schlaganfall durch kopfstoß, jetzt spätfolgen.durch lange krankheit jetzt kündigung

ich habe einen fußboden verlegt. war ganz alleine auf der baustelle.wollte dann hoch kommen (ca. ein meter höhe) und habe mir den kopf sehr stark gestossen, so das mir danach schlecht war,schwindlig und sehr starke kopfschmerzen hatte.ca
3 std. später kam mein chef, dem ich dass sagte.und habe trotzdem weiter gearbeitet.habe um 16.00 uhr feierabend gemacht und bin nach hause gefahren.dann habe ich es meiner frau erzählt, die auch die riesen beule gesehen hat.dann sind wir zum fotographen, wegen eines termines. nach dem abendessen
(19.00 unr) konnte ich meine frau nicht mehr richtig verstehen.weil ich auf einmal sehr müde war, bin ich ins bett.meine frau hat immer gesagt wir fahren ins krankenhaus.am nächsten morgen hatte ich sprachstörungen.es kam ein bereitschaftsarzt, die die beule auch abtastete.sie rief sofort einen krankenwagen.am nächsten tag erzählte die ärztin meiner frau, dass sich durch den kopfstoß ein blutgerinse gebildet hat und das auf mein sprachcentrum gedrückt hat.der unfall wurde auch der bg mitgeteielt.3 tage später wurde mir dann gesagt ich hatte einen schlaganfall.ich wurde in ein anderes krankenhaus verlegt und notoperiert,weil die halsschlagader 90 prozent zu war.nach diesem ereignis wurde mir gesagt,dass es kein unfall wäre, sondern es sowieso irgendwann passiert wäre.
dann habe ich erstmal wieder für ein halbes jahr als stahlbauer gearbeitet.nun bin ich seit mitte august krank geschrieben, da ich nachfolgen. diese äussern sich in der gesamten linken körperhälfte.
nun hat mein chef mir gekündigt.
meine frage: Wie ist die rechtslage wegen bg unfall und der kündigung

Antworten

  • Hallo,
    eine Kündigung wegen Erkrankung ist nur in Ausnahmefällen möglich, in der Regel müsste der Betrieb sehr klein sein und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sein.
    Alternativ gibt es natürlich die betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsmangel und dergleichen. Sinnvoll ist es immer eine Kündigung juristisch auf ihre Wirksamkeit prüfen zu lassen.
    Zur Berufsgenossenschaft
    Hier wäre zu klären ob der Unfall ursächlich für das gesundheitlich beeinträchtigende Ereignis ist. Wäre das der Fall, was zu prüfen wäre, ist die BG eintrittspflichtig.
    Nimm Kontakt zu der Berufsgenossenschaft auf und vordere die Beratung durch einen kompetenten Berufshelfer ein.
    Dieser kann die medizinische Problematik einschätzen und auch die berufliche Problematik und dich im weiteren Verlauf unterstützen.
    Sollte dich die BG nicht unterstützen wende dich an deine Krankenkasse um die Zuständigkeit zu klären.
    Wenn das alles nicht funktioniert wende dich an die“ Servicestellen für Rehabilitation“, diese klären auf dem kurzen Dienstweg die Zuständigkeit und erklären dir wie es weitergehen kann.
    Beste Grüße

  • Hallo meikalehmann,

    da dies wohl ein komplexeres und längeres Verfahren werden dürfte, empfehlen wir, kompetente Unterstützung vor Ort zu suchen.

    Daher schlage ich vor, dass Du dich an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD) wendest. Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • meikalehmann hat geschrieben:....der unfall wurde auch der bg mitgeteielt.3 tage später wurde mir dann gesagt ich hatte einen schlaganfall.ich wurde in ein anderes krankenhaus verlegt und notoperiert,weil die halsschlagader 90 prozent zu war.nach diesem ereignis wurde mir gesagt,dass es kein unfall wäre, sondern es sowieso irgendwann passiert wäre.
    .....
    meine frage: Wie ist die rechtslage wegen bg unfall und der kündigung

    hallo meikalehmann

    wenn ich dich richtig verstehe, hat die bg deine erkrankung nicht als folge des unfalls anerkannt.
    wurde dir dies denn schriftlich mitgeteilt?

    meines erachtens müsste ein gutachten erstellt werden, um prüfen zu können, ob die äußere einwirkung (unfall vom .....) nicht doch ursächlich für die jetzige gesundheitsstörung ist.

    mit hilfe des VdK oder SoVD (wie Justin es dir vorschlägt) könntest du versuchen, gegen die bg-entscheidung anzugehen.

    viel glück und alles gute 😉
    rosi


  • ich danke euch für die tipps.und hoffe dass, ich zu mein recht komme.wenn ich, noch fragen habe, hoffe ich, dass ihr mir wieder helfen könnt.gruß
  • meikalehmann hat geschrieben:
    ...und hoffe dass, ich zu mein recht komme.wenn ich, noch fragen habe, hoffe ich, dass ihr mir wieder helfen könnt.

    hallo meikalehmann

    es wird sicher für dich ein sehr schwieriges, wohl auch langwieriges verfahren.
    wir sind auf diesem gebiet ja mehr oder weniger laien.

    wenn du aber erneut fragen hast, wird sicher jemand hier sein, der versuchen wird, dir zu helfen.

    toi toi toi 😉
    rosi

  • Hallo meikalehmann,

    wir wünschen Dir viel Erfolg!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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