Schwerbehindert, aber ohne Angabe: Einladung zum Vorstellungsgespräch?

Ein schwerbehinderter Bewerber bewirbt sich das 2. Mal. In der 1. Bewerbung wurden Angaben zur Schwerbehinderung gemacht, aber er kam als Bewerber nicht zum Zuge. In der 2. Bewerbung (5 Monate später) macht er keine Angaben zu seiner Schwerbehinderung. Muss er zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

Antworten

  • Nein, muss er nicht.
    Und die Behinderung sollte angegeben werden (anderes kann einem später vorgeworfen werden).
    Bei gleicher Eignung wird ein Behinderter für Gewöhnlich bevorzugt (zumindest bei öffentlichen Unternehmen). Allerdigs ist auch wichtig, um was für eine Behinderung es sich handelt.
  • Hallo Urea,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

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    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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