Verhinderungspflege

Hallo,
wer weiß Bescheid? Ich bekomme bei Pflegestufe 2 Verhinderungspflege und habe mich bei meiner Krankenkasse erkundigt, ob diese versteuert werden muss. Die Krankenkasse meinte nein. Meine Nachbarin, die die Pflege durchführt, ist selbstständig und trotzdem verunsichert, da sie sich nicht sicher ist, ob diese Mehreinnahme evtl. Ihren eigenen Krankenkassembeitrag in die Höhe treiben könnte.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Gruß Nadja

Antworten

  • Guten Abend Nadja
    Pflegt ein Steuerpflichtiger einen nahen Angehörigen und erhält er hierfür ein Entgelt, so sind diese Einnahmen steuerfrei, wenn die Leistungen für die Grundpflege nach § 37 SGB XI (Sozialgesetzbuch) erbacht werden. Pflegt der Steuerpflichtige eine befreundete Person, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm steht, dann sind die Entgelte, die er für seine Pflegedienste erhält, steuerpflichtig.
    Schönen Abend
  • Hallo Holger,
    wenn das stimmt, dann hat mir meine Krankenkasse die Unwahrheit gesagt.
    Und dann wird es schwer jemanden zu finden dem man vertraut, der "halbwegs2 kompetent ist und ca. 10 Euro die Stunde nimmt und die dann auch noch versteuert.
    Dir auch einen schönen Abend...
  • hallo Wuschplu,

    hier kannst du auch mal bisschen stöbern, vielleicht hilft es dir ja weiter!

    http://ms-selbsthilfegruppe.jimdo.com/pflegestufe-info/verhinderungspflege/

    LG Thomas
  • wuschlpu hat geschrieben:
    Hallo Holger,
    wenn das stimmt, dann hat mir meine Krankenkasse die Unwahrheit gesagt.
    Und dann wird es schwer jemanden zu finden dem man vertraut, der "halbwegs2 kompetent ist und ca. 10 Euro die Stunde nimmt und die dann auch noch versteuert.
    Dir auch einen schönen Abend...


    Hallo Nadja
    nicht so ängstlich,
    es geht nur nach dem Grundsatz im Einkommenssteuerrecht.
    Da es gewisse Freibeträge gibt und wenn das nicht zig mal im Jahr als Zusatzeinnahme zu verzeichnen ist, (es handelt sich ja um insgesamt nur 1550,-€), dürfte am Ende bei der Einkommenssteuererklärung keine Steuerlast aufkommen! Es kommt eben, auch bei Rentnern , auf die Gesamtsumme der jährlichen Zusatzeinkünften darauf an.
    Schönen Abend

    Pauschal gesehen hat die KK die Wahrheit gesagt weil 1550,-€ im Jahr zu geringfügig sind um die Steuerlast zu erhöhen, macht das aber jemand z. B bei mehreren Personen dann werden wohl Steuern fällig.
  • Hallo Holger,
    wenn es nach mir ginge, würde ich mir keine großen Sorgen machen, aber ich will nicht, dass meine Nachbarin ein ungutes Gefühl hat.
    Ich danke Dir für deine Antwort.

    Gruß Nadja
  • Danke Thomas für den link...
  • wuschlpu hat geschrieben:
    Hallo Holger,
    wenn es nach mir ginge, würde ich mir keine großen Sorgen machen, aber ich will nicht, dass meine Nachbarin ein ungutes Gefühl hat.
    Ich danke Dir für deine Antwort.

    Gruß Nadja


    Hallo Nadja
    wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, melde es als Minijob an, zwar darf sie dann nur 450,-€ im Monat verdienen, aber das kann man splitten auf mehrere Monate verteilen, dann ist sie auf der sicheren Seite. Eine kleine Pauschale muß dann von dir abgeführt werden und somit muß der Minijob auch nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
    http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html;jsessionid=F017313860DE10A393FD6514CE6FDBC4
    Schönen Abend
  • Hallo Natja,

    entscheidend ist für die Beantwortung Deiner Frage, ob die Person die Verhinderungspflege erwerbsmäßig durchführt. Falls in Deinem Beispiel diese Person in einem ganz anderen Beruf arbeitet (??), gehe ich mal nicht davon aus. Dann wäre auch die Vergütung im Rahmen der Verhinderungspflege nicht steuerpflichtig.

    Das ist mein Kenntnisstand (ohne Gewähr). Am besten beim Finanzamt nachfragen; dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Liebe Grüße 😉
  • Danke für Eure Antworten.
    Meine Nachbarin ist selbstständig...macht Fußpflege und gelegentlich Haushaltshilfe.
    Ich bin die einzige in Sachen Verhinderungspflege.
    Sie hat Bedenken, da sie Tschechin ist und auch dort ihre Krankenkassenbeiträge zahlt, dass sie durch diese Mehreinnahme von 1550 € in einen höheren Krankenkassenbeitragssatz rutscht. Schwierig. Da wird sich wohl auch keiner von euch auskennen.
    Trotzdem vielen Dank für die Antworten.

    Liebe Grüße
    Nadja
  • Hallo Nadja
    hast du den Link "Minijob" mal gelesen? Damit wäre deine Frage beantwortet!

    Auszug aus dem Link:

    Privathaushalte als Arbeitgeber


    Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle anfallenden Haushaltsarbeiten zu erledigen, wenn sie nach einem langen Arbeitstag im Büro, im Betrieb oder in der Schule nach Hause kommen. Auch ältere Menschen brauchen manchmal Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen, Staubsaugen und Wäsche bügeln sind mehr als "ein bisschen Haushalt". Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.

    Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, zum anderen hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung eingeführt. Berechnen Sie mit Hilfe des Haushaltsscheck-Rechners, wie wenig Minijobs in Privathaushalten tatsächlich kosten!

    Die Abgaben werden im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des Folgejahres.

    Mit dem Vordruck "Haushaltsscheck" erfolgt die An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Zugleich wird der zuständige Unfallversicherungsträger von der Minijob-Zentrale informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Der Haushaltsscheck kann online ausgefüllt oder telefonisch bei der Minijob-Zentrale angefordert werden.

    Schönen Tag
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