Wohnungsrenovierung - wer übernimmt Kosten

Mein Sohn (60 % GdB, geistige Behinderung)hat eine gesetzl. Betreuerin. Er zog kürzlich aus einer Wohnanlage für behinderte Menschen aus (er wurde ambulant betreut).
Er weiß nicht, was er unterschreibt, hat keinen Überblick u. kein Verständnis für Zahlen. Der PP brachte ihn dazu, ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, dessen Inhalt mein Sohn nicht verstand. Danach gingen beide zur Bank, mein Sohn musste mehrere Hundert Euro abheben und wurde nicht darüber informiert, wozu und an wen das Geld ging. Einige Wochen später musste er eine Überweisung über 1300 Euro unterschreiben für die Erneuerung des Fußbodens; eine völlig überhöhte Rechnung für 13 qm. Damit waren seine gesamten Ersparnisse aufgebraucht.
Den Auftrag für den Austausch des Fußbodens gab der Träger der Wohneinrichtung an die ausführende Firma; die Rechnung wurde auch erst einmal von diesem beglichen. Hernach wurde mein Sohn vom PP (auf Anweisung der Heimleitung) dazu überredet, einen Überweisungsträger zu unterschreiben. Die gesetzl. Betreuerin war in diesem Vorgang nicht involviert.
Ich habe den Träger der Wohneinrichtung sowie die gesetzl.Betreuerin aufgefordert, mir das Übergabeprotokoll, den Mietvertrag und einen Kontauauszug sowie Info über den zuvor abgehobenen Betrag zu übersenden mit Angabe eines Termins, man meldete sich aber überhaupt nicht. Ich bitte um Info, was ich nun tun kann.

- Vielen Dank!

Antworten

  • Guten Tag Kaikrie
    Das liest sich nicht gut was du hier schreibst, das sieht so aus als wolle sich da jemand unrechtmässig bereichern. Eins ist wichtig, den Vorgang als nichtig erklären lassen vom Amtsgericht. Was ich nicht verstehe daß dein Sohn Verfügungsgewalt über das Konto hat, ist da nicht die gesetzl. Betreuerin verantwortlich für? Wie sieht es mit der Geschäftsfähigkeit deines Sohnes aus? Ist das dokumentiert?
    Schönen Tag

    Was ist ein PP?
  • Hallo,

    wie Holger finde ich auch, das klingt gar nicht gut. Ich finde es aber mit den vorliegenden Informationen schwierig einzuschätzen, was zu tun ist - rechtlich gesehen dürfte das eine nicht so einfache Lage sein.

    Wie Holger wüsste ich auch gerne, was sich hinter der Abkürzung "PP" verbindet.

    Ansonsten einige generelle Anmerkungen (wie gesagt: aus der Ferne schwer zu beurteilen):

    - Eine relevante Frage wäre, ob Dein Sohn rechtlich gesehen geschäftsfähig ist. Wenn das nicht der Fall ist und ggf. rechtlich schon mal festgestellt wurde, dann sind die getätigten Geschäft nichtig und die Betreuerin kann das Geld im Namen Deines Sohnes zurückverlangen (ggf. müsste das gerichtlich durchgesetzt werden).

    - Da Dein Sohn aber ein Bankkonto hat, nehme ich an, er ist geschäftsfähig. Dann wäre die nächste Frage, für welchen Bereich die Betreuerin bestellt ist und ob das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet hat, .dh. die Betreuerin zustimmen muss, bevor Dein Sohn irgendwelche Verfügungen über sein Vermögen trifft. Wenn es einen Einwilligungsvorbehalt gibt und die Betreuerin wie Du schreibst nicht zugestimmt hat, dann dürfte die Lage so ähnlich sein, wie oben.

    - Wenn die Betreuerin etwas für Deinen Sohn gemacht hat und das nicht in dessen Interesse ist, kann man sich eventuell überlegen, Schadenersatzansprüche gegen sie geltend zu machen. Wenn jemand von der Einrichtung, in der Dein Sohn wohnte, sich nicht korrekt verhalten hat, eventuell gegen diese bzw. "PP" (und natürlich könntest Du den Sachverhalt dann auch mal der für die Einrichtung zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis bringen). Je nachdem, was Deinem Sohn genau aus welchem Grund erzählt worden ist und wer von der Sache finanziell unangemessen profitiert, halte ich auch eine Strafanzeige gegen die handelnden Personen wegen Betrugs nicht für völlig abwegig.

    Du siehst wahrscheinlich schon aus diesen paar Zeilen: die Lage ist nicht einfach und es hängt viel von den Details ab.

    Ich finde Dein Vorgehen, alle relevanten Dokumente zu verlangen, erst einmal sehr sinnvoll. Wenn die sich nicht melden oder wenn sich Dein Verdacht, dass da etwas nicht korrekt gelaufen ist, bestätigt, würde ich raten, die Sache einem Anwalt übergeben (es sei denn, ein Fachexperte kann in diesem Forum aus der die Ferne helfen, halte ich aber für eher unwahrscheinlich). Ein Anwaltsbrief, in dem dann eventuell in Aussicht gestellt wird, dass die Sache an die Aufsicht führenden Behörden weitergeleitet wird bzw. die Mutter eventuell eine Strafanzeige stellen wird, könnte da Wunder wirken.

    Auf jeden Fall solltest Du Dein Vorgehen auch mit der Betreuerin abstimmen (vorausgesetzt Du hast in sie Vertrauen), da eventuell ja nur sie für Deinen Sohn in rechtlich relevanter Weise handeln kann.

    Eine weitere Überlegung wäre natürlich auch das Wohlergehen Deines Sohns. Soweit ich verstanden habe, ist er aus der Einrichtung, um die es geht, ausgezogen - aber wenn er noch irgendetwas mit denen zu tun hat, wäre natürlich die Überlegung, ob ein zu energisches Vorgehen Deinerseits ihm schaden könnte.

    Finde es super, dass Du Dich so um Deinen Sohn kümmerst.

    Alles Gute, ananim







  • Hallo Ananim:
    Danke für die Antwort! Mit "PP" ist der persönliche Betreuer gemeint; das muss natürlich PB heißen...sorry...
    Die Unterlagen werden weder von der rechtl. Betreuerin noch von der Leiterin der Wohnanlage herausgerückt; man besteht darauf, ein persönliches Gespräch zu führen, was für mich keinen Sinn macht, denn mein Sohn soll dann dabei sein und das möchte ich ihm nicht zumuten. Nun habe ich nochmals um die Zusendung der relevanten Unterlagen gebeten mit Termin bis 4.11. Sollte bis dahin nichts geschehen, werde ich mich an das Amtsgericht wenden. Vielen Dank noch einmal für Deine Kommentare!
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