Rentennachzahlung

Habe im Oktober meine erste Rente erhalten. Anfang November Info, daß nachgerechnet wurde und ein Auszahlungsbetrag von 1,14 Euro zuwenig überwiesen wurde. Neuberechnung, Nachzahlung wegen Geringfügigkeit jedoch nicht möglich. Frage: ab welchem Betrag trifft Geringfügigkeit zu bzw wie weit gilt Geringfügigkeit

Antworten

  • Hallo,
    meines Wissens liegt Geringfügigkeit bis zu einem Betrag von 50 Euro vor.
    Die Rechtsgrundlage habe ich nicht zur Hand, sollte im Schreiben der Versicherung angegeben sein.

  • Guten Abend HJO
    Jansen, SGB X § 110 Pauschalierung / 2.2 Bagatellgrenze


    Nach Satz 2 unterbleibt eine Erstattung zwischen den Leistungsträgern, wenn der Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50,00 EUR beträgt. Der geringfügige Erstattungsbetrag verbleibt dann bei dem erstattungspflichtigen Leistungsträger, da die Erfüllungsfiktion des § 107 unabhängig von der tatsächlichen Erstattung eintritt. Danach steht dem Versicherten gegenüber dem Rentenversicherungsträger immer nur insoweit ein Auszahlungsanspruch zu, als die festgestellte Nachzahlung den Erstattungsanspruch übersteigt.

    Unverschämt wie ich finde, wenn die haben wollen gibt es keine Bagatellgrenze, die beauftragen wegen 20Cent den Gerichtsvollzieher. Ungerechte Welt.
    Schönen Abend

  • Hallo HJO,

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