kann ich für 5 Jahren die gestzlichen Urlaubstage vor Gericht geltend machen?

Antworten

  • Guten Tag MariaRusso
    Es wäre sehr nett wenn du etwas ausführlicher schreibst um was es dir geht.
    Einfach einen Brocken hinwerfen ist kein guter Stil!
    Die Glaskugel ist zur Zeit in Reparatur.
    Schönen Tag
  • Hallo Holger,,

    Ich bin selbst Rollstuhlfahrerin und arbeite seit 5 Jahren in einem callcenter.
    Nun ist die Situation eingetreten, dass ich 4 Wochen krank war bezüglich einer druckstelle am linken fusszeh.
    Ich trage orthopädische Schuhe und kann ohne nicht im Rolli sitzen.
    Da ich seit drei Monaten auch selbst Auto fahre in einem hierfür vorgesehenen elektrorollstuhl und der die Ursache fur meine druckstelle ist, musste ich sm Montag zur Firma die mir den rolli ausgehändigt hat um das fussbrett ändern zu lassen damit das miden Druckstellen ein ende hat.
    Nun bin ich aber vorher in meine Firma um Bescheid zu geben, dass der rolli erneut geändert werden muss, denn eigentlich wollte ih erneut arbeiten gehen.
    Mein arbeitgeber fuhr mich aber sofort an und sagte mir dass Druckstellen kein grund sind um solange krank zu sein, ich könne ja von Zuhause vom bett aus telefonieren. Meine Situation würde in der Firma nicht gut aussehen.
    Jetzt arbeite ich von Zuhause aus und liege 6 Stunde non stop auf en rücken und telefoniere.
    Meine Frage ist, da er uns gehandicapten Mitarbeiter keine zusätzlichen Arbeitstage gi, auch wenn sie vom Gesetz vorgegeben sind, könnte ich diese fur di kompletten 5 Jahre rückwirkend vor Gericht geltend machen?
    Eine rasche Antwort wäre echt super da ich nicht weiss was seine nächste Reaktion sein wird. Kann er mir wegen langer Krankheitszeit überhaupt so einfach kündigen? ??
    Danke schon mal für die Rückmeldung.
    Liebe grüße
    Maria Russo
    --
    Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.
  • Hallo Maria,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrte MariaRusso,

    ich habe ihre Fragestellung so verstanden, dass Sie nach der Möglichkeit der Übertragung von Urlaub und dem Kündigungsschutz fragen.

    Grds. kann ein Arbeitgeber wegen einer lang anhaltenden Krankheit bzw. der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit kündigen. Die Rechtsprechung hat hier jedoch hohe Hürden gesetzt – u.a. muss eine so genannte negative Gesundheitsprognose gestellt werden können.
    Sofern sie schwerbehindert sind bedarf der Arbeitgeber zudem vorab der Zustimmung des Integrationsamtes.

    Grundsätzlich ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Nicht genommener Urlaub verfällt damit am Ende des Jahres. Kann der Urlaub betriebsbedingt nicht genommen werden gibt es die Möglichkeit der Übertragung in das nächste Jahr-. Das Gesetz verlangt dann eine Umsetzung bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres. Auf Grund der Rechtsprechung des EUGH gilt für den Fall, dass der Grund weswegen der Urlaub nicht genommen wurde eine Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Urlaub (gesetzliche Urlaub) spätestens 15 Monate nach Fälligkeit verfällt.

    Eine Abgeltung von Urlaub ist grds. nur dann möglich, wenn dieser aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

    Ich rate Ihnen dringend in Kontakt mit dem Betriebsrat und /oder der Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden) zu treten. Zudem können Sie sich auch an das für Sie zuständige Integrationsamt wenden. Die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ihr Schutz vor Willkür durch den Arbeitgeber sollten gewährleistet werden. Es bietet sich auch an, dass Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in ihrer Nähe aufsuchen und mit diesem Ihren Fall konkret besprechen. Es kommt im Einzelnen auf viele Details an, zB die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag und die geübte betriebliche Praxis.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
  • Hallo Maria,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!