Wer trägt Kosten der Testamentsvollstreckung bei einem Behindertentestament?

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  • Hallo!

    Gibt es das Testament schon, ist es noch in Planung, ist der Erbfall schon eingetreten?

    Ich habe mich vor einigen Jahren selber damit beschäftigt. Wenn der Testamentsvollstrecker (TV) z.B. ein RA mit entsprechender Fachrichtung ist, zweigt er sich jährlich eine kleine Summe ab. Einmal im Moment des Erbfalles und dann jährlich. Davon wird er aber nicht reich, wobei es auf die Summe ankommt. Es geht um eine prozentuale Abzweigung von der Erbsumme. Zu Beginn sind es, glaube ich, 4 Prozent und dann jährlich 1 bis 2 Prozent. Der Rest kommt der Person mit Behinderung zu Gute.
    Man kann aber auch eine andere Person einsetzen, es muß kein RA sein, der die TV übernimmt. Es kann auch eine Vertrauensperson aus dem Familien- oder Freundeskreis sein.

    Am besten läßt du dich konkret von einem RA mit Erbschaftsrecht beraten, speziell Behindertentestament. Wir ließen uns von Herrn Günther Hoffmann aus Bremen beraten. Er ist RA und TV, Fachbereich Erbrecht und hat selber einen Sohn mit Behinderung, weiß also, wovon er spricht.


    Gruß, Katrin
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