Widerspruch Merkzeichen G
Hallo
Bei der Neufeststellung wurde mir einen GDB von 70 zugesprochen aber das Merkzeichen G nicht.
Da gegen habe ich Widerspruch eingelegt und dieser bin ich gerade am formulieren.
Parallel hierzu läuft auch der Antrag auf EU-Rente.
Von denen habe ich eine Sozialmedizinische Stellungsnahme bekommen wo unter anderem steht: ......von einer Gehfähigkeit von 500m in 20 minuten auszugehen ist.
Soll ich das beim Versorgungsamt erwähnen wegen dem Merkzeichen G ?
Was denkt ihr, wie siehts aus mit dem zuspruch des Merkzeichen G ?
LG Mel
Bei der Neufeststellung wurde mir einen GDB von 70 zugesprochen aber das Merkzeichen G nicht.
Da gegen habe ich Widerspruch eingelegt und dieser bin ich gerade am formulieren.
Parallel hierzu läuft auch der Antrag auf EU-Rente.
Von denen habe ich eine Sozialmedizinische Stellungsnahme bekommen wo unter anderem steht: ......von einer Gehfähigkeit von 500m in 20 minuten auszugehen ist.
Soll ich das beim Versorgungsamt erwähnen wegen dem Merkzeichen G ?
Was denkt ihr, wie siehts aus mit dem zuspruch des Merkzeichen G ?
LG Mel
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Antworten
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Hallo Melanie!
Herzlich Willkommen im Forum!
Jede info, die das Versorgungsamt bekommt, kann berücksichtigt werden, was die dortigen Schreibtischtäter nicht wissen, kann auch nicht einfließen. Oft wird nach Aktenlage entschieden, ohne zu wissen, was es individuell für die betroffene Person im Alltag bedeutet.
Man kann selbst identische Diagnosen bei mehreren Personen nicht miteinander vergleichen, bei dem einen ist z.B. die MS stärker ausgeprägt oder verläuft schneller als beim anderen. Da können durchaus sehr unterschiedliche Inhalte im SBA bei herauskommen.
Da du über deine Behinderung selber nichts schreibst, nur eine Gehstrecke mit Minutenzahl und eine mögliche EU-Rente angibst, können wir nur spekulieren.
Gruß, Katrin
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Hallo,
du solltest dieses umgehend dem Versorgungsamt mitteilen.
Wenn du Wegefähigkeit im Sinne des Merkzeichen G googelst wirst du herausfinden, dass die Grenze für das Merkzeichen G die Bewältigung einer Strecke von 2 km in 30 Minuten ist.
Schaffst du das nicht, müsste eigentlich das Merkzeichen G in deinen Ausweis eingetragen werden. Die sozialmedizinische Stellungnahme hat das ja bereits festgestellt , somit macht es Sinn diese dem Versorgungsamt mit deinem Widerspruch zuzuschicken.
Beste Grüße
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Liebe User,
dieser Thread hier wird geschlossen, da es bereits einen Thread dazu gibt, ebenfalls mit einigen Antworten:
http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=merkzeichen-g-widerspruch&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=29824
Danke für Euer Verständnis! Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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