Guten Tag,..
und herzlich willkommen im Forum.
Link,
http://www.heute.de/kabinett-bringt-rentenpaket-von-nahles-auf-weg-31674152.html
Wenn du weitere Fragen hast melde dich bitte nochmals. Mfg Lyn😉
hallo,der beitrag beantwortet aber leider nicht meine frage.
Guten Tag Hundelunge,..
die Renteneintrittsmöglichkeiten ( wie du es nennst ) können sich in dem Sinne nicht verändern. Das was die BR = Bundesregierung auf den Weg gebracht hat ist eine Anpassung.
Die Vorraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente findest du hier;
http://www.eurente.org/
Info !
http://www.rententips.de/rententips/grv/index.php
Eine Anpassung der Leistungen EU Rente etc. und allen weiteren Leistungen wie,
- aller Renten, EU, Alters- Renten, etc.
- BG = Berufsgenossenschaft = UVR = Unfallrente,
- der BG, Pflegegeldanspassung der BG,
- Wäschekleidergeld der BG,
alles dies findet in jedem Jahr am 1.7. statt ( die Anpassung).
Leider weiß ich nicht genau was du meinst. Zu jeder Rentenart / Form gibt es Vorraussetzungen in der Antragsgestellung, dazu dann einen Bescheid.
Eine Veränderung / der Renteneintrittsmöglichkeit / für Schwerbehinderte habe ich nichts gehört, da die Rahmenbedingungen vorgegeben sind durch die DVR = Deutsche Rentenversicherung. Mfg Lyn