werden die renteneintrittsmöglichkeiten für schwerbehinderte nach neuem gesetz angepasst?


Guten Tag,..

und herzlich willkommen im Forum.

Link,
http://www.heute.de/kabinett-bringt-rentenpaket-von-nahles-auf-weg-31674152.html

Wenn du weitere Fragen hast melde dich bitte nochmals. Mfg Lyn😉

hallo,der beitrag beantwortet aber leider nicht meine frage.

Guten Tag Hundelunge,..

die Renteneintrittsmöglichkeiten ( wie du es nennst ) können sich in dem Sinne nicht verändern. Das was die BR = Bundesregierung auf den Weg gebracht hat ist eine Anpassung.

Die Vorraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente findest du hier;

http://www.eurente.org/

Info !
http://www.rententips.de/rententips/grv/index.php


Eine Anpassung der Leistungen EU Rente etc. und allen weiteren Leistungen wie,
- aller Renten, EU, Alters- Renten, etc.
- BG = Berufsgenossenschaft = UVR = Unfallrente,
- der BG, Pflegegeldanspassung der BG,
- Wäschekleidergeld der BG,

alles dies findet in jedem Jahr am 1.7. statt ( die Anpassung).

Leider weiß ich nicht genau was du meinst. Zu jeder Rentenart / Form gibt es Vorraussetzungen in der Antragsgestellung, dazu dann einen Bescheid.

Eine Veränderung / der Renteneintrittsmöglichkeit / für Schwerbehinderte habe ich nichts gehört, da die Rahmenbedingungen vorgegeben sind durch die DVR = Deutsche Rentenversicherung. Mfg Lyn :grinning_cat: