Antrag zur Aufnahme? in eine WfbM,in einem anderen Bundesland

Hallo zusammen,

ich versuche mich recht kurz zu fassen & bin mir zudem nicht sicher ob ich hier richtig bin.

Habe mich für dieses Forum entschieden,weil mir der Umgang hier (durch lesen andere Beiträge) gefällt & der Tenor hier ausgeglichener scheint,als bei manch anderen.

Folgendes: 😳
Bin 27, komme aus NRW und bin seit 2008 vom medizinischen Dienst der Arge aufgrund einer sozial Phobie + Panikattacken & einer somatisierten Depression arbeitsunfähig geschrieben. Zudem habe ich einen durch die Phobie ausgelösten Kontrollzwang. (Nehme ich an,soweit ist die Therapie noch nicht)
EU Rente kommt bei mir nicht in Frage,da ich nie länger als 4 Monate gearbeitet habe. Insgesamt nicht mal 3 Jahre.

Abwechseld, alle 2 Jahre oder 1x im Jahr,muss ich zum Gespräch um festzustellen,ob und inwieweit ich Fortschritte gemacht habe.

Vielleicht hier schon das erste Problem.
Könnte einen Antrag auf Behinderung stellen,hab es bisher aber aufgeschoben. Deshalb bin ich mir nicht sicher,hier richtig zu sein.

Die letzten 2 Wochen hab ich mir quer durch Google & verschiedene Foren gesucht,bin auch an ähnliche Themen vorbei geschrabbt,aber nicht auf das gestoßen,was mich weiter bringt.

Ich habe einen Freund,der in Hessen wohnt.
Wir sehen uns regelmäßig,da ich mobil (Auto) bin und er für unsere Beziehung günstige Arbeitszeiten hat.

Nun würde ich gerne endlich aus meiner Starre kommen & mein Leben wieder selbst in die Hand nehmen. Soweit das möglich ist.
Die letzten 6 Jahre spielte sich mein Leben in meiner Wohnung ab, mit 2-3 sozialen Kontakten. Wozu meine Mutter,mein Bruder und mein Freund zählen.

Um mich selbst zu drängen,muss ich aus der "Sicherheit" meiner Mum entfliehen und mich nicht dauernd auf sie verlassen.

Vor 2 Wochen ca. waren wir beim SovD und man teilte mir mit,dass ich aufgrund meiner Einschränkungen nicht an einer Ausbildung in einem Bildungswerk teilnehmen könnte. Wenn dem so wäre,bekäme ich keine Grundsicherung & würde dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Lassen wir das mal dahingestellt.
Wichtiger wäre für mich zu wissen,da mir dieser Berater empfahl, mich in einer WfbM "anzumelden", ob ich mir 1. eine aussuchen kann & ob das ein Grund ist,die "Genehmigung" des Sozialamtes für einen Umzug zu bekommen?
Habe mir soweit das möglich war,sämtliche in NRW sitzende Werkstätten online angeschaut,Flyer gelesen und Angebote dursucht.
In Hessen nun,habe ich eine gefunden,die mir aus der Seele spricht. Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischer Erkranungen und/oder Behinderung.

Die Frage also: Geht das? Einfach die Grundsicherung mit nach Hessen nehmen,weil ich in diese Einrichtung spazieren will? 😺

Nun gut. Länger als gedacht. 😆

Herzlichst,
J.

Antworten

  • Hallo,

    schön, dass Dir dieses Forum gefällt und herzlich willkommen!

    Ich hatte es bisher nicht so verstanden, dass nur Leute mit einem anerkannten Status als "behindert" hier posten dürfen - sonst müsste ich selbst schon längst raugeschmissen worden sein 😀

    Gut, dass Du Dir Gedanken machst, wie Du Dein Leben selber in die Hand nehmen kannst.

    Zu Deiner Frage: Der Gesetztestext zu Umzügen bei Leuten mit Grundsicherung sagt, dass eine Zustimmung zum Umzug erteilt werden, wenn der Umzug durch die Behörde veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__35.html

    Was nun genau "notwendig" ist, ist natürlich Auslegungssache. Eine zu kleine Wohnung, wenn jemand Kinder bekommt, dürfte z. B. ein Grund sein. Wenn Du in einem anderen Bundesland in eine speziell für Dich passende WfBM einsteigen kannst, scheint mir das erst einmal ein Grund, mit dem Du wahrscheinlich relativ gute Chancen hast, denn die Leistungen nach dem SGB XII dienen lt. Gesetz auch der "aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft." Einzelne Ämter handhaben das meines Wissens aber auch unterschiedlich. Das heißt, ich würde empfehlen, entweder mit einer Sozialberatungsstelle vor Ort Kontakt aufzunehmen oder aber direkt mit Deiner/m Zuständigen beim Amt über Deine Pläne zu sprechen. In jedem Fall musst Du ja deren Zustimmung einholen, bevor Du umziehst.

    Ob Du die Werkstatt "wählen" darfst, weiß ich leider nicht - vielleicht kann Dir da noch jemand anderes hier Auskunft geben. Ich würde aber empfehlen, einfach mal bei der Werkstatt Deiner Wahl anzurufen und Dich zu erkundigen.

    Alle Gutes, ananim
  • Hallo Proklamation,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Hast Du denn mit der entsprechenden WfbM schon mal Kontakt gehabt?
  • Hallo,
    die Werkstatt deiner Wahl wird immer über einen Sozialarbeiter verfügen, der dich bei den nächsten Schritten unterstützen kann.
    Beste Grüße
Diese Diskussion wurde geschlossen.