"Führerschein" E-Rolli durch den TÜV

Hallo zusammen,

unser Sohn ist geistig und körperlich behindert und der Arzt hat um seine Mobilität zu gewährleisten einen E-Rolli empfohlen und verschrieben. Mit diesem Rolli soll ausschließlich eine Beweglichkeit auf unserem Grundstück bzw. in dem für ihn vertrauten Umfeld der Schule ermöglicht werden. Er soll und wird nicht hiermit selbständig am Straßenverkehr teilnehmen.
Nun fordert die AOK hierfür einen "Führerschein" des TÜV als Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags.
Während ein solcher Test vor dritten in einem unbekannten Umfeld für ihn nicht zu bestehen ist, schränkt eine Ablehnung seinen Bewegungsradius so stark ein, dass er selbständig, bedingt durch eine absehbare Verschlimmerung seines körperlichen Zustands, sich nicht mehr fortbewegen wird können.
Wie können und sollen wir nun vorgehen?

Ich freue mich sehr über eure Einschätzungen, euren Rat oder Erfahrungen.

Liebe Grüße

Andre

Antworten

  • Guten Abend Andre
    Eine Frage vor weg, hast du der AOK mitgeteilt und dies ggf schriftlich gegeben daß dein Sohn mit dem E-Rolli nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt?

    Gleicher Fall war bei meiner Mutter, da sollte allerdings erst einmal der MDK die Eignung prüfen und so weiter und so fort. Als ich der Krankenkasse mitteilte daß meine Mutter den E-Rolli ausschließlich im Haus und dessen Grundstück benutzen würde war das Problem gelöst. Die Kasse wollte das allerdings noch schriftlich haben.
    Das Krankheitsbild liegt zwar etwas anders, Schlaganfall und Parkinson, aber es geht ebenso wie bei deinem Sohn um die Eignung.
    Schönen Abend
  • Hallo Andre,

    sehe das genauso wie Holger. Wenn der Rollstuhl wirklich ausschließlich auf privatem Grundstück genutzt wird braucht er dafür doch keinen "Führerschein vom TÜV", da der Straßenverkehr ja nicht "gefährdet" ist bzw. werden könnte. Diese allgemeine Eignungsprüfung, oder nennen wir es mal "beaufsichtigte Probefahrt", wäre das einzige was die KK haben könnte. Allerdings wäre dafür glaube ich auch eher der MDK zuständig (bin aber nicht ganz sicher).

    Ich würde der KK auch zuerst nochmal mitteilen (am besten schriftlich), dass der Rollstuhl nur auf festgelegten Grundstücken genutzt wird.
    Und "wo" soll dein Sohn sich denn laut AOK melden und den "Führerschein" machen?

    LG
    wheely
  • Hallo Andre,

    wenn Dein Sohn nur auf privatem Gelände fahren soll würde ich an Deiner Stelle mit
    der AOK verhandeln.
    Da ich nicht weiß wie alt Dein Sohn ist kann ich nicht beurteilen ob er auch nicht
    doch mal auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs sein sollte. in diesem Fall
    hat die AOK sicher die berechtigte Frage nach der Fahreignung. Leider wollen einige
    AOK Dienststellen ein Gutachten von der MPU was völlig falsch ist, richtig ist die Begutachtung durch einen speziell geschulten Führerscheinprüfer des TÜV mit dem auch
    über eine Begleitperson auf öffentlichen Flächen gesprochen werden kann.
    Bei Interesse könnte ich nähere Informationen liefern, ggf., Kontakte knüpfen.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge. Diese gehen grundsätzlich alle in die selbe Richtung: Nochmal probieren und gut begründen bzw. die Sachlage genau darstellen. Das werden wir auch machen. Ich werde unseren Fortschritt gerne hier posten.

    @ Fahrhilfe: unser Sohn ist 12 Jahre alt und ein Duchennekind. Ich kann ausschließen, das er jemals selbständig am Straßenverkehr teilnehmen wird. Dieses müssen wir nun der AOK versuchen klarzumachen.

    Lieben Dank und Frohe Weihnachten an alle.

    André
  • Hallo zusammen,

    nun hat die AOK unseren erneuten Antrag abgelehnt. Sie weisen darauf hin, dass selbst mit Begleitung unser Sohn den Rollstuhl nicht im Straßenverkehr sicher führen könne und bezieht sich auf eine Stellungnahme des MDK.

    Ich finde das absurd, da er nur im privaten Umfeld / in der Schule die Kontrolle über die Steuerung bekommen würde.


    Wie würdet ihr weiter verfahren?

    Wir werden in jedem Fall Widerspruch einlegen. Für ein wenig Argumentationshilfe bin ich allerdings dankbar.

    Schöne Grüße

    André
  • Hi André,

    das sind ja mal sch....lechte Nachrichten.
    Wenn die selbst auch der Überzeugung sind, dass die Teilhabe am öffentlichen Verkehr nicht möglich ist, was Ihr ja ohnehin nicht beabsichtigt, dann sollen die doch eine Art "Verantwortungsabtretung" oder so aufsetzen und gut ist. Oder sehe ich das falsch?

    Also ich kann es nicht nachvollziehen. Bei mir hat nie ein Hahn nach grkräht ob ich fahren kann bzw. wie ich fahre. Wenn ich jetzt (was ich zwar nicht hoffe) einen Unfall mit dem Rolli bauen würde, dann könnte ich doch auch nicht sagen: "Ich kann da nicht für, die Krankenkasse ist das Schuld. Die haben mir schließlich den Rollstuhl genehmigt."

    Nenene was sind das alles Helden.

    Drück euch weiterhin die Daumen!

    Gruß,
    wheely
  • Hallo andresaintange,

    spiel doch den TÜV gegen die AOK aus:

    wende dich an den TÜV und gib dem dortigen Prüfer die Korrespondenz mit der Frage, wer die Kosten übernimmt.

    gleichzeitig wende dich auch an die DEKRA, und die fragst du das gleiche.

    Sollen die sich doch erstmal mit der AOK rumschlagen, was da geprüft werden soll und von wem. Dann weißt du mehr.

    Euer Kind wird spätestens per Schule am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Eine Art "Führerschein/Fahreignung" sollte es da schon geben. (Das könnte die AOK-Position erklären)
    Sollen doch TÜV und DEKRA mal zeigen, ob sie behindertenfreundlich sind.

    Und toppen kannst du das ganze, indem du den ADAC zu der Situation befragst. Das geht die zwar eigentlich nix an, aber das ADAC-Image kann gerade ein paar gute Taten brauchen ...

    ein wenig um die Ecke gedacht wie immer
    der pragmatische
    ppiet
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