Merkzeichen aG

Hi

ich habe MS und bin derzeit in der Lage max 20-30m frei zu laufen. Die Laufstrecke hängt von vielen Faktoren ab (Witterungsbedingungen, Tagesform, bereits erbrachte Leistunge,....) und kann im Extremfall gegen Null gehen. beruflich und in sonstigen Angelegeneiten in denen ich mobil sein muss bin ich auf einen Rolli angewiesen. Ist das ausreichend für aG und wie kann ich das Versorgungsamt davon überzeugen (Antrag wurde abgekehnt).

Gruß
ichbinich

Antworten

  • Hallo ichbinich,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Näheres zum Thema Schwerbehindertenausweis findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Grundsätzlich ist es so, dass über diese Anträge nach Aktenlage entschieden wird. Du musst also bei Deinem Antrag bzw. jetzt ja Widerspruch ärztliche Unterlagen mit einreichen, die Deine Schilderungen unterstützen und bestätigen.

    Zur Wahrung der Widerspruchsfrist (einen Widerspruch musst Du nach Deinem Bescheid nun fristgerecht einlegen), reicht zunächst ein formloses Schreiben, in dem Du erklärst, weiter Unterlagen nachzureichen. So kannst Du einerseits die Frist wahren und hast trotzdem die Möglichkeit, Stellungnahmen Deiner behandelnden Ärzte einzuholen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das mit dem Einspruch ist mir klar. Die Ablehnung kam auf den Einspruch also wäre jetzt nur noch Klage möglich. Die Frage bezog sich eher darauf was sind die Kriterien für aG. Ich kenne MSler die besser laufen als ich aber aG haben. Bei mir wurde der Einspruch abgelehnt und auch der gdB nicht erhöht obwohl sich die Lauffähigkeit zwischen Antrag und Einspruch mehr als halbiert hat (Antrag mit 40-80m). Dies war aus dem Arztbrief zum Einspruchauch ersichtlich.

    Gruß
    ichbinich
  • Hallo ichbinich,

    das Merkzeichen aG erhalten nur Menschen, die sich auf Grund ihrer Behinderung nur mit fremder Hilfe oder unter äußerster Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

    Wenn Du der Auffassung bist, dass Dir dies zusteht, bleibt jetzt in der Tat leider nur die Klage.

    Auch wenn es objektiv sein sollte, erfolgt die Beurteilung der Situation letztendlich natürlich immer durch Menschen. Dies kann die unterschiedliche Bewertung Deiner Situation und die Deiner Bekannten zur Folge haben.

    Wenn wir Dir noch irgendwie helfen können, zögere bitte nicht uns anzusprechen. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀