5 Tage Zusatzurlaub schon für das ganze Bewilligungsjahr?

Hallo Leute,
ich habe vor einigen Wochen meinen SBA bekommen und auch an meinen Arbeitgeber weitergeleitet.
1)
Ich frage mich, ob ich schon in diesem Jahr Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub habe oder anteilig.
2)
Ich habe beim Versorgungsamt eine rückwirkende Anerkennung der SB beantragt. Falls das durchkommt, habe ich dann ggf. anteilig mehr Anspruch für das Jahr 2013?
Liebe Grüße
Felix

Antworten

  • Hallo Felix!

    SB-Zusatzurlaub wird anteilig gewährt,
    also z.B. SBA gültig ab 30.05.2013 --> 6 Monate -> 2,5 Tage Zusatzurlaub
    (SGB IX §125(2))

    Anderes kann eine Integrationsvereinbarung (des Betriebes) regeln (z.B. doch das ganze Jahr)

    Ich bin von einer 5-Tage-Arbeitswoche ausgegangen.

    Gruß, Josef
  • Hallo Felix,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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  • Hallo Josef,

    vielen Dank für die Info.

    Mich würde noch interessieren, ob ich durch eine rückwirkende Anerkennung der SB einen Anspruch auf mehr Zusatzurlaub bekommen kann. Wenn die SB für das ganze Jahr rückwirkend anerkannt würde, hätte ich dann Anspruch auf die ganzen 5 Tage Zusatzurlaub?

    Liebe Grüße
    Felix

  • Hallo Felix
    Josef hat dir doch Beispiele aufgezeigt. Anteilmäßig ab Gültigkeit.
    Gültig ab 01.01.2013 = 5 Tage Extra-Urlaub
    Notfalls 5 Tage dividieren durch 12 Monate und multiplizieren mit den Gültigkeitsmonaten.
    z.B 9 Monate Gültigkeit = 3,75 Tage
    Gute Nacht