Bekomme ich mit 2 Hüftprothesen einen Schwerbehindertenausweis?

Habe 2001 und 2003 jeweils eine Hüftprothese bekommen,habe ich damit einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Antworten

  • Laut Tabelle
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.2.htm#endoprothesen
    bedeuten zwei Hüft-TEPn einen GdB von 40%.

    Das wäre noch kein Schwerbehindertenausweis.

    Eventuell könnte sich eine Antragstellung jedoch lohnen.
    Einerseits könnte eine Gleichstellung möglich sein, was den erweiterten Kündigungsschutz zur Folge hätte oder bei Folgeerkrankungen könnte später ein Verschlimmerungsantrag zum Schwerbehindertenausweis führen.

    Sollten weitere Erkrankungen vorliegen, könnte auch bereits beim Erstantrag die 50%-Schallmauer durchbrochen werden.
  • Hallo rubin65,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, solitär 😀 ).

    Die Frage nach dem GdB bzw. Schwerbehindertenausweis kann am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Einen Schwerbehindertenausweis gibt es für Funktionseinschraenkungen, die altersuntypisch und chronisch (> 6 Monate) sind.
    Wenn du mit den Hüftprothesen annähernd so gut gehen kannst wie ein gesunder, dann gilt das nicht als Schwerbehinderung. Es kommt also darauf an, wie sehr du trotz der Prothesen noch chronisch eingeschränkt bist. Chronische Schmerzen wären dabei auch zu berücksichtigen.

    Für die Beurteilung benötigen Mediziner besonderes Fachwissen. Ich vermute, es gibt einen Bericht aus der medizinischen Rehabilitationsbehandlung ("Kur"). Den mal anschauen und mit deinem Orthopäden besprechen.
    Der sollte zumindest bei einem Antrag auf Schwerbehinderung einen Befundbericht erstellen (können), der eine erhebliche Funktionsbeeintraechtigung bestätigt.

    Da Reha-Kliniken sich darauf konzentrieren, was besser geworden ist und für den Schwerbehindertenausweis wichtig ist, was nicht funktioniert, bitte genau den Inhalt mit deinem Arzt besprechen.
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