hochschulhlife bei immobilie im nießbrauch
MyHandicap User
✭✭✭
hallo, ich habe eine starke sehbehindeurng und vor drei jahren den bachelor in bwl abgeschlossen. (mit hochschulhilfe) weil es bisher nicht so recht mit einemn job geklppat hat, denke ich darüber nach,d en master zu machen.
allerdings hat mir vorletztes jahr meine großmutter ihre wohnung verschenkt, jedoch mit dem nießbrauchrecht. würde das bei einem antrag auf hochschulhilfe beim sozialamt als eigentum angesehen oder muss ich da etwas beachten? ich habe aktuell ja nichts von der imobilie (keine mieteinnahmen) und kann sie ebenfalls nicht veräußern, da meine oma ja noch darin wohnt. wie ist da die rechtliche lage?
würd mich sehr frueen, wenn sich jemand meldet, der ahnung davon hat (ist ja eher enie rechtliche frage) mfg, der mit dem masterplan )
allerdings hat mir vorletztes jahr meine großmutter ihre wohnung verschenkt, jedoch mit dem nießbrauchrecht. würde das bei einem antrag auf hochschulhilfe beim sozialamt als eigentum angesehen oder muss ich da etwas beachten? ich habe aktuell ja nichts von der imobilie (keine mieteinnahmen) und kann sie ebenfalls nicht veräußern, da meine oma ja noch darin wohnt. wie ist da die rechtliche lage?
würd mich sehr frueen, wenn sich jemand meldet, der ahnung davon hat (ist ja eher enie rechtliche frage) mfg, der mit dem masterplan )
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Antworten
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Hi
wie immer um diese Zeit ganz auf die Schnelle
Ich bin mir ziemlich bis ganz sicher dass eine Immobile mit Nießbrauch nicht als Vermögen gerechnet werden darf. Einfach deshalb weil das Vermögen nicht verwertbar ist.
Klaus
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hey masterplan
guckst du hier
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?7,684155
vielleicht beantwortet es deine frage.
biene
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Hallo masterplan,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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