SBA auch wegen Zwerchfellparese (Kleinkind)?

Hallo,

unser Kleiner wurde mit 2,5 Wochen am Herz operiert. Dabei wurden leider die Nerven des linken Zwerchfells irreparabel geschaedigt. Es fand etwa einen Monat spaeter eine Zwerchfellraffung statt, da die Lunge auf der Seite kaum noch belueftet war.

Er ist dadurch recht kurzatmig, muss beim spielen beobachtet werden. Wenn er zuviel tobt, kiegt er nicht mehr richtig Luft und faengt stark an zu schnaufen.

Wir haben jetzt im Widerspruchsverfahren immerhin GdB von 40 wegen Asthma bronchiale und dem operierten Herzfehler bekommen. Aber das Zwerchfell wurde nicht beruecksichtigt.

Er soll auch wegen der Atemprobleme in einen integrativen Kindergarten.

Muesste also die Zwerchfellpares nicht auch als Behinderung mit anerkannt werden.

Vielen Dank!

Antworten

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum!

    Du beschreibst sehr anschaulich, wie die Zwerchfellparese euer Leben als Eltern und das Leben des Kindes beeinflußt. Habt ihr das auch so im Antrag für den SBA beschrieben, damit auch ein Schreibtischtäter beim Versorgungsamt ohne medizinische Ausbildung eine Vorstellung davon hat, was es für euch bedeutet?

    An eurer Stelle würde ich erneut in Widerspruch gehen, falls die Frist nicht schon verstrichen ist oder einen Verschlechterungsantrag stellen. Macht das in Absprache mit dem behandelnden Kinder- oder Facharzt, der aus ärztlicher Sicht die Diagnose bestätigt. Schreibt aus Eltern- und / oder Patientensicht einige Zeilen dazu, was es für euch alle bedeutet. Oder ihr gebt den Antrag persönlich ab, nehmt das Kind mit, lasst es im Beisein eines Mitarbeiters den Flur entlanglaufen, damit der Mitarbeiter direkt sieht, was gemeint ist.

    Manchmal muss man es so direkt machen, das Versorgungsamt urteilt gerne pauschal nach Aktenlage, die Individualität wird dabei gerne vergessen.


    Gruß, Katrin
  • Hallo weidekaetzchen,

    wie der Beitrag von Katrin schon andeutet, kann man beim Versorgungsamt nur das anrechnen, was ihnen bekannt gemacht wurde. Gehen die von Dir beschriebenen Beeinträchtigungen eindeutig und fachlich belegt aus den eingereichten Unterlagen hervor?