Transportschein

Hallo zusammen,

unter bestimmten Voraussetzungen kann man zur Beförderung zu wichtigen Terminen einen betreuten Fahrdienst beantragen.
(z. B. Rollstuhlfahrer, Schwerbehindertenauweis mit dem Merkzeichen aG, H)

Da ich gestern in München-Großhadern bei einem Arzt einen Termin zu einer Verlaufskontrolle hatte, habe ich im Vorfeld zu diesem Termin bei meiner Krankenkasse einen solchen Fahrdienst beantragt und auch genehmigt bekommen.
Während des Gesprächs mit dem Arzt, legte dieser aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zustandes eine Behandlung nahe.

Diese Behandlung findet nun morgen statt.

Nach Ende des gestrigen Termins stellte mir die Sprechstundenhilfe einen Transportschein für den gestrigen Tag aus.
Dabei erwähnte sie, dass ich für den Behandlunstag selbst - also morgen - von ihr keinen Transportschein mehr bekomme.
Auf meine Frage hin, warum nicht, beantwortete sie mir dies damit, dass dies eine vertragsrechtliche Frage ist.
Auf meine Nachfrage bekam ich keine Antwort.

Ich fand das irgendwie sehr merkwürdig.

Soweitich das verstanden habe, wird der Transportschein von der behandelnden Praxis ausgestellt.
Auf meine Frage an die nette Dame, wie ich denn dann zu der Praxis kommen soll, empfahl sie mir doch öffentliche Verkehrsmittel.

Mittlerweile habe ich nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse anderweitig eine Transortschein organisiert.

Trotzdem,
kann mich hier Jemand von Euch aufklären ?
Darf mir dieSprechstundenilfe eien Transportschein verweigern ?
Gibt es hierzu verbindiche Regelungn, die ich nachlesen kann ?

Ich freue mich, wenn mirda Jemand von Euch weiter helfen kann.

Danke und lieben Gruß,
Tom

Antworten

  • Hallo Tom,

    Deine Frage ist schwierig zu beantworten, da man ja nicht weiß, was bei der netten Dame im Kopf vorging. Vermutlich war sie der Auffassung richtig zu handeln.

    Wie Du ja durch Deine Krankenkasse weißt, können Transporte durchaus übernommen werden. Grundsätzlich ist es so, dass die Kassen Fahrtkosten für medizinisch notwendige Fahrten übernehmen. Es gibt jedoch manchmal leichte Unterschiede von Kasse zu Kasse. Deshalb solltest Du das am besten direkt mit Deiner Kasse erörtern und dir ggf. schriftlich bestätigen lassen.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Hallo Tom,

    Justin hat dir ja schon das wesentliche geschrieben.

    Ein Tip von mir ..beim nächsten mal kläre zusätzlich die Frage nach dem Transportschein mit dem behandelnden Arzt. Denn dieser muss ihn auch unterschreiben.
    Ach ja und die Arzthelferinnen können nur so gut sein wie ihr Wissenstand es zu lässt. Offensichtlich hat sie da Nachholbedarf.

    LG Thomas
  • Hallo Tom,

    es ist einige Jahre her das ich mit meiner Tochter das letzte mal "auf Transportschein" vom Arzt beim Arzt war. Damals hatten wir ein ähnliches Problem, das unser Taxiunternehmen aber ganz Simpel gelöst hat. Wenn... die Formulare .. der Transportschein nicht geändert wurde, solltest du das ähnlich lösen können.

    Hinten auf dem Transportschein waren immer ca. 10 Reihen, in denen man einzelne Fahrten die der Verordnung auf der Vorderseite entsprachen eintragen, und hinterher unterschreiben konnte. Der Arzt lehnte es damals ab 2 Tranportscheine auszustellen... der Taxiunternehmern trug die weiteren Fahrten daraufhin auf dem ersten Transportschein hinten ein, ich unterschrieb dahinter. Es kam nie eine Beschwerde von der Abrechnungstelle. Wenn der Transportschein noch genau so gestaltet ist, und dein Beförderungsunternehmen ähnlich pfiffig veranlagt ist... sollte dein Problem so zu lösen sein. FRag doch einfach deine KK ob das so geht.

    😀 Helmut

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