Nebenkosten

Hallo an alle habe hier mal 2 Fragen zur Nebenkostenabrechnung vielleicht weis der ein oder andere darüber etwas.
Kann mein Vermieter mir die Kosten für eine Schimmelbeseitigung auf die Betriebskostenabrechnung umlegen und wenn ja wie?
Wie ist das wenn ich mir mit meinem Vermieter eine Waschmaschine teile und nutze wie hoch ist da die Umlage ?

Antworten

  • Guten Tag Oberlausitz
    Wenn der Vermieter nachweisen kann daß die Ursache des Schimmels beim Mieter liegt kann er dies in den Umlagen ausweisen.
    http://www.schlimme-vermieter.de/faq/index.php?sid=297509&lang=de&action=artikel&cat=3&id=449&artlang=de

    Waschmaschine teilen ist immer eine undankbare Sache, am Besten selber eine anschaffen und es entsteht kein Streit.
    Normal wäre halb Strom, halb Wasser und halb Anschaffungspreis. Könntest als Beispiel den Preis nehmen den zu zahlst in einer Selbstbedienungswäscherei.
    Ich zahle pro Maschine Wäsche 1,-€ und 50,-Cent für den Trockner, sind allerdings auch 50 Parteien, drum habe ich meine eigene im Bad stehen.
    Schönen Tag

    Edit: Ein Thread reicht eigentlich! Falls eine Fehlermeldung kommt erst mal schauen ob der Beitrag nicht doch erschienen ist. Es ist ein Fehler im System der immer mal wieder vorkommt.
  • Nebenkosten können nur abgerechnet werden, die auch im Mietvertrag stehen. Es sei denn, die Nebenkosten entstehen durch Gesetzesänderungen nach Abschluss des Mietvertrags (z.B. Gesetzliche Anordnung zu Rauchmeldern, deren Wartung und Überprüfung neue Nebenkosten sind)

    Schimmel in einer Wohnung ist in der Regel immer auf falsche Lüftung und Beheizung oder falsche Möbelaufstellung durch den Nutzer zurückzuführen. Es sei denn, das Dach oder Regenrinne ist undicht.
  • hallo Oberlausitz

    willkommen im forum 😉

    ich persönlich bin der meinung, bei derartigen fragen bei einem mieterverein mitglied zu werden.

    gerade nebenkostenabrechnungen sind sehr schwer für einen laien zu durchschauen,
    vor allem wenn es um schimmelbildung und die umstrittene verursachung geht.

    es kostet dich eine jahresgebühr, aber die vertreten dich auch notfalls vor gericht.

    viel erfolg wünsche ich dir.

    lg rosi


  • einbein hat geschrieben:
    Nebenkosten können nur abgerechnet werden, die auch im Mietvertrag stehen. Es sei denn, die Nebenkosten entstehen durch Gesetzesänderungen nach Abschluss des Mietvertrags (z.B. Gesetzliche Anordnung zu Rauchmeldern, deren Wartung und Überprüfung neue Nebenkosten sind)

    Schimmel in einer Wohnung ist in der Regel immer auf falsche Lüftung und Beheizung oder falsche Möbelaufstellung durch den Nutzer zurückzuführen. Es sei denn, das Dach oder Regenrinne ist undicht.


    Hallo Einbein
    Ganz so einfach ist es nicht, nicht alle Nebenkosten stehen im Mietvertrag!

    Auch das ist zu einfach gedacht, es können Risse in der Wand sein (Backstein-Haus z.B.) die so nicht sichtbar sind und die Feuchtigkeit dringt in die Wand.
    Diesen Fall hatte ich, 4 Jahre mußte ich kämpfen um daß der Nachweis erbracht wurde, es hat sich aber gelohnt.
    Der Mieterverein ist auch kein Allheilmittel, oft sind die stark überlastet.
    Schönen Abend
  • Hallo Oberlausitz1982,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Da dies kein behinderungsbezogenes Thema ist, kann ich leider keinen Fachexperten hinzuziehen. Ebenfalls aus der Community hast Du aber schon den Hinweis mit dem Mieterschutzbund erhalten.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.