Rückerstattung der Anwaltskosten

Rückerstattung der Anwaltskosten ich wurde 2001 zu Vollinvalidin Umschulung seitens IV gestrichen worden 2008 geheiratet 1.tes Kind Haushaltsabklährung 2009 zu 1% Invalidin gestempelt Schwanger mit 2tem Kind. Mit Anwalt Rekurs gemacht bis diesen Jahres im Rechtsstreit, nun wurde ich wieder zu Vollrentnerin anerkannt, müssen wir auf die Rückerstattung der Anwaltskosten verzichten, oder muss uns die IV die Anwaltskosten zurückerstatten?

Antworten

  • Hallo gattorantolo,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Danke, wir warten darauf.
  • Hallo gattorantolo

    Aufgrund von Ferienabwesenheiten verzögert sich die Antwort.

    Ich persönlich würde mich an die Instanz wenden, welche deine Vollrente anerkannt hat.

    Weiter bieten Pro Infirmis und Pro Cap unentgeltliche Rechtsauskunft an.

    Auch bieten die meisten kantonalen Anwältsverbände unentgeltlich oder sehr kostengünstige Rechtsauskünfte an.

    Hier der Link: http://anwaltssuche.sav-fsa.ch/Rechtsauskunft.236.0.html

    Liebe Grüsse


  • Simon_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo gattorantolo

    Aufgrund von Ferienabwesenheiten verzögert sich die Antwort.

    Das ist kein Problem 😀
  • Hallo

    Im Verwaltungsverfahren werden Anwaltskosten nicht zurückerstattet.

    Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wird bei Obsiegen eine Parteientschädigung ausgerichtet.

    Diese deckt jedoch nach meiner Erfahrung nicht die wirklichen Anwaltskosten.

    Freundliche Grüsse
  • Besten Dank!
  • Hallo gattorantolo,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen offenbar geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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