Rechtes Bein Ab

Rechtes Bein Ab Habe Brothese,kann ich noch Auto Fahren

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  • Rechtes Bein Ab Habe Brothese,kann ich noch Auto Fahren!
  • Hallo Gagl,

    im Moment sicher nicht...aber wenn dein Auto umgebaut ist, kannst du das bestimmt wieder. Wegen dem Umbau..da gibt es mehrere Möglichkeiten. Auch was eine Beteiligung bzw. Übernahme der Kosten an geht. Du solltest dich vielleicht mit deinem Sachbearbeiter der Krankenkasse oder BG (wenn es ein Arbeitsunfall war) in Verbindung setzen. Wenn du uns mitteilst wo du wohnst und vielleicht noch ein paar Informationen gibst, kann man dir auch einen Umrüster für dein Fahrzeug nennen.

    LG Thomas


  • Ein Thema, das immer wieder zu Streit und besserwisserei führt.

    Einige meiner Leidengenossen fahren einfach "über Kreuz". Technisch spricht auch nichts dagegen, wenn man damit klar kommt. Natürlich mit Automatikgetriebe.

    Willst du weiterhin Schaltwagen fahren,kannst du dir ein Handbediengerät für Gas und Bremse einbauen lassen und mit den linken Fuß wie gewohnt die Kupplung bedienen.

    Ist das Bein im OS oder US amputiert?

    Das Gesetz (StVO) schreibt dir nicht vor, dass du kein Auto fahren darfst. Du musst nur geeignete Maßnahmen ergreifen, ein Risiko auszuschließen und bist auch dafür verantwortlich, dass diese Maßnahmen geeignet sind. Schwierig ist das halt bei einem Unfall, wenn du z.B. nicht richtig bremsen konntest, weil dich die Situation überforert.

    Empfehlenswert ist ein Fahrtauglichkeits-Gutachten, das du nicht bei der Behörde einreichen musst. Du musst dich nur an die Auflagen halten und kannst es dann im Streitfall vorzeigen.

    Bei einem Eintrag über die Führerscheinstelle werden in der Regel Führerscheinteile gestrichen. Kommst du dann später mit der Prothese gut klar und könntest diese Dinge wieder Bedienen(Roller, größeres Wohnmobil, Wohnwagen) musst du neue teure Gutachten machen lassen und ggf. Führerscheinteile (Anhänger) neu machen, wie wenn du nie einen gehabt hättest.

    Es gibt einige Leute, die bedienen mit US-Prothese problemlos Gas und Kupplung. Können also ein ganz normales Auto fahren. In Einzelfällen auch doppelt Oberscehnkelamputierte einen normalen Schaltwagen. Das ist aber nicht die Regel.



  • Hallo Gagl,

    mein Bekannter ist leitender Beamter beim VUD der Polizei Heidelberg. Dieser sagt: Eine Behinderung muss entsprechend eingetragen werden. Dein Fahrzeug muss der Behinderung angepasst werden.
    Der Vorschlag von Einbein:"Einige meiner Leidengenossen fahren einfach "über Kreuz". Technisch spricht auch nichts dagegen, wenn man damit klar kommt."
    Führt zum Verlust des Versicherungsanspruches im Falle eines Unfalls. Da ein Über Kreuz fahren nicht erlaubt ist!

    LG Thomas
  • Hallo,
    stimme Thomas zu.
    Der Bund behinderter Autobesitzer - bbab.de - könnte evtl. mit seinem Angebot interessant sein.

  • Hallo Thomas, wie gesagt, es führt immer wieder zu Streit.

    Ich habe nicht gesagt, dass das "erlaubt" ist. Ich habe geschrieben, dass technisch dem nichts entgegen spricht. Andererseits, es gibt kein Gesetz, dass die Ausführungen von stützen. Es sind landläufige Meinungen.

    Ich will es aber hier nicht zum Streit kommen lassen und empfehle dir einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren oder dich an die Ratschläger derer zu halten, die es ja genau wissen.

    Viele Grüße
  • Hallo Einbein,

    streiten will ich und hoffentlich alle anderen hier..... NICHT!!

    Aber der Hinweis, das es soooo nicht erlaubt ist, sei mir gestattet. Viele wissen das nämlich nicht. z.B. Auch das Autofahren mit einem Gipsarm, führt im Falle eines Unfalls zum Versicherungsverlust und das kann dann seht teuer werden..machmal kostet es im schlimmsten Fall das Leben.

    Zur aktuellen Anfrage: Eine Notbremsung über Kreuz wir wohl eher ein "Notbremschen".
    Der Hinweis mit dem Anwalt ist sicher gut. Aber wie in meinem Beitrag schon erwähnt, habe ich dazu einen Beamten des Verkehrs-Unfall-Dienstes der Polizei Heidelberg, dazu befragt.

    LG Thomas
  • Hallo,

    nach meiner Hüft OP (TAP) durfte ich etwa 4,5 Monate kein Auto fahren.

    Erst als ich den "Segen" des Orthopäden hatte, der es auch in meine Krankenakte eingetragen hat!

    Ich kenne Leute die sind 4 Wochen nach dem Gelenkersatz selbst gefahren, aber dieses Risiko bin ich nicht eingegangen.

    Im Notfall immer einen Amwalt fragen!

    Gruß

    Gastone




  • Gastone hat geschrieben:
    Hallo,

    nach meiner Hüft OP (TAP) durfte ich etwa 4,5 Monate kein Auto fahren.

    Erst als ich den "Segen" des Orthopäden hatte, der es auch in meine Krankenakte eingetragen hat!

    Ich kenne Leute die sind 4 Wochen nach dem Gelenkersatz selbst gefahren, aber dieses Risiko bin ich nicht eingegangen.

    Im Notfall immer einen Amwalt fragen!

    Gruß

    Gastone







    Hallo Gastone,

    in deinem Fall sind es dann aber eher medizinische Gründe. Glaube nicht das dein Arzt dabei die Rechtlichen Gründe im Auge hatte.. denn das würde mich wundern. Aber eigentlich nach einer TEP kann sofort belastet werden, im Normalfall.. vielleicht liegen bei dir spezielle Gründe vor. Aber das ist ein anderes Thema..
    LG Thomas
  • Breather hat geschrieben:
    Hallo Einbein,

    streiten will ich und hoffentlich alle anderen hier..... NICHT!!

    Aber der Hinweis, das es soooo nicht erlaubt ist, sei mir gestattet. Viele wissen das nämlich nicht. z.B. Auch das Autofahren mit einem Gipsarm, führt im Falle eines Unfalls zum Versicherungsverlust und das kann dann seht teuer werden..machmal kostet es im schlimmsten Fall das Leben.

    Zur aktuellen Anfrage: Eine Notbremsung über Kreuz wir wohl eher ein "Notbremschen".
    Der Hinweis mit dem Anwalt ist sicher gut. Aber wie in meinem Beitrag schon erwähnt, habe ich dazu einen Beamten des Verkehrs-Unfall-Dienstes der Polizei Heidelberg, dazu befragt.

    LG Thomas


    Hallo Thomas, wir weichen hier vom Theam ab. Aber mal na Frage: Hast du es schon mal probiert, oder schreibst du vom Hörensagen? Die Bremse bleibt an der Position. Wenn du also Linksgas fährst, musst du bei der Notbremsung an der gleichen Stelle auf die Bremse treten. Es ist nur eine Frage der Koordination und der kognitiven Fähigkeit. Wenn das rechte Bein ab ist, ist im Bereich der Pedalarie auch platz für den linken Fuß. Es gibt also technisch keinen Grund, das nicht so zu machen, außer dass man schief sitzt. Verboten ist es eigentlich auch nicht. Es gibt kein Gesetz, dass vorschreibt, mit welchem Körperteil welche Funktion bedient wird. Es ist nur ein Selbstbedienungsladen der Fahrzeugumrüster und der ganzen Blase an Gutachter, die drumherum sitzen.
    Mit einen Fahreignungsprüfung könnte man das dann auch amtlich beweisen....


  • Du wirst lachen Einbein ich weis sehr wohl das auch mit links gebremst werden kann.. Aber das Gaspedal eben nicht. Ich habe in den 80igern jedes Jahr Fahretraining machen müssen für das NEF und die ONS bei Rennen.Also aus beruflichen Gründen. Und von da her kenne ich so ziemlich alle Möglichkeiten ein Fahrzeug zu bewegen. Und beim Bremsen ist es in der Tat eine "Übungssache" aber jeder wird, wenn er das erste mal mit links abbremsen möchte eine Vollbremsung hinlegen, einfach weil das Gefühl dafür nicht antrainiert ist. Aber das mit dem bedienen des Gaspedals ist ein Überkreuz fahren und das ist verboten !! Und wenn du schreibst;"Es ist nur ein Selbstbedienungsladen der Fahrzeugumrüster und der ganzen Blase an Gutachter, die drumherum sitzen." dann hast du keine Vorstellung davon, was heute alles machbar ist z.b. auch für Menschen mit Contergan um nur ein Beispiel zu nennen. Das als Selbstbedienungsladen zu bezeichnen halte ich für sehr dreist.
    und fast hätte ich es vergessen.. handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Schaltwagen, gehört zur Vollbremsung auch das treten der Kupplung um den Antrieb zu nehmen..Dann wird es schwer ..nach deiner Methode 😀

    LG Thomas
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