Autokauf mit Kraftfahrzeughilfe - Welche Extras werden erstattet

Hallo zusammen,
ich bin schwerbehindert ( aG und H ) und möchte demnächst ein Auto kaufen, da ich wieder arbeiten möchte und nur mit einem Auto zur Arbeit gelangen kann.

Ich würde gern von Euch wissen, welche Extras Behinderungsbedingt von der Rentenversicherung gezahlt werden.

Ich habe da leider nichts gefunden, obwohl ich intensiv gesucht habe und die Beratung bei der DRV war nicht hilfreich.

Mir wurde auf einer Automesse gesagt, dass die Mehrkosten für die Automatik übernommen werden. Ebenso Standheizung, Sitzheizung und Klimaanlage und Rolliverladesystem.

Habt Ihr Tipps für mich?

Das wäre toll!

DiveDeep

Antworten

  • Hallo,

    eigenen Erfahrungen kann ich nicht bieten, aber vielleicht hilft ein Blick in die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

    § 4 Abs. 2: Das Kraftfahrzeug muß nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergeben und, soweit erforderlich, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ermöglichen.

    § 5
    Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt.

    §6 Höhe der Förderung nach Einkommen

    § 7 ür eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Dies gilt auch für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung eines Dritten erforderlich ist, der für den behinderten Menschen das Kraftfahrzeug führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, sind anzurechnen.


    Summa summarum:
    Rolliverladesystem sollte übernommen werden, wenn Du Rollifahrer bist.

    Bei allem anderen wäre eher die Frage, ob Du nicht sowieso ein Auto kaufst, das mehr als den förderungsfähigen Höchtsbetrag und es dann überhaupt noch einen UNterschied macht? Oder kannst Du argumentieren, dass die Sachen, die Du willst, aus irgendwelchen Gründen behinderungsbedingt nötig sind (zB. wei Dir Temperaturschwankungen schaden)?

    Ansonsten würde ich, falls hier niemand ERfahrungen beisteuern kann (da mögen aber einzelne Behörden auch unterschiedlich agieren) an Deiner Stelle einfach mal bei der zuständigen Behörde anrufen, und mir das erklären lassen. Ich würde annehmen, dass das nicht der Rentenversicherung ist, wenn es darum geht, dass Du ein Auto für Arbeitszwecke brauchst. In jedem Fall MUSS es irgendjemand in der zuständigen Behörde geben, der diese Fragen beantworten kann - die müssen ja wissen, nach welchen Kriterien sie etwas genehmigen. Den Antrag musst Du ohnehin vor Kauf stellen.

    Herzlichen Gruß, ananim





  • Hallo DiveDeep,

    die Frage ist, ob der DRV Bund für dich zuständig ist, oder das Arbeitsamt (Abteilung Rehabilitation) ...

    Ich weiß nicht, ob die erst dann die Kosten (darauf komme ich noch) übernommen werden, wenn du auch konkret eine Arbeitsstelle in Aussicht hast (denn nur dann werden, so meine Erfahrung, die Kosten auch übernommen) ...

    Wenn dem so ist, musst du entweder beim Arbeitsamt oder DRV Bund einen Antrag stellen (Antragsformulare bei der DRV gibt es auf deren Homepage), sollte der eine nicht zuständig sein, dann müssen die den an die zuständige Behörde schicken und dich darüber informieren (so die Theorie, habe schon gehört, dass das nicht immer so passiert) ...

    Bei mir war der DRV zuständig (abhängig von den Arbeitsjahren oder aber auch zuständig, wenn man eine Reha über die bezahlt bekommt) und hat folgende Dinge bezahlt:

    ->Je nach Einkommen einen Zuschuss zum Auto
    ->Automatik (anteilig, da Automatik gleich deluxe-Variante bedeutete, also mit mehr Extras und die da irgendwelche Kostenvorstellungen haben)
    ->Standheizung (da haben die so komische Vorstellungen, was eine Standheizung kostet, das hat mit der Realität, also den wahren Kosten, leider nichts zu tun)
    ->Rollstuhlverladehilfe (zu 100%)
    ->Handgas (100%)
    ->elektrische Anschnallhilfe, so dass der Anschnaller nach vorne kommt (zu 100%)
    ->Sitzheizung und Klimaanlage waren durch die Deluxe-Variante schon vorhanden.

    Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen, ansonsten meld dich einfach.
    Tschüssi
    Mona
  • Hi zusammen,
    danke für die schnellen Antworten!

    @ananim: Danke für den Link.
    Inhaltlich wußte ich das schon, aber der Link ist trotzdem hilfreich.

    Ich dachte bei meiner Frage tatsächlich an konkrete Hinweise, was alles darunter fallen könnte, unabhängig davon, ob das im Auto eh verbaut ist oder nicht.

    Dachrelling zum Festhalten beim Nachvorngehen, Keyless-System, Automatische Heckklappe usw.

    Nur das ich nicht falsch verstanden werde. Ich möchte nichts bezahlt bekommen, was mir nicht zusteht, aber das wass mir zu steht, hätte ich schon gern. 😉
    Ich bin unverschuldet QS seit letztem Sommer und erzähle Euch sicher nichts neues, wenn ich sage, dass es ziemlich teuer ist, schwerbehindert zu sein.
    Und bisher kamm ich ohne Auto aus, aber jetzt brauche ich halt eines, weil sonst nicht zur Arbeit komme.

    Ich kann mein Anliegen noch etwas konkretisieren.
    Ich bin inkompletter Ouerschnitt und habe starke Probleme mit der Durchblutung der Beine, diese sind ständig eiskalt. Ich bin zu meinem großen Glück Teilfußgänger, sodass ich den Weg vom Autoheck zur Fahrertür mit Hilfsmitteln (Dachrelling) gehen kann. Oberkörper ist okay.

    @Mona: Dir auch vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich war mehrfach wegen des Problems bei der Deutschen Renten Versicherung zur Beratung. Diese ist zuständig, da ich eine Arbeitsstelle habe.
    Wirklich geholfen haben diese Beratungen nicht.
    Mir wurde dort nur mitgeteilt, das die Mehrkosten für eine Automatik übernommen werden. Das etwa ein Verladesystem bezahlt wird, davon kein Wort!

    Glücklicherweise traf ich dann aber auf einen Umrüster, der mir weitere Details gesteckt hat. Nämlich, das auch z.B. das Verladesystem und eine Standheizung bezahlt wird, wie Mona ja auch schon schrieb.

    Dann hat mir ein Autoverkäufer gesagt, das auch die Überführungsgebühr übernommen wird. Leider habe ich dazu keine Quelle gefunden.

    Wie oben schon geschrieben, nur was mir zusteht, möchte ich auch haben.
    Eventuell zahlt das dann eh die Versicherung des Arztes, der micht in den Rolli gespritz hat und nicht die Allgemeinheit.

    Okay, vielleicht gibts ja Leute die Erfahrungen haben und teilen möchten!

    Danke,
    DiveDeep

  • Hallo DiveDeep,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Überführungskosten kommen immer ein bisschen darauf an. Sind diese darin begründet, dass der Wagen behinderungsbedingt umgebaut werden muss, werden sie übernommen.

    Du musst übrigens auch einen konkreten Arbeitsplatz vorweisen können und nicht bloß die Absicht, dir eine Arbeit suchen zu wollen.

    In Deinem Fall solltest Du klären, welcher Kostenträger (DRV und Versicherung des besagten Arztes) für was genau zuständig ist.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hi DiveDeep,
    hups... habe ich ganz vergessen, die elektrische Heckklappenöffnung, inkl. Beleuchtung, damit ich auch bei Dunkelheit meinen Rollstuhl verladen kann, sowie eine Aufladestation für meinen E-Rolli (vom Feueranzünder zum Rolli) wurden zu 100 % bezahlt. (wenn du willst, kann ich gerne Fotos oder ein video drehen, damit du es dir anschauen kannst)

    Auch ich bin Teil-Fußgängerin, habe nen Renault Kangoo und mein Rolli wird hinten rein geladen (individuelle Verladehilfe von einem Umbauer in HH) und ich gehe nach vorne.
    ABER für mein nächstes Auto/Rollstuhl (neues Auto = neuer Rollstuhl) möchte ich, dass der Rolli hinterm Fahrersitz rein kommt, weil gerade im Winter (Kälte und Spastik vertragen sich nicht) der Weg sehr lang und dreckig ist (ich gehe lehnend am Auto entlang und die Jacke ... leidet).

    Falls du Lust hast, können wir gerne am WE oder Anfang nächster Woche (juchhu, ich habe Ferien/Urlaub) telefonieren, dann berichte ich dir, oder evtl. kann ich dir auch Tipps geben, damit dein Weg bis zum Ziel vielleicht etwas abgekürzt wird ... das ist doch der Sinn dieses Forums, dass nicht JEDER denselben Weg alleine gehen muss.
    Also trau dich und teile mir deine Tel-Nummer per PN mit und ich melde mich.
    Gruß und schönen Abend
    Mona
  • Ich wurde auf jeden Fall erst Erstattung beantragen, dann ggf. kaufen. Meist geht es rückwirkend nicht.

    Schon mal beim "Bund behinderter Autofahrer" im Internet geschaut? www.bbab.de
  • Hi

    Gleich vorweg - rückwirkend geht gar nichts mehr! Daher unbedingt vorher Kostenvoranschlag einreichen. Mir ging an einem Samstag da Auto kaputt (wirtschaftlicher Totalschaden), mein ertser Gedanke war - wie komme ich am Montag zur Arbeit. Daher ganz schnell einen Kaufvertrag unterschrieben, inkl Umbau. Ergebnis alles selbst bezahlt. Das war mein drittes Auto, bei den Vorgängern wurden die Umbauten übernommen.

    Du schreibts "Teilfußgänger" Oberkörper ist ok. Kann mir vorstellen, dass es da schwierig mit dem Verladesystem wird. Komplette Querschnittgelähmnte mit voller Armkraft (Paras) verladen ihren Rolli vom Fahrersitz aus ohne Hilfsmittel. Das ist auch dem Kostenträger bekannt.

    Ich bin ja auch Teilfußgänger, allerdings Tetra. Ich stelle meinen Rolli hinter den Sitz. Mal davon abgesehen, dass ich ihn über die Heckklappe gar nicht rein bekäme. hinter dem Sitz ist das viel praktischer und viel schneller,
  • Hallo DiveDeep,
    du hast ja bereits gute Informationen erhalten. Da du das Auto brauchst um zur Arbeit zu kommen hast du Anspruch auf eine arbeitsplatzfördernde Maßnahme. Aber bevor du einen Antrag beim Kostenträger einreichen kannst, mußt du noch ein wenig Vorarbeit leisten. Du brauchst ein medizinisches, evtl. neurologisches Gutachten, dass keine Bedenken für die Fahrtauglichkeit bestehen. Die Kosten für das Gutachten bekommst du später vom Kostenträger erstattet. Ich mußte 3 Kostenvoranschläge von Fahrdiensten vorlegen, es wird nämlich geprüft, ob es auf Dauer billiger ist, wenn du mit einem Fahrdienst/Taxi zur Arbeit fährst. Hast du dich schon kundig gemacht, welcher Anbieter den Umbau deines Fahrzeuges machen soll ? Auch wenn du noch ein paar Schritte gehen kannst, könntest du dir vorstellen, mit einem Elektrorollstuhl direkt bis vor das Lenkrad zu fahren ? Es gibt viele Möglichkeiten, am besten nimmst du mit einem Umbauer Kontakt auf. Seriöse Firmen werden dir nichts aufschwatzen sondern dich umfassend beraten und dir anbieten, verschiedene Systeme kostenlos auszuprobieren und dir bei der Beantragung behilflich sein. Dann wirst du mit dem TÜV eine Fahreignungsprüfung machen, das TÜV-Gutachten ist ebenfalls Pflichtdokument für den Antrag. Erst wenn du alle erforderlichen Unterlagen beisammen hast, solltest du den Antrag stellen. Je besser die Vorbereitung, umso schneller geht es. Gerne kann ich dir nähere Details per PN geben.
    Grüße
    Moni
  • Moin zusammen,

    danke für Eure weiteren Hinweise!

    Zum Teil war mir das so bekannt. Ich suchte nach Hinweisen, welche Extras alle übernommen werden.

    Ich habe jetzt meinen Antrag abgegeben und habe Dinge wie Dachrelling, Standheizung etc. mit angegeben.

    Sobald ich den Bescheid habe und weiß was genehmigt wurde, werde ich das hier Kund tun!

    Viele Grüße!
  • Wir freuen uns darauf, wieder von Dir zu lesen 😀