Rente für Langversicherte UND Schwerbehindertenausweis

Wer kann mir das beantworten?

Ich bin im Juli 1958 geboren und zähle zu den
Langversicherten, d. h.,ich konnte Abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Nun wurde aber von der neuen Regierung beschlossen, dass die o.g. Langversicherten bereits mit 63 Jahren in Rente (abschlagsfrei) gehen könnten. Ich bin aber im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB60) und konnte, nach der alten Regelung, 1 Jahr früher in Rente gehen, also mit 64 Jahren. Heisst das jetz demzufolge, dass ich (1 Jahr früher), also mit 62 Jahren abschlagsfrei gehen kann, also bereits im Jahr 2020?

Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen

Maik

Antworten

  • Hallo rubyfr
    die alte Regelung hat nach wie vor Bestand, die neue Regierung hat vor das zu ändern. Frau Nahles hat angekündigt noch im Januar einen Gesetzesentwurf vorzulegen der dann zum 01.07.2014 umgesetzt werden soll.
    Du kannst also noch nach dem bestehenden Recht einen Antrag stellen.Oder einfach warten was kommt.
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html
    Schönen Tag
  • Hallo Holger,
    vielen Dank. Hab das aber nicht verstanden. Was für einen Antrag soll ich jetzt stellen? Meine Frage war, muss ich bis ich 2021 arbeiten (geb. 1958 ) Rente mit 63 weil, Langeinzahler, oder wird mir das eine Jahr (Schwerbeschädigt) abgezogen und ich brauch nur noch bis 2020 arbeiten?

  • Hallo rubyfr
    sorry da habe ich flüchtig gelesen, ich dachte du bekommst schon EU-Rente.
    Nein, mit 62 wirst du kaum in Rente gehen können,jedenfalls nicht abschlagsfrei, genaues wird aber erst das neue Gesetz aussagen, wenn es denn auch kommt.
    Schönen Tag
  • Hi rubydr

    Mit Jahrgang 58 kannst du abschlagsfrei mit 64 in Rente für Schwerbehinderte gehen. Allerdings mußt du dich für eine Rentenart entscheiden - entweder Rente bei Schwerbehinderung oder besonders langjährig. "Mischen" geht nicht, d.h den rententechnischen Vorteil der Schwerbehinderung kannst du nicht auf andere Rentenarten mitnehmen.
    Ein Wechsel von einer Rentenart auf die andere ist auch nicht möglich.

    Abschalgsfrei heißt im übrigen nicht, dass deine Rente genauso hoch ist wie die reguläre Altersrente. Einfach deshalb weil dir 2 Jahre Beitragszeiten fehlen.

    Bsp. der Durchschnittrentner (Eckrentner) hatte einen Verdienst von ca 28xx €, daraus ergbt sich 1 Entgeltpunkt (ca 28,80€) pro Jahr. Wer also abschlagsfrei 2 Jahre früher in Rente geht, hat pro Monat knapp 60€ weniger als zur regulären Altersrente.


    Klaus
  • Hallo rubyfr,

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