BERUFSINTEGRATION ELEKTROINSTALLATEUR

50% IV-Rente seit Langem.

Studiert im Ausland Elektrotechnik Abschluss Niveau Sekundarstufe II (Niveau EFZ mit Berufsmatur). Wurde in der Schweiz anerkannt.

Laut ESTI (Starkstrominspektorat) und VSEI (Elektroverband) kann ich ins 4. Lehrjahr einsteigen. IV Berufsberatung angemeldet aber geht wieder sau lange.

Habe eine Firma gefunden aber schwierig um mich einzustellen macht Probleme habe ein Vorstellungstermin. Im Moment nur Praktikum möglich ohne Bezahlung um mich wieder zu integrieren Habe gesagt 6 Stunden im Moment. Habe Angst, dass ich dann überhaupt nichts mehr bekomme. Von 7.30 bis 15.00 Uhr. Möchte wissen, ob ich das schaffe. Dann ab 2015 kann ich ins 4. Lehrjahr einsteigen. Ich bin als Elektriker super und verstehe von der Sache ich liebe das.

Kann ich meine Rente verlieren? Möchte irgendwann wieder 100% arbeiten aber im Moment noch zu früh. Was muss ich tun, dass ich diese 6 Stunden Durchsetzen kann, im Moment wegen der Angst. Auch wegen der IV und sonst möchte ich mich nicht unter Druck setzen, auch wegen der Müdigkeit. Die jammern immer, wegen den Personal Entsätze.

Mein Alter 36 Jahre und werde im April 37.

Antworten

  • Hallo calikpower,

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • 😡 Ich bin so dermaßen genervt! Bin für nichts hingefahren die können mir nicht mal einen Praktikumplatz anbieten da Sie keine Verantwortung übernehmen wollen, wenn etwas passiert, wegen meinem Asperger Syndrom. Ich bin so dermaßen genervt. Was hat den das Asperger Syndrom mit Verantwortung zu tun der hatte Angst, dass ich sein Chef posten wegnehme.


    Kann das sein, sind die so Ärsche. 😡 😳 😢
  • Hallo,

    das klingt tatsächlich nicht nach einer sehr netten Behandlung. Hätten sie Dir ja wenigstens auch sagen können, bevor Du dahin fährst.

    Nun ja - nicht aufgeben 😀

    Alles Gute, ananim
  • Hallo Calikpower

    Ich verstehe dein Ärger. Zuest hattest du Hoffnung und dann kommt die nächste Enttäuschung...

    Zur deiner Frage bzgl. Rentenverlust, habe ich von einer Bezugsperson eine Einschätzung erhalten. Ich hoffe sie hilft dir weiter:

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    Bezieht jemand eine IV-Rente steigt die Invalidenversicherung grundsätzlich nur ein in die Unterstützung der beruflichen Eingliederung, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verbessert hat und Chancen auf eine höhere Eingliederung resp. eine Rentenreduktion bestehen (also ein Eingliederungserfolg überwiegend wahrscheinlich ist). Ein Selbsteingliederungsversuch steht jedem Versicherten frei, dabei gilt es folgendes zu beachten:

    Bei einer erstmaligen Rentensprechung wird dem Versicherten ein noch zumutbares Erwerbseinkommen angerechnet (Invaldienbasis), dies ergibt mit dem Vergleich des Verdienstes als gesunde Person (Validenbasis) den Invaliditätsgrad. Jede Änderung im Erwerbseinkommen ist der IV zu melden, da sie sich auf die Rentenberechnung auswirken könnte. Jede Person, soll jedoch einem so hohen Arbeitspensum, wie möglich nachgehen, dies aber jeweils am besten in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten (Pensum soll nicht über dem Zumutbaren liegen und zu einer Überforderung führen). Eine Rentenreduktion erfolgt jedoch erst, wenn die Veränderung des Gesundheitszustandes und/oder des Erwerbseinkommens mindestens 3 Monate angedauert hat (also beispielsweise wenn jemand eine Probezeit erfolgreich absolviert hat).

    Es wird das 4. Lehrjahr erwähnt, entsprechend gehe ich davon aus, dass es um eine erstmalige berufliche Ausbildung (ebA) geht:
    Gem. Art. 16 IVG haben folgende Personen Anspruch auf eine erstmalige berufliche Ausbildung: Versicherte, die noch nicht erwerbstätig waren und denen infolge Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in wesentlichem Umfange zusätzliche Kosten entstehen, haben Anspruch auf Ersatz dieser Kosten, sofern die Ausbildung den Fähigkeiten des Versicherten entspricht.
    Ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine ebA oder allfällige andere berufliche Massnahmen erfüllt sind, müsste genau geprüft werden anhand der Akten.

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