Unterschied zwischen Rente wegen Schwerbehinderung und Altersrente

Was ist der Unterschied?
Schwerbehindert (GdB 70%)bekommt beim Renteneintritt (geb. 1951)in 2014 (63 Jahre) ca. 120€ monatlich weniger Rente, weil im 2 Jahre und 5 Monate Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen.

Antworten

  • Hallo smpf
    so ganz verstehe ich deine Frage nicht.
    Ein Unterschied zwischen EU-Rente und Altersrente besteht im Grunde nicht.
    EU-Rente kann zeitlich befristet sein. Die Altersrente wird aber auf keinem Fall niedriger sein als die EU-Rente.
    Schönen Abend
  • Hallo,
    das Vorziehen der Altersrente wegen einer Schwerbehinderung erfolgt ohne Abschläge, ein weiteres Vorziehen der Rente ist mit den üblichen Abschlägen möglich, die für jeden Rentenbezieher gelten.

    EU Rente und Altersrente sind höchst unterschiedliche Konstruktionen, theoretisch kann die Altersrente geringer ausfallen als die EU Rente, da sich die Berechnung unterscheidet.
    Beste Grüße

  • lillebrise hat geschrieben:
    Hallo,
    das Vorziehen der Altersrente wegen einer Schwerbehinderung erfolgt ohne Abschläge, ein weiteres Vorziehen der Rente ist mit den üblichen Abschlägen möglich, die für jeden Rentenbezieher gelten.

    EU Rente und Altersrente sind höchst unterschiedliche Konstruktionen, theoretisch kann die Altersrente geringer ausfallen als die EU Rente, da sich die Berechnung unterscheidet.
    Beste Grüße



    Hallo Lillebrise
    es wäre nett wenn du dazu (fett makiert) die entsprechende gesetzliche Grundlage posten würdest bzw einen Link.
    Danke schön!
  • Herzlichen Dank für die Erklärungsversuche, nicht bös' gemeint.
    Auf meine Frage:
    "Unterschied zwischen Rente wegen Schwerbehinderung und Altersrente"
    konnte ich aber noch keine schlüssige Antwort lesen.
    Vielleicht bringe ich noch einmal, aus einer praktischen Fragestellung heraus, das Thema in die Runde:
    Situation:
    Geburtsjahr Okt. 1951;
    Schwerbehinderung mit dem GdB von 70%
    planmäßger Altersrentenbeginn: ab Mai 2017 (d.h. Renteneintritt mit 65 Jahren
    plus 5 Monate)
    Da kommt er eine Rente von 1800 € raus (natürlich Brutto 🙁 )
    Nun wird der Renteneintritt zum 1.11.2014 aus den o.g. Gründen möglich, ohne Abschlag.

    Bedeutet das nun, dass 1800 € auch dann zum Tragen kommen?

    Nun ist es vielleicht verständlicher.
    Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen!

    Danke und Gruß
    smpf
  • Hallo!

    Nein, die 1800€ kämen zum tragen, wenn er noch die restlichen 2 Jahre und 5 Monate Beiträge in die Rentenkasse leisten würde (Entgeltpunkte).

    So erhält er eine Rente zwar ohne Abschläge, aber eben um die geringeren Beitragsmonate verringert.

    Gruss,
    little
  • Hallo smpf
    little war schneller 😃
    Schönen Tag
  • Danke!
    Du hast mir sehr geholfen!
    Grüßchen
  • Hallo smpf,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.