Abfindung möglich bei Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber???

Hallo und Moin Moin! Ich bin hier ganz neu in der Community und habe mal eine Frage an Euch. Aus gesundheitlichen Gründen kann und will ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückkehren (Bossing). Ich bin seit fast 14 Jahren im Unternehmen und dementsprechend habe ich auch längere Kündigungsfristen (aktuell 6 Monate). Da ich nicht mehr auf den Platz zurück gehe, möchte ich mich nun von meinem Arbeitgeber per Aufhebungsvertrag trennen. Ich habe dauerhaft einen Grad der Behinderung von 50 und eine anderen geeigneten Arbeitsplatz will und kann mir mein Arbeitgeber nicht anbieten. Nun habe ich einen Vorschlag für einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber bekommen, alles soweit ok nach rechtlicher Prüfung. NUR: Kein Wort von einer Abfindung. UND damit meine Frage in die Runde: Kann ich eine Abfindung verlangen, gibt es da Ansprüche oder gehe ich trotz Behinderung und Arbeitsplatzverlust möglicherweise leer aus? Bin gespannt auf Eure Antworten!!! Danke 😎

Antworten

  • Hi Cpt

    Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht Ein Aufhebungsvertrag ist eher eine private Abmachung mit deinem AG - Verzicht auf die Kündigungsfrist gegen Geld. Da hängt es sehr vom Verhandlungsgeschick ab. Ihm zu sagen, dass du auf keinen Fall mehr an den Arbeitsplatz zurück willst/kannst ist nicht gerade geschickt.
    Zu dem bedenke bei einer Verkürzung der Kündigungsfrist kommt es praktisch immer zu einer 3 monatigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes.
    Ein Anwalt kann da sehr hilfreich sein und gerade bei ca. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit rechnet sich der auch

    Klaus
  • Danke für die Info Klaus. Ich zitiere mal aus dem Vorschlag des AG: Herr ??? war im Jahr 2012 sieben Monate und im Jahr 2013 bisher ebenfalls sieben Monate arbeitsunfähig erkrankt. Zwischenzeitlich ist ihm rückwirkend vom August 2012 ein Grad der Behinderung von 50 zugesprochen worden. Vor diesem Hintergrund sieht sich Herr ??? aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung außerstande, seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem AG weiter nachzukommen. Nach wiederholter Durchführung des betrieblichen Eingliederungsverfahrens nach § 84 SGB IX und eingehenden Gesprächen mit dem AG hat sich herausgestellt, dass eine Weiterbeschäftigung auf einem angemessenen Arbeitsplatz im Sinne des § 89 Abs. 1 SGB IX nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird diese Vereinbarung getroffen.

    Also auf meine Frage nach einem anderen, behindertengerechten Arbeitsplatz erhielt ich hiermit quasi eine Absage.


    Klaus123 hat geschrieben:
    Hi Cpt

    Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht Ein Aufhebungsvertrag ist eher eine private Abmachung mit deinem AG - Verzicht auf die Kündigungsfrist gegen Geld. Da hängt es sehr vom Verhandlungsgeschick ab. Ihm zu sagen, dass du auf keinen Fall mehr an den Arbeitsplatz zurück willst/kannst ist nicht gerade geschickt.
    Zu dem bedenke bei einer Verkürzung der Kündigungsfrist kommt es praktisch immer zu einer 3 monatigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes.
    Ein Anwalt kann da sehr hilfreich sein und gerade bei ca. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit rechnet sich der auch

    Klaus

  • Hi

    Zwei mal 7 Monate Krankheit und ich gehe jetzt mal davon aus dass für 2014 auch mit etlichen Wochen zu rechnen ist - das ist schon ein Grund für eine Kündigung. auch wenn du schwerbehindert bist. Unkündbar bist du nicht, es bedarf eben der Zustimmung des Integrationsamtes.

    Was sagt eigentlich das Integrationsamt dazu ?

    Auf jeden Fall solltest du auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen wg Sperrzeit. Daher die Firma soll dich kündigen, also keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
  • Ich bin kein RA aber ich sehe das mal so:

    Der AG stellt dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung, den du Gesundheits- oder Behinderungsbedingt nicht weiter ausfüllen kannst. Einen anderen, deinen möglichkeiten entsprechenden Arbeitsplatz gibt es in dem Unternehmen nicht. Eigentlich müsstest du kündigen. Eine Abfindung ist eigentlich unangemessen und nicht gerechtfertigt. Du verlierst ja deinen Arbeitsplatz nicht, weil dein AG den Arbeitsvertrag nicht weiter führen will oder kann, sondern du.

    Dein AG sitzt das aus. Du bist krank geschrieben und kostet den AG nichts. Nach 72 Wochen ist der Krankengeld-Hahn abgedreht und du sitzt auf dem Trockenen. Rente beantragen mit 50%. Hmmm.

    Mit diesem Aufhebungsvertrag bist du schon gut bedient. Ich glaube nicht, dass du damit eine Sperre bekommst, solltest das aber mit der Arge klären.


  • Hallo Einbein, danke für Deine Info, hat mir etwas Mut gemacht. Habe nächste Woche Termin beim Doc, der mir gegenüber Agentur bescheinigen wird, dass aus ärztlicher Sicht indiziert ist, nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Damit werde ich dann zur Agentur für Arbeit gehen und meine Situation dort vortragen. So, wie ich das verstanden habe, besteht durchaus in solch einem Fall die Möglichkeit für die Arbeitsagentur, von einer Sperre ALG I abzusehen. Ich halte Euch hier weiter informiert! DANKE & einen schönen Tag! Gruß Björn
Diese Diskussion wurde geschlossen.