Ärzte verklagen?

Hallo

Ich habe während meiner Schwangerschaft schon sehr früh erfahren, dass meine Tochter mit einer Gastroschisis(offener Bauch) zur Welt kommen wird. Aus diesem Grund musste ich alle zwei Wochen zu Kontrolluntersuchungen zum Ulltraschall. Ich wurde immer sehr gründlich und lange beschallt. Sogar in 3D usw. Mir wurde verschert, dass zumindest körperlich weiterhin alles in Ordnung sei mit ihr. Im letzten Monat musste ich sogar wöchentlich zum Ulltraschall.
Nachdem meine Tochter dann bei einem geplanten Kaiserschnitt zur Welt geholt wurde, kam der riesen Schock für alle: Sie hatte erhebliche körperliche Fehlbildungen! Ihre Hände sind stark fehlgebildet, sie hat gar keine Finger. Außerdem Fehlt ihr das rechte Füßchen. Aber mir wurde mehrfach gesagt,dass sie sowohl 10 Finger als auch 10 Fußzehen hat(das habe ich auch schriftlich).

Nachdem wir uns mittlerweile auch aus anderen Gründen von den Ärzten sehr im Stich gelassen fühlen, wollen wir die Ärzte/Klinik verklagen.

Meine Frage ist, gab es schon einen vergleichbaren Fall, wo geklagt wurde? Kann man überhaupt etwas erreichen oder sind die Ärzte einfach viel zu gut abgesichert?

Wäre über Hilfe und Ratschläge diesbezüglich sehr dankbar!

Antworten

  • Hallo,
    da es sich um einen konkreten Fall handelt, der juristisches Fachwissen erfordert, würde ich raten einen Anwalt zu fragen. Meines Wissen wäre ein Anwalt/in für Medizinrecht richtig. Rechtschutzversicherung zu Art des Fachanwalts und Kostenubernahme für Beratung fragen?
    Bei geringem Einkommen -Rechtsberatung beim Amtsgericht kontaktieren

    Urteile sind meines Wissens zwar richtungsweisend, aber wohl nicht bindend für andere Fälle.

    Ultraschall hat immer seine Unsicherheiten. Ich (Laie) kenne aber keine andere angemessene Untersuchung, die regelmäßig und für Mutter und Kind gefahrlos durchzuführen gewesen wäre. Dazu könntest du einen Facharzt befragen. Der wird sicher nicht sagen, ob der Kollege/die Kollegen etwas falsch gemacht haben. Das wäre auch unseriös, da es Sache eines medizinischen Gutachters mit spez. Fachwissen wäre. Über mögliche Untersuchungsmethoden bei möglichen Missbildungen des Ungeborenen sollte er/sie Auskunft geben können.
    Auf eigene Formulierung achten. Fehler sind kein einfaches Thema. Vorschlag: von der Hoffnung und Enttäuschung erzählen und der quälenden Frage, ob die Missbildungen zu verhindern gewesen wären. (Keine Schuldzuweisungen).

    Zu Rechtsurteilen: vielleicht findet sich etwas bei
    anhaltspunkte.de

    Internetsuche mit Schlagwoertern wie "Arzthaftungsrecht" in Kombination mit Diagnosen suchen.

    Selbsthilfeorganisation für Eltern missgebildeter Kinder suchen und nach Erfahrungen fragen.
    werhilftwem.de nakos.de ....??


  • Hallo,

    konkret kann ich leider nichts dazu sagen. Ausser dass ein Anwalt/in für Medizinrecht hier das beste wäre. Es muss für eine Mutter ein Schock sein so ein schwer behindertes Kind auf die Welt zu bringen. Deshalb glaube ich, dass vielleicht auch professionelle psychologische Unterstützung hilfreich sein könnte.

    Und vielleicht helfen diese Internet-Links weiter:

    Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD
    http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

    Aktionsbündniss Patientensicherheit
    http://www.aps-ev.de
    http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aktionsbündnis_Patientensicherheit

    Bundesärztekammer - Patientensicherheit
    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.120.125

    Recht auf Einsicht in Patientenakten
    Datenschutzrechte der Patienten
    https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm
    I. Die Wichtigkeit informationeller Patientenrechte
    II. Rechtsgrundlagen
    III. Allgemeines zu Patientenrechten
    IV. Recht auf Auskunft
    V. Recht auf Einsicht in Patientenakten
    VI. Recht auf Benachrichtigung
    VII. Anspruch auf Datenkorrektur (Berichtigung, Gegendarstellung)
    VIII. Anspruch auf Datensperrung
    IX. Anspruch auf Datenlöschung bzw. Aktenvernichtung
    X. Recht auf Widerspruch/Einwand
    XI. Schadensersatzanspruch
    XII. Recht zur Inanspruchnahme fremder Hilfe
    XIII. Recht auf Strafanzeige

    Patientenrechtegesetz - BGB
    § 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
    http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/einsichtnahme-patientenakte.html

    Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen?
    Dtsch Arztebl 2008; 105(1-2): A-27 / B-23 / C-23
    http://www.aerzteblatt.de/archiv/58474/Krankenunterlagen-Wer-darf-Einsicht-nehmen

    Akteneinsicht
    http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht

    Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte
    http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht#Das_Recht_auf_Einsicht_in_die_Patientenakte

    Patientenrecht
    http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenrecht

    Patientenrechtegesetz (Bundesjustizministerium)
    http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetz_zur_Verbesserung_der_Rechte_von_Patientinnen_und_Patienten.pdf

    Glossar Patientenrechte (Bundesministerium für Gesundheit)
    http://www.bundesgesundheitsministerium.de/praevention/patientenrechte/patientenrechte-glossarbegriff.html

    Patientenrechte in Deutschland (Bundesjustizministerium)
    http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_doc/_artikel.htm

    Patientenrechte (in Ba-Wü):
    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1271967&llmid=0

    Patientenrechte - Gesundheitsforum Baden-Württemberg
    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1271967&llmid=0

    Patientenrechte - Bundesministerium für Gesundheit
    http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/patientenrechte-glossarbegriff.html


    Dir liebe Murmelzauber wünsche ich viel Energie, Kraft und Durchhaltewillen für Deinen Weg.
    Herzliche Grüsse
    hellracer
  • Hallo Murmelzauber,

    das was ihr da erlebt habt ist sehr schrecklich.
    Während meiner Zeit in der Uniklinik Heidelberg hatten wir viele Kinder mit Gastroschisis und Anenzephalie. Alle diese Neugeborenen, hatten die gleichen Fehlanlagen und schlimmere, ähnlich eurem Baby.
    Was im speziellen bei Euch in der Pränataldiagnostik schief gelaufen ist, kann hier sicher nicht geklärt werden. Ursachen hierfür lasen sich nur spekulieren.

    Was ich mich Frage ist worauf möchtet ihr die Ärzte verklagen?

    Ich wünsche euch viel Kraft.

    LG Thomas
  • Hallo Murmelzauber,

    wegen was willst du die Ärzte verklagen? Weil sie dir nich zu einer Abtreibung geraten haben?

    Für Euch und das Kinde eine schwere Sache. Aber das Kind ist da und lebt und es braucht euch und eure Unterstützung. Und ihr solltet eure Kraft nicht für eine Schalcht in der es nichts zu erkämpfen gibt verplempern.

    Lebensqualität hat nichts mit der Anzahl von Händen oder Füßen zu tun. Ich kann da zwar nicht wirklich mitreden, aber Kinder entwickeln ihr Körperempfinden selbst. Und sie entwickeln es so, wie es ist. Das ihnen etwas fehlt, merken sie erst viel später und dann ist es für sie normal.

    Ich wünsche euch viel Kraft und auch viel Spass mit dem kleinen Menschlein.
  • Hallo Murmelzauber,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast.
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute).

    Dein Anliegen habe ich außerdem an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort.

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%.
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen.
  • Hallo Murmelzauber,

    wir haben bereits einen vergleichbaren Fall bearbeitet und auch Fälle mit Missbildungen. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen. Um Ihnen eine ausführliche Antwort geben zu können, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit mir auf, am besten über das Kontaktformular: http://www.ihr-anwalt.com/anfrage.php
    Meine Ersteinschätzung ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

    Ihr Martin Quirmbach, Rechtsanwalt
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