Hilfe, Pfändung meines E-Mobils

Hallo
ich bin 100% schwerbehindert mit B aG und G, bekomme kleine Rente und Grundsicherung.
Wegen Schulden wurde mir heute mein E-Mobil (mein Eigentum,ein Geschenk) gepfändet. Nun kann ich nicht mehr raus, sitze hier ganz dumm.
Dürfen die das? Bitte Hilfe
Heidi

Antworten

  • Hallo,

    oh nein, das klingt doof 🙁

    Ich nehme an, es handelt sich um eine Sache, die in Deuschland passiert ist, obwohl Du Australien (?) als Dein Land angegeben hast.

    Gemäß § 811 Nr. 12 der Zivilprozessordnung sind "künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind" nicht pfändbar (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html). Rollstühle sind zwar nicht explizit genannt, es liegt nahe, dass die drunterfallen - Du solltest Dich auf diese Norm berufen.

    Der BGH, das höchste Gericht in solchen Sachen, hat übrigens entschieden, dass selbst das Auto einer nicht erwerbstätigen Person mit dem Merkzeichen aG nicht ohne weiteres gepfändet werden kann, http://www.recht-in.de/urteil/pkw_eines_aussergewoehnlich_gehbehinderten_schuldners_unterliegt_im_regelfall_nicht_der_pfaendung_selbst_wenn_schuldner_nicht_erwerbstaetig_ixa_zb_321_03_bgh_beschluss_111065.html

    Sieht also so aus, als hättest Du gute Chancen - eventuell wirst du aber trotzdem nicht darum herumkommen, einen Anwalt einzuschalten. Und das bitte schnell, vermutlich laufen da irgendwelche Fristen.

    Viel Glück, ananim


  • Hallo menschlich..

    schau mal hier:

    http://privatinsolvenz.org/gerichtsvollzieher/pfaendung.html

    denke der gerichtsvollzieher hat ne Nachschulung nötig. Rollstühle sind unpfänbar !

    LG Thomas
  • Hallo menschlich,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht. Wir drücken Dir die Daumen, dass die Situation sich schnell auflöst.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Danke, mir ist bekannt daß er das nicht darf, was kann ich aber tun daß das rückgängig gemacht wird. Ich darf das E-Mobil ja nicht mal benutzen!
    menschlich
  • Schriftlich der Pfändung widersprechen. mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen.
    Und den E- Tolli kannst du natürlich weiter verwenden.
    Um sicher zu sein kannst du auch dein Versorgungsamt befragen !

    LG Thomas
  • Hallo,

    ich habe in meiner juristischen Ausbildung mal Zwangsvollstreckungsrecht gemacht, aber das ist leider lange her, und ich habe nur noch etwas vage Kenntnisse.

    Breather hat geschrieben:
    Schriftlich der Pfändung widersprechen. mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen.


    Das solltest Du tun, aber dabei wirklich gut aufpassen, dass Du es richtig machst. Fristen im Zwangsvollstreckungsrecht sind oft nur zwei Wochen (Zugang des Schreibens an die richtige Stelle) und es ist ziemlich kompliziert, wer für was zuständig ist. Eine Pfändung wird normalerweise erst einmal rechtlich wirksam, auch wenn sie gar nicht hätte stattfinden sollen - und wenn Du die Frist verpasst, lässt sich u.U später nichts mer machen. Du solltest eigentlich ein Schreiben bekommen haben, das eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, die Dir sagt, wo Du vorstellig werden kannst. Wenn das nicht der Fall ist und Du nicht weißt, wer zuständig ist, würde ich dringend empfehlen, entweder mit einer Schuldnerberatung zu telefonieren oder das einem Anwalt zu übergeben.

    Die Versteigerung einer gepfändeten Sache darf nicht vor Ablauf einer Woche nach der Pfändung stattfinden - dann aber schon. Also wie gesagt: schnell was machen.


    Breather hat geschrieben:
    Und den E- Tolli kannst du natürlich weiter verwenden.


    Hast Du den denn noch? Oder haben sie ihn mitgenommen?
    So "natürlich" ist es übrigens nicht, dass Du ihn weiterverwenden darfst. Auf jeden Fall solltest Du darauf achten, dass Du das Pfandsiegel nicht beschädigst - die Entfernung oder Beschädigung eines Pfandsiegels ist eine Straftat (!).

    Breather hat geschrieben:

    Um sicher zu sein kannst du auch dein Versorgungsamt befragen !




    Das scheint mir an der Stelle ehrlich gesagt die falsche Adresse. Über Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht entscheiden je nachdem Rechtspfleger oder ein Zivilgericht. Das dürfte keine Materie sein, mit der sich ein Versorgungsamt auskennt. Wie gesagt: Eine Schulnderberatung wäre eine mögliche Anlaufstelle - die Rechtsanstragsstelle des zuständigen Amtsgerichts eine andere.


    Liebe Grüße, ananim

  • Hallo Ananim,

    ich habe heute mit dem Amtsgericht Heidelberg telefoniert. Von dort habe ich nachstehende Information erhalten!

    Medizinische Hilfsmittel sind generell von einer Pfändung ausgeschlossen. Erst recht wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Die Pfändung des Rollis sei unwirksam und er kann deshalb auch weiter benutzt werden.
    Im Normalfall ist ein medizinisches Hilfsmittel (wenn verordnet) Eigentum der Krankenkasse und gilt auch aus diesen Gründen nicht zu den pfändbaren Gegenständen.

    Ist aber in diesem Fall ja selbstbeschafft. Spielt aber auch keine Rolle, da der Rollstuhl wie schon erwähnt nicht gepfändet werden darf.

    Und das Versorgungsamt hätte dieses sicher auch so bestätigen können.

    LG Thomas
  • Hallo Thomas,

    das E-Mobil um das es hier geht ist ein Geschenk....es gehört also Heidi. Hilfsmittel gehören in der Regel ohnehin der Krankenkasse, und sind allein deswegen bei deren Nutzern nicht pfändbar. Nicht pfändbar ist Heidis E-Mobil erst, wenn ein Arzt bescheinigt das sie es tatsächlich braucht. Selbst dann kann dabei heraus kommen, das... weil sie gegen die KK einen Anspruch auf ein E-mobil hat... das vorhandene geschenkte doch gepfändet werden darf.... weil sie ja von der KK eines bekommt!

    Ein Gedankenspiel : Stell dir vor jemand zahlt seine Schulden bei dir nicht, kauft sich von seinem Geld aber ein E-mobil, obwohl er von der KK das selbe "umsonst" haben kann. Würde dir das gefallen ? Was würdest du in so einem Fall als Gerichtsvollzieher tun ?

    😀 Helmut

  • Helmut60 hat geschrieben:
    Hallo Thomas,

    das E-Mobil um das es hier geht ist ein Geschenk....es gehört also Heidi. Hilfsmittel gehören in der Regel ohnehin der Krankenkasse, und sind allein deswegen bei deren Nutzern nicht pfändbar. Nicht pfändbar ist Heidis E-Mobil erst, wenn ein Arzt bescheinigt das sie es tatsächlich braucht. Selbst dann kann dabei heraus kommen, das... weil sie gegen die KK einen Anspruch auf ein E-mobil hat... das vorhandene geschenkte doch gepfändet werden darf.... weil sie ja von der KK eines bekommt!

    Ein Gedankenspiel : Stell dir vor jemand zahlt seine Schulden bei dir nicht, kauft sich von seinem Geld aber ein E-mobil, obwohl er von der KK das selbe "umsonst" haben kann. Würde dir das gefallen ? Was würdest du in so einem Fall als Gerichtsvollzieher tun ?

    😀 Helmut


    lieber helmut,

    bist du Richter am Amtsgericht?

    Wenn ja dann frag mal deinen Kollegen was er mir gesagt hat heute am Telefon 😀

    LG Thomas
  • Hallo breather/Thomas,

    super, dass Du die Zeit für einen Anruf beim AG investiert hast und nähere Informationen eingeholt hast.

    Wir sind uns einig, dass der Rolli nicht pfändbar ist.

    Trotzdem würde ich der Userin "menschlich" sehr empfehlen zur Absicherung einen der Wege zu beschreiten, den ich beschrieben habe und in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid oder wenigstens ein informelles Schreiben über die Unwirksamkeit der Pfändung zu erwirken und dazu, wie mit dem Pfandsiegel umzugehen ist. Das Risiko scheint mir persönlich sonst einfach zu hoch (offensichtlich hat sie es ja mit Gerichtsvollziehern mit nicht besonders ausgeprägter Rechtskenntnis zu tun und es wäre vermutlich gut, ihnen ein einschlägiges Dokument vor die Nase halten zu können, falls sie kommen sollten, um den Rollstuhl abzuholen) - aber das kann menschlich ja selber auf Grund der hier zur Verfügung stehenden Informationen entscheiden.

    Zu der Frage, welche Rechtskenntnisse von Behörden (in diesem Fall: Versorgungsamt) in sie nicht zentral betreffenden Rechtsmaterien zu ewarten sind, haben wir offensichtlich unterschiedliche Erfahrungen/Einschätzungen. Meine ist eher - wie das Beispiel des hier tätigen Gerichtsvollziehers ja auch zeigt - dass die Behörden sich bereits dort nicht auskennen, wo sie eigentlich zuständig sind. Das ist ja aber in diesem Fall ohnehin nicht mehr praktisch relevant - ich würde vorschlagen, wir lassen das einfach so stehen ....

    Ich finde übrigens Deine anderen Beiträge in diesem Forum fast ausnahmslos sehr hilfreich 😀

    Herzlichen Gruß, ananim


  • @Alle

    danke für eure Mühe. Ich sehe in Sachen Zuständigkeit ist man sich nicht so ganz einig.

    Der von mir konsultierte Anwalt hat eine Einstweilige Verfügung im Eilverfahren beantragt, das sollte die Woche noch verhandelt werden.

    Rollstühle (auch E-Mobile) sind für Schwerbehinderte mit Merkbuchstaben aG grundsätzlich unpfändbar! Es besteht die geringe Möglichkeit trotzdem zu pfänden und dafür ein wertgemindertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen! Dies trifft in meinem Fall absolut nicht zu, das Fahrzeug ist zwar erst 10 Monate alt (Neuwert 4000,-€) aber es ist den notwendigen Gegebenheiten angepasst (Wohnlage (Leistung),Körpergewicht(Stabilität)), da wird sich nichts finden auf dem Gebrauchtmarkt was im Verhältnis zur Schuldsumme steht.

    Gruß

    Heidi

  • Hallo Heidi,

    wir drücken Dir die Daumen für einen positiven Ausgang!

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht. Wir fiebern mit Dir.
  • Guten Morgen Heidi,

    Ein Rolli ist nicht pfändbar, gleiches gilt auch für einen Pkw.

    Du musst jemanden (eine Person deines Vertrauen) beauftragen der/ die für dich zum zuständigen Amtsgericht geht an deinem Heimatort und eine einstweilige Anordnung / Verfügung auf den Weg bringt. Dann ist dein Rolli vor einer Pfändung erst geschützt oder die bereits stattgefundene Pfändung in deinem Fall rechtsunwirksam.

    Dokumente!

    Vollmacht für die Person, Behindertenausweiß und Bescheid vom Versorgungsamt zu deiner Behinderung. Dein PA = Personalausweiß, Einkommen auflisten / Ausgaben auflisten.

    Ein Gerichtsvollzieher der einen Rollstuhl pfändet sollte sich einen neuen Job suchen. Es ist wirklich " unmenschlich".

    Die meisten Personen mit Behinderung leben von der Hand in den Mund. Wünsche dir viel Kraft & Mut zu den Dingen. Mfg Lyn 😉



  • UPDATE
    Dem Antrag auf einstweilige Verfügung/Anordnung wurde heute entsprochen! 😃
    Ein Fax des Gerichtsvollzieher setzte die Wertigkeit des Pfandsiegels außer Kraft und teilte mit daß mir das entnommene Versicherungskennzeichen(das E-Mobil ist schneller als 6km/h) nebst Betriebserlaubnis morgen per Boten zugestellt wird. Freu.
    Danke allen für die Unterstützung.
    Gruß
    Heidi
  • Hallo Heidi,

    das sind ja tolle Neuigkeiten 😀 Magst Du den Thread dann auf 100% erledigt setzen?

    Wünsche Dir eine positive Woche.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Einfach GENIAL !!

    wäre ich an deiner Stelle, würde ich wohl der übergeordneten Stelle des Gerichtsvollziehers eine Mail schreiben und mir mal "Luft" verschaffen 😀

    LG Thomas
  • Hallo Thomas
    eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat der Anwalt gleich verfasst!
    LG
    Heidi
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