werden die renteneintrittsmöglichkeiten für schwerbehinderte nach neuem gesetz angepasst?

Antworten


  • Guten Tag,..

    und herzlich willkommen im Forum.

    Link,
    http://www.heute.de/kabinett-bringt-rentenpaket-von-nahles-auf-weg-31674152.html

    Wenn du weitere Fragen hast melde dich bitte nochmals. Mfg Lyn😉
  • hallo,der beitrag beantwortet aber leider nicht meine frage.
  • Guten Tag Hundelunge,..

    die Renteneintrittsmöglichkeiten ( wie du es nennst ) können sich in dem Sinne nicht verändern. Das was die BR = Bundesregierung auf den Weg gebracht hat ist eine Anpassung.

    Die Vorraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente findest du hier;

    http://www.eurente.org/

    Info !
    http://www.rententips.de/rententips/grv/index.php


    Eine Anpassung der Leistungen EU Rente etc. und allen weiteren Leistungen wie,
    - aller Renten, EU, Alters- Renten, etc.
    - BG = Berufsgenossenschaft = UVR = Unfallrente,
    - der BG, Pflegegeldanspassung der BG,
    - Wäschekleidergeld der BG,

    alles dies findet in jedem Jahr am 1.7. statt ( die Anpassung).

    Leider weiß ich nicht genau was du meinst. Zu jeder Rentenart / Form gibt es Vorraussetzungen in der Antragsgestellung, dazu dann einen Bescheid.

    Eine Veränderung / der Renteneintrittsmöglichkeit / für Schwerbehinderte habe ich nichts gehört, da die Rahmenbedingungen vorgegeben sind durch die DVR = Deutsche Rentenversicherung. Mfg Lyn 😺

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