Wuerde ich damit ueberhaupt Gdbmaessig eingestuft werden?

Hallo,

ich zahle einfach mal spiegelstrichmaessig auf, was ich so mit den Augen habe. :D (bin 28)

- seit Geburt schiele ich. Wurde nie operiert. Macht sich optisch nicht bemerkbar, habe aber Doppelbilder bzw. ein Auge ist beim aktiven Sehen ausgeschlossen. Kein raeumliches Sehen. Oft irgendwelche Missgeschicke, Unfaelle usw. zur Folge. Mir wurde deswegen auch der Fuehrerschein beim augenaeztlichen Sehtest verweigert. War bei mehreren Augis damit.
- das schielende Auge hat einen Visus von 0,2-0,3. Ist jetzt im Erwachsenenalter noch etwas abgesackt.
- dazu Nystagmus. Auf dem einen Auge krasser. Habe auf dem schielenden Auge nie n ruhiges Bild.
- auf beiden Kurzsichtigkeit und Hornhautverkruemmung.
R: -11, Cyl -1,75, Visus ist ca. 0,8, L: -7, Cyl. -,175, Visus 0,2-0,3.
- schlechte Nachtsichtadaption auf beiden Augen
- Auf dem schielenden Auge habe ich Gesichtsfeldausfall. Zumindest bin ich nach den medizinischen Buechern auf Google Books der Meinung, dass es das ist.

Was meint ihr, wie man Gdbmaessig damit eingestuft werden wuerde?

Ich habe ja nun auch alltaeglich und beruflich echt Nachteile. Kann viele Jobs nicht machen, werde zuweilen diskriminiert wegen des Sehens, habe keinen FS... und ohne die Einstufung kann ich den Leuten ja nicht mal beweisen, dass ich sozusagen augentechnisch eingeschraenkt bin...

Wenn mir so viele Ungeschicke sozusagen passieren, kommen die Leute eher sehr leicht auf den Gedanken, dass ich irgendwie dumm bin. Obwohl ich sogar einen akademischen Grad habe.

LG
Nadine

Antworten

  • Liebe Nadine,

    herzlich willkommen bei uns!

    Angesichts der von Dir beschriebenen alltäglichen Einschränkungen macht es sicherlich Sinn, den Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Mehr Infos zum SB-Ausweis findest Du hier:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Die Einstufung des Grades der Behinderung ist allerdings ein Thema für sich. Entscheidend ist nicht die Summe der einzelnen Einschränkungen, sondern die Gesamtschwere Deiner Behinderung im Alltag. Schau Dir am besten die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (insbesondere ab Seite 50) an, nach denen sich die Versorgungsämter richten:

    http://www.myhandicap.de/versorgungsmedzinische-grunsaetze.html

    Dort siehst Du, wie die einzelnen Einschränkungen bewertet werden. Mein Rat an Dich ist, zu einem guten Augenarzt zu gehen und mit ihm Dein Anliegen zu besprechen. Es ist nämlich von Bedeutung, dass in dessen medizinischen Gutachten möglichst alle Einschränkungen detailiert beschrieben werden.

    Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Bei Fragen wende Dich gerne wieder an uns.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Huhu Tom 😛

    ja, auf diese Seiten bin ich auch bereits gestossen 😺

    Das, was ich mich nur eben frage ist, wie sich das dann berechnet. 😺 😺 😺 Bzw. was man dann bei mehreren Sachen als Grundlage nimmt. Nur den Visus?

    LG
    Nadine 😛
  • Liebe Nadine,

    super, dass Du unsere Infoseiten bereits gefunden hast! 😀

    Nein, es wird nicht nur der Visus genommen. Deine anderen Einschränkungen werden, sofern sie nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen relevant sind, mitberücksichtigt. Der Gesichtsfeldausfall zum Beispiel wird auf Seite 54 thematisiert, die Nachtblindheit auf der darauffolgenden Seite.

    Wie sich Deine Einschränkungen zusammenrechnen, kann ich Dir leider nicht sagen. Vielleicht kommst Du auf mindestens 50 GdB und bekommst somit den Schwerbehindertenstatus. Darunter gibt es den Ausweis nämlich nicht, dennoch kann man ab einem GdB von 30 eine Gleichstellung zu schwerbehinderten Menschen beantragen, wodurch Du im Beruf als ein solcher angesehen wirst, in den Genuss derer besonderen Rechte kommst und benötigte Hilfen beantragen kannst.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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