Ich arbeite in der außerklinischen Beatmung,meine Klienten sind Tracheotomiert und liegen fast alle

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  • Hallo Kerstin
    hier kannst du nachlesen ob du die Kriterien erfüllst.Wir kennen ja deinen Ausbildungsweg nicht.
    http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefachkraft
    Schönen Abend
  • Hallo Kerstin,

    ich leite einen Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege.
    Als Heilerziehungspflegerin bist du Fachkraft. Aber keine Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege. Hier müsstest du eine Ausbildung als Gesundheits-und Krankenpflegerin vorweisen. Darüberhinaus solltest du Intensivpflegerfahrung mitbringen.

    Dennoch ist die Funktion der "verantwortlichen Pflegefachkraft" durch einen HEP nicht automatisch die grundsätzliche Befähigung für Tätigkeiten im Bereich der Behandlungspflege. HEP`s sind keine examinierten Pflegefachkräfte und dürfen dementsprechend keine Tätigkeiten der Behandlungspflege durchführen(z.B. Trachealkanülenwechsel) Sozialgericht Speyer zur Delegation von Behandlungspflegen

    Leider gibt es in unserer Branche Pflegedienste, die Mitarbeiter mit fehlender Ausbildung einstellen um einen Klienten übernehmen zu können. Ich würde und könnte dich mit einer Ausbildung als Heilerzehungspflegerin nicht einstellen, da die wesentlichen Aufgaben einer Intensivplegefachkraft in deiner Ausbildung als Heilerziehungspflegerin nicht berücksichtigt wurden.

    Es könnte durchaus der Fall sein, das Krankenkassen deine Ausbildung nicht anerkennen wenn es um die Qualifikation der Mitarbeiter angeht, bei der Neu-Übernahme eines Klienten. Das sollte deine PDL eigentlich wissen.
    LG Thomas
  • Hallo Thomas

    § 71 SGB XI Pflegeeinrichtungen ( 3 ) Ausschnitt

    ......Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen,die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen,gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit praktischer Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft.........
    Ich arbeite 2 1/2 Jahre schon in einer ambulanten Pflegeeinrichtung der außerklinischen
    Beatmung,Intensivpflege,Rehabilitation. als Pflegeassistentin.Ich führe alle SGB XI -Leistungen und mit Delegation fast alle SGB V -Leistungen selbständig durch.(bei 1 bis 3
    Klienten variabel nach Bereichszuteilung). TK-Wechsel allerdings mit einer "Pflegefachkraft" oder mit einem Arzt.Das selbe gilt auch für den DK- Wechsel.Alles andere was in so einer Einrichtung von Notwendigkeit ist egal ob SGB XI oder V führe ich selbständig durch.Bin ich nicht durch die Zeit und dem damit verbundenen Aufgabenbereich in der Intensivpflege ,laut den oben genannten Ausschnitt des XI SGB jetzt Fachkraft?

    Lb. Gr. Kerstin 😆
  • Die Zeit die du in der AIP arbeitest und der Aufgabenbereich der dir delegiert (übertragen) wurde, spielt m.E. dabei keine Rolle, da dir wesentliche Ausbildungs-Voraussetzungen fehlen, die vor dem Gesetz bestand haben. Wenn du so arbeitest wie du es beschrieben hast übernimmt deine PDL die Verantwortung. Würde ich so nicht anbieten in unserem Unternehmen. Um beatmete Menschen pflegen zu können, bedarf es mehr als einer HEP Ausbildung !
    Verwechsle bitte nicht die "normale Ambulante Pflege" mit der außerklinischen Intensivpflege.
    ich kann mir nicht vorstellen, das du allen Anfordernungen bei einer Komplikation gewachsen bist. Das fängt schon beim TKW an wenn du ihn notfallmäßig durchführen musst und alleine in der 1:1 Versorgung bist.

    Nicht umsonst hat das Sozialgericht Speyer so entschieden!

    Wenn du als "vollwertige" Mitarbeiterin in deinem Unternehmen tätig bist, liegt das im Verantwortungsbereich deiner PDL und der GF.

    LG Thomas
  • hallo Kerstin,

    ich habe gestern und heute morgen mit einigen befreundeten PDL`s telefoniert (zu deiner Frage). Sie ALLE sind der Meinung..das du keine Fachpflegekraft bist als HEP.
    Sie würden in der Intensivpflege keine HEP einstellen. gerade im Hinblick auf 3114 SGB XI.
    Außerdem stellte ich mir die Frage, weshalb du ausgerechnet dein Anliegen in MyHandicap einstellst. Findest du das hier das passende Forum ist für dein Anliegen ?

    LG Thomas
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