Ich möchte eine zweite Umschulung machen

Ich habe im Jahr 2006 eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen zur Kauffrau für Bürokommunikation abgeschlossen. Trotz intensiver Bemühungen durch Arbeitsagentur und Rententräger konnte mir kein Arbeitsplatz vermittelt werden. Deshalb habe ich im Februar 2010 begonnen auf dem zweiten Bildungsweg mein Abitur nachzuholen. Im Sommer 2013 habe ich dies mit Erfolg beendet. Ich habe schon mehrere Jahre als Erziehungshelferin gearbeitet und 4 eigene Kinder erzogen. Ich möchte diese Erfahrungen nutzen und eine Ausbildung zum Erzieher absolvieren. Hier sind meine Chancen sehr gut einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bekommen. Ist es möglich diese Ausbildung über den Rentenversicherungsträger erneut finanziert zu bekommen. Die Ausbildung selbst ist nicht kostenpflichtig und dauert 3 Jahre. Ich benötige für diese Zeit eine finanzielle Absicherung. Bafög kommt auf Grund meines Alters nicht mehr in Frage. Kann ich für diese Ausbildung Unterhaltsgeld erhalten????

Antworten

  • Hallo Mickey
    ich denke nicht daß das einfach wird, Umschulungen machen bis man das hat was man gerne tut geht nicht, auch wenn du in dem erlernten Umschulungsberuf keinen Job findest. Dein Alter wird auch wichtig sein, mit 4 erzogenen Kindern wirst du auch nicht mehr die Allerjüngste sein die der Rentenversicherung noch richtig Beiträge bringt (sorry,nicht persönlich nehmen).
    Erkundige dich doch auch mal bei der Arge ob die evtl. eine Beihilfe gewähren.
    Stell einen Antrag und schau was dabei rauskommt.
    Schönen Abend
  • Hallo Holger,

    also die Arge kann mir gar nicht weiterhelfen weil ich Schwerbehindert bin und die hat mich ja auch weiter an den Rententräger verwiesen. Von dem habe ich jetzt erst einmal eine stationäre Rehamaßnahme bewilligt bekommen für 5 Wochen. Dort soll ja auch festgestellt werden, ob ich in dem umgeschulten Beruf arbeiten kann. Die Vermittlung erfolgt auch über die Schwerbehindertenabteilung der Arge, die sieht aber nach so langer Zeit auch keine positive Prognose. Bei mir hat die Umschulung nicht den gewünschten Erfolg gebracht und die Arbeitsmarktsituation hat sich im Laufe der Zeit so verändert dass diese Ausbildung nach der Beendigung der Umschulung nicht mehr gefragt war. Bei dieser Konstellation kann eine neue Umschulung bewilligt werden. Und genau das hoffe ich. Das Alter darf bei der Bewilligung von Maßnahmen zur Teilhabe keine Rolle spielen und ich habe noch gut 15 Jahre zu arbeiten.Vielleicht kann mir da jemand weeiterhelfen, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Die Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation hat damals der Rententräger als sehr Aussichtsreich eingestuft. Von den 30 Mitstreitern hat hinterher aber nur 10% einen Job gefunden.Ich danke dir aber trotzdem für deine Meinung
  • Hallo,
    zuerst, das Alter ist kein Grund eine Umschulung abzulehnen, das wäre eine schlichte Diskriminierung.
    Grundsätzlich ist auch eine 2te Umschulung nicht ganz ausgeschlossen. Es wären aber handfeste Gründe erforderlich, der Wunsch alleine reicht nicht.
    Was spricht gegen ein Studium?? Sozialpädagogik würde sich anbieten, die Struktur des Studiums ist sehr Alltagskompatibel im Vergleich zur schulischen Ausbildung. Der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt stünde ein Studium in Wochenendform (Berufsbegleitend) auch nicht entgegen.
    Studiengebühren gibt es glaube ich auch nicht mehr und über einen Härtefallantrag könnte man sicher einen Studienplatz bekommen.
    Die Tätigkeit als Erziehungshelferin würde schon das erforderliche Praktikum zur Sudienzulassung abdecken.
    Grundsätzlich ist auch immer zu Prüfen ob ein Rentenanspruch besteht,3- unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und gleichzeitig Arbeitslos kann eine volle Erwerbsminderungsrente ergeben mit der du auch , du kannst es raten studieren könntest.
    Beste Grüße

  • Nachtrag,
    ich glaube ein Studium ist auch in einer speziellen Umschulungseinrichtung in 2 Jahren möglich, oder du gehst über das persönliche Budget, also Umschulung nicht als Sachleistung sondern als Geldleistung.
    Beste Grüße
  • lillebrise hat geschrieben:
    Hallo,
    zuerst, das Alter ist kein Grund eine Umschulung abzulehnen, das wäre eine schlichte Diskriminierung.
    Grundsätzlich ist auch eine 2te Umschulung nicht ganz ausgeschlossen. Es wären aber handfeste Gründe erforderlich, der Wunsch alleine reicht nicht.
    Was spricht gegen ein Studium?? Sozialpädagogik würde sich anbieten, die Struktur des Studiums ist sehr Alltagskompatibel im Vergleich zur schulischen Ausbildung. Der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt stünde ein Studium in Wochenendform (Berufsbegleitend) auch nicht entgegen.
    Studiengebühren gibt es glaube ich auch nicht mehr und über einen Härtefallantrag könnte man sicher einen Studienplatz bekommen.
    Die Tätigkeit als Erziehungshelferin würde schon das erforderliche Praktikum zur Sudienzulassung abdecken.
    Grundsätzlich ist auch immer zu Prüfen ob ein Rentenanspruch besteht,3- unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und gleichzeitig Arbeitslos kann eine volle Erwerbsminderungsrente ergeben mit der du auch , du kannst es raten studieren könntest.
    Beste Grüße


    Hallo
    Das Alter wird sehr wohl berücksichtigt in der Prognose des Erfolges auf dem späteren Arbeitsmarktes. Auch bei nicht Behinderten Menschen kommt das sehr häufig vor.

    Die Kriterie "arbeitslos" spielt heute keine Rolle mehr bei der Verrentung, das war mal vor den Reformen als die Sozialkassen noch voll waren!

    Schönen Abend
  • Hallo,
    eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (3-unter6 Stunden) wird wie beschrieben zur vollen Rente wegen EM bei Arbeitslosigkeit.
    Möglicherweise bin ich aber von Reformen der Reform überrollt worden.
    Da sollten Rentenexperten das letzte wort haben.
    Zum Arbeitsmarkt, es muss eine positive Prognose geben, wäre ja auch sinnvoll,das Alter spielt nur indirekt eine Rolle. Alleine das Alter ist wie beschrieben kein Ablehnungsgrund.
    Beste Grüße

  • Hallo Illebrise
    ja, sie hat dich überrollt,frag mal Altkanzler Gerhard Schröder & Co, ich war leider selbst Betroffener, das hat mich 7 Jahre Rente gekostet.
    Vom Alter alleine schrieb ich auch nicht.
    Schönen Abend
  • Hallo Micky0163,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Micky0163 hat geschrieben:
    Bei dieser Konstellation kann eine neue Umschulung bewilligt werden.


    Du scheinst dich bereits informiert zu haben.

    Letztendlich entscheiden kann das nur der Kostenträger. Deshalb wirst Du nicht umhin kommen, einen Antrag zu stellen und zu sehen, wie es dann weitergeht.
    Wir hier können nur spekulieren - und das bringt Dich nicht weiter.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.