Widerruf Kfz-Beihilfe?

Kann die Bewilligung der Kfz-Beihilfe (für Führerschein) bei Kündigung der Arbeit durch mich oder durch den AG von der Agentur für Arbeit zurückgezogen werden?

Habe den Führerschein zugesagt bekommen, da es für mich relativ beschwerlich ist, den Arbeitsweg zurückzulegen. Nun ist es aber so, dass ich jetzt seit 1,5 Jahren diese Arbeit mache und ich es einfach nicht mehr schaffe, weil ich so schlecht behandelt werde von meiner Zeitarbeitsfirma. Nun habe ich aber Angst, dass die Beihilfe nicht mehr gezahlt wird und ich dann auch noch eine Sperre fürs ALG bekomme.

Kann jemand helfen mit Erfahrungen?

Antworten

  • Hallo disara,

    die KFZ-Beihilfe ist ja daran gekoppelt, dass Du arbeitest, nicht bei wem Du arbeitest.

    Du hast ja sicherlich vor, weiterhin arbeiten zu gehen. Nur eben woanders, richtig? Und dafür wirst Du ja auch ein Auto benötigen.

    Bitte berichtige mich, sollte ich irgendetwas falsch verstanden haben.
  • Es laufen zwar bei mir noch einige Bewerbungen, aber momentan habe ich noch nichts Neues in Aussicht.

    Ich würde es auch eher erwägen, mich schon mal nebenberuflich selbstständig zu machen (wofür ich derzeit ja auch noch eine Fortbildung neben meinem eigentlichen Beruf mache).

    Die Frage ist eben nur, ob es da irgendwelche Vorschriften gibt, dass diese Bewilligung zurückgezogen werden kann. Es ist ja nun mal so, dass dieser beschwerliche Arbeitsweg dann wegfallen würde.
  • Hallo disara,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Pauschal kann man das leider nicht genauer beantworten. Denn die genauen Bestimmungen stehen in Deinem Bewilligungsbescheid. Wirf doch mal einen Blick dort hinein 😉
  • Habe ich schon. Aber leider habe ich da auch nichts gefunden zum Thema Widerruf etc.

    Ich danke Dir trotzdem! 😀
  • Da wird auch nicht das Stichwort "Widerruf" aufgeführt sein. In der Regel jedoch die Bedingungen, unter welchen die Leistungen gewährt werden 😉

    Und wenn das alles nichts hilft einfach mal nett und unverbindlich beim Kostenträger nachfragen, "was wäre wenn…".

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • disara hat geschrieben:
    ... zugesagt bekommen, da es für mich relativ beschwerlich ist, den Arbeitsweg zurückzulegen. Nun ist es aber so, dass ich jetzt seit 1,5 Jahren diese Arbeit mache und ich es einfach nicht mehr schaffe, weil ich so schlecht behandelt werde von meiner Zeitarbeitsfirma. Nun habe ich aber Angst, dass die Beihilfe nicht mehr gezahlt wird und ich dann auch noch eine Sperre fürs ALG bekomme.

    Kann jemand helfen mit Erfahrungen?


    Hi disara,

    da klingt fast so, als wärst du ein Mobbing-Opfer und auf dem besten Weg, dich rausekeln zu lassen.
    Falls du kündigst - und ich hoffe, dass es sooo schlimm nun auch wieder nicht ist - dann müsstest du im Vorfeld gegenüber der Arbeitsagentur gut abgesichert sein, damit man dir daraus keinen Strick dreht und über Kürzungen nachdenkt. Vor allem brauchst du konkrete Nachweise, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch dich sondern die Zeitfirma unerträglich gemacht wurde. Die Arbeitsagentur sollte im Vorfeld bereits was in der Akte stehen haben. Wenn dein Sachbearbeiter dort ein bisschen beweglich ist, solltest du mit ihm/ihr erstmal telefonieren und ihn bitten, darüber eine Aktennotiz zu machen.

    Im Streitfall wäre das Arbeitsgericht zuständig. Einen Anwalt für Arbeitsrechtliches müsstest du selber zahlen. Wenn du keinen Rechtsschutz hast, investiere den Betrag für die Erstberatung unbedingt, damit die Arbeitsagentur keinerlei Grund kriegt, irgendwas zu kürzen.
    Also bitte Vorsicht mit Kündigung (könnte provoziert sein) und auch mit einem "Auflösungsvertrag". Speziell Letzteres klingt scheinbar zivilisiert und diplomatisch, macht dich aber in den Augen der Arbeitsagentur zum Mittäter, dass du die Arbeit verlierst.
    Ach wie schön - wird die Agentur frohlocken - da kürzen wir doch gleich einmal und klären anschließend erst auf, was, wann, warum ...

    Und wenn du nicht in Geld schwimmst, dann kannst du für eine erste Anwaltsberatung beim Rechtspfleger des Arbeitsgerichts einen Beratungsschein beantragen. (Der Beamte wird sparen wollen/müssen und erklären, dass das nicht vorgesehen sei ... In die Begründung muss daher rein, dass die Situation zu komplex ist, als dass ein Normalverbraucher ohne Anwalt klarkommt, z.B. weil auch Behindertenrecht reinspielt.)

    Aber nun werd erstmal wieder ein bisschen ruhiger, vielleicht sind da noch ganz andere Optionen.

    lg
    ppiet


  • Vielen Dank für diese lange und ausführliche Nachricht.

    Am Anfang war ich echt froh, dass ich wieder zu diesem "Kunden" gehen durfte zum arbeiten. Der Kunde ist auch supernett, aber eben die Firma, über die es läuft, nicht besonders. Bei Abrechnungen passt es öfters mal nicht mit den Stunden, am Anfang wurde ich nach kurzer Zeit krankgeschrieben für 3 Tage wegen Bronchitis. Da hatte ich gleich am 2. Tag einen Brief im Briefkasten, dass ich beim MDK antanzen darf, um überprüfen zu lassen, ob ich denn auch wirklich krank bin. Alles solche Mätzchen. Das Betriebsklima hier ist wirklich super, aber mit der Zeit hilft das auch nicht mehr viel, wenn es immer mal wieder so eine Aktion gibt. Das die Bezahlung unterirdisch ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

    Naja, ich hoffe, dass es doch irgendwie eine andere Lösung gibt, indem sich eine Arbeit findet oder ich mich direkt selbstständig machen kann. 🙁
  • Wir wünschen Dir in jedem Fall alles Gute und viel Erfolg, disara 😀

    In unserem Info-Bereich findest Du auch einen Artikel zum Thema Selbstständigkeit:
    http://www.myhandicap.de/selbststaendigkeit-mit-behinderung.html

    Wenn wir Dich noch in irgendeiner Form unterstützen können, schreib jederzeit gerne wieder. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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