Durchblutungsstörung in beiden Beinen GdB nur 40

Hallo,
bin neu hier und sehr verzweifelt.
Habe einen Schwerbehinderungsantrag gestellt und nur GdB von 40 bekommen.
Ich habe eine schwere pavk Abi - Index von 0,4 in beiden Beinen!
Mein Fehler war das ich den Schwerbehinderungsantrag unabhängig von meinen beiden
Ärzten gestellt habe.
Und es kam wie es kommen musste der Facharzt hat alle Beschwerden angegeben.
Ich habe schon mehrere Stents in den Beckenarterien, enen Bypass der sich wieder verschlossen hatte. Dann eine Notoperation mit neuem Bypass von rechts nach links.
Nun neue Engstellen in beiden Unterschenkeln.
Ich kann mit Schwierigkeiten eine Gehstrecke von 60-80 Meter bewältigen, dann ist Schluss
wegen der Schmerzen.
Nun hat aber der Hausarzt eine Gehstrecke in sein Gutachten vom ca. 200m reingeschrieben.
Das war aber eine alte Information die schon fast ein Jahr her ist.
Die zwischenzeitlich verschlechterte Gehytrecke war ihm nicht bekannt.
So hatte das Versorgungsamt zwei Gehstrecken die vom FA 60 m und die vom vom
HA 200m.
Es kam wie ich mir denke wie es kommen musste, das Versorgungamt lehnte sich an die
längere Gehstrecke an.
Nun ist es aber so, dass wie gesagt der HA mich im Gegensatz zum zum FA nie untersucht hatte.
Nun habe ich das mit meinen HA gesprochen, der war ganz bestürzt und hat mir eine neue
Bescheinigung ausgestellt indem er sich dem FA - Gutachten anschließt.

Jetzt habe ich noch zwei Wochen für meinen Widerspruch Zeit.
Lohnt es sich überhaupt das neue HA-Gutachten mit einzureichen?

Wie gesagt ich kann nun kaum noch gehen und nun das!

Ich bin nun 61 Jahre und habe 44Jahre rentenrechliche Zeiten auf meinem
Rentenkonto

Antworten

  • Hallo,

    wir können hier natürlich keine Vorhersagen über den Ausgang eines Widerspruchsverfahrens treffen - aber so, wie Du die Sachlage schilderst, hat die Behörde auf Grund von unzutreffenden Informationen entschieden und daher denke ich, Du solltest das mit dem Widerspruch unter Vorlage des neuen Gutachtens Deines Arztes jedenfalls versuchen.

    Du hast dabei ja auch nichts zu verlieren, oder? Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst Du immer noch überlegen, ob Du klagen möchtest oder nicht.

    Die Anzahl der Jahre, die Du gearbeitet hat, hat damit übrigens überhaupt nichts zu tun.... es geht ja hier nicht um eine Rente.

    Herzlichen Gruß, ananimn
  • Danke für die Antwort!😃

    Eine Frage hätte ich noch: Sollte ich für meinen Widerspruch, der ja etwas kompliziert
    scheint einen der Sozialverbände zur Hilfe nehmen?
  • Hallo,

    wenn du in einem Sozialverband schon Mitglied bist oder es Dir leisten kannst, Mitglied zu werden, halte ich es immer für eine gute Idee, deren Unterstützung zu suchen - schon weil dann der Widerspruch ggf. von einem Anwalt kommt und das helfen kann.

    Halt nur aufpassen, dass Du die Frist nicht verpasst, also wenn Du Dich da hinwendest, gleich mit allen Dokumenten und Hinweis auf die laufende Frist.

    Nach dem, was Du hier geschildert hast, erscheint mir Dein Widerspruch allerdings auch gar nicht so kompliziert - im Prinzip müsstest Du halt schreiben, dass das eine ärztliche Gutachten veraltet war und ohne Untersuchung erstellt und dass der Arzt jetzt nach aktueller Untersuchung seine Meinung geändert hat und das Amt nun auf der von beiden Ärzten eingeschätzten Gehstrecke neu befinden möge, oder so ähnlich.


    Ich drück die Daumen, ananim

  • Hallo ikarus01,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, anamin 😀 ).

    Ein Widerspruch an sich ist nicht sonderlich kompliziert. Du kannst auch zur Fristwahrung zunächst einen formlosen Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.
    Dass solch wichtige Sachen per Einschreiben verschickt werden müssen, versteht sich.

    Ganz wichtig ist, dass Du dich mit Deinen Ärzten abstimmst.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Liebe Foris,
    mit heutigem Bescheid, nach einem Widerspruch) wurde mir eine Schwerbehinderung mit einer GdB von 50 mit Merkzeichen G vom Jan. 2013 bescheinigt.
    Der Haken an der Sache ist nur, dass die Schwerbehinderung nur bis zum Nov- 2015 befristet wurde und mir dann eine Überprüfung der GdB anvisiert wird!
    Nun wollte ich Jahrgang 1953 im nächsten Jahr Rente wg. Schwerbehinderung beantragen, mit 6% Abzügen.
    Wie ich aber gehört habe (ich weiß nicht mehr wo) soll die DRF Renten wegen befristeter Schwerbehinderung ablehnen.

    Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, da dieser Bescheid sich noch im Widerspruchsverfahren befindet!
    In dem Schreiben, das dabei lag, steht das ich eine Einverständniserklärung abgeben muss.
    Wenn ich das nicht mache wird der Widerspruch der höheren Instanz zur endgültigen Entscheidung
    zugeleitet.

    Kennt sich da jemand aus und kann mir einen Rat geben?

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