Integrationshelfer an Regelschule

Mein Sohn, 6 Jahre alt und Asperger-Syndrom diagnostiziert, ist im Sommer an der Regelgrundschule eingeschult worden. Wir haben schon früh einen Antrag auf einen Integrationshelfer gestellt. Seitens des Jugendamtes hiess es immer "die Hilfe, die Ihr Sohn braucht, wird er auch bekommen, machen Sie sich keine Sorgen". In einem Hilfeplangespräch mit Jugendamt/Eltern/Schule/Heilpädagogin (die unsere Familie betreut) wurde als Bedarf die komplette Unterrichtszeit (ca.8-12 Uhr, also 20 Std/Woche) festgestellt. Jetzt kam der Bescheid über nur 10 Std./Woche, mit der Begründung der Sachbearbeiterin, daß sie beim Chef angesichts der angespannten Finanzlage, nicht "mehr durchgekriegt" habe. Ist das rechtens, auch wenn alle Beteiligten sich über den Mehrbedarf einig sind?

Antworten

  • Hallo,

    ich kenne mich in der Thematik zu wenig aus, um eine verlässliche Auskunft zu geben, aber einige Ideen:

    Meine erste Frage wäre, ob Ihr einen schriftlichen Bescheid bekommen habt und wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage da Bezug genommen wird.

    Ich vermute, dass es sich bei der entsprechenden gesetzlichen Grundlage wie häufig im Sozialrecht um eine Ermessensnorm handelt, d.h. die Behörde "kann" Leistungen erbringen, "muss" aber nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Behörde willkürlich entscheiden kann. Sie muss vielmehr verschiedene Interessen bei Ihrer Entscheidung gegeneinander abwägen. Finanzielle Erwägungen sind dabei sicherlich ein Gesichtspunkt, der berücksichtigt werden kann, aber nicht ausschließlich. Es kommt immer viel auf die Umstände des Einzelfalls an.

    Im Zweifelsfall erst einmal Widerspruch einlegen und dann ggf. Anwalt einschalten.

    Beste Grüße, ananim
  • Hallo Melli,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

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