anweisung eines Amts verweigern darf nur weil er Dabei nicht genug verdient.

    Dadurch stehe ich auf der Stellung komme keinen Schritt weiter, ich vermute das heutzutage einem selbst für ein Gericht angeordnet werden muss das ein Gutachten auszuführen hat den Daten darf er sich nicht weigern, das habe ich persönlich auch schon erlebt, das wenn ein Gericht einen Arzt anweist ein Gutachten zu machen dann macht er das Gutachten egal wie hoch sein Verdienst ist denn dabei schreibt das Gericht dem Angst vor was er bekommt und was nicht, denn meines Wissens Darf sich niemand auch kein Arzt einer gerichtlichen Anordnung verweigern.

    Mir kommt es so vor als ob wir in Deutschland nicht einen Rechtsstaat leben sogar in einem Militärstaat in dem nur das getan wird was von oben angeordnet wird, Es muss alles von oben herunter erzwungen werden.

    Ich habe schon einmal geschrieben ich trete hier auf der Stelle und komme nicht weiter weil sie jeder nur verweigert, ich habe nicht gesagt das ich nicht das tue was das Amt will, aber ich kann es nicht tun wenn sich derjenige der von Amts wegen angewiesen ist es zu tun sich einer verweigert.

    Ich stelle jetzt hier habe alles getan was ich tun konnte leider schlägt mir nur Verweigerung entgegen obwohl ich sehr dringend Hilfe brauche, verweigert sich jeder mir zu helfen nur weil er auf gut Deutsch gesagt der raffgierig ist also nicht genug verdienen kann, immer mehr verdienen will (sich nur bereichern will aber nichts dafür tun will).
  • Hallo Sams,

    ich fürchte, der Fehler liegt hier auf beiden Seiten... also auch bei dir. Oder warum hast du noch keinen Termin beim Direktor vom Amtsgericht ? Wenn ICH tatsächlich so dringend Hilfe brauchen würde,.. was dann ja auch für dich gut sein müßte... würde ich da eher allein hin gehen, als das ganze weil der Bruder nicht will / keine Zeit hat, immer länger vor mir her zu schieben, und die Notlage... ohne die sowas ja nicht dringend ist.. immer größer werden zu lassen.

    "Dringend Hilfe suchen" geht bei den meisten Hilfesuchenden anders.

    😀 Helmut


  • Breather hat geschrieben:
    Hallo sams,

    Das Gesundheitsamt ist da wohl doch die geeignetere Anlaufstelle. Alternativ..frage doch das Landratsamt mit welchen Ärzten sie zusammen arbeiten.. oder sie sollen dir einen Termin besorgen.
    Also ich kann Ärzte verstehen die mit 20 Euro abgespeist werden sollen und sich verweigern.. wohlgemerkt ist das ja kein Notfall!
    LG Thomas


    Das Landratsamt hat zu dem Arzt bei dem ich war am Telefon gesagt diese Untersuchung müsse von einem Arzt durchgeführt werden Und ich solle dieses Formular dann an das Landratsamt zurücksenden dann würde das Landratsamt dieses Untersuchungsergebnis An das Gesundheitsamt zur Überprüfung weiterleiten, deshalb ist es für mich unverständlich warum ich direkt zum Gesundheitsamt gehen soll, denn das sagt man mir dann auch wiederum ich soll zu einem niedergelassenen Arzt gehen, ich habe auch schon bei Kliniken angerufen und gefragt ob sie dieses Gutachten machen können dann wurde mir gesagt das können wir nicht das können nur niedergelassene Ärzte.
  • Hallo Sams,

    gut, dass Du bald einen Termin beim Gerichtspräsidenten des AG hast.


    Was ich an Deiner Stelle bezüglich der Arztsuche machen würde, wäre:

    - noch einige Ärzte in Deiner Nähe durchtelefonieren - am Telefon beschreiben, worum es geht, und fragen, ob sie das machen

    - wenn du jemand findest, gut. Wenn du niemand findest:
    Dich beim Landratsamt melden (z. B. per Mail), denen die Liste der Ärzte schicken, die Du angefragt hast und die das nicht machen wollten. Auf der Grundlage betonen, dass Du gerne Deinen Mitwirkungspflichten nachkommen möchtest, aber nicht weißt wie und dass sie Dir -ggf. in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt - doch einen Arzt empfehlen mögen, der das macht. Überlegeung dahinter: Du bist bestimmt nicht der erste, der so eine Begutachtung einholen muss. Das heißt, das Amt müsste wissen, welche Ärzte in anderen Fällen so etwas gemacht haben.

    Parallel dazu fallen mir noch die beiden folgenden Institutionen ein, bei denen Du versuchen könntest, einen Tipp zu bekommen:

    - Ärztekammer
    - eine Patientenberatung in Deiner Nähe


    Beste Grüße, ananim
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