Mehrarbeit als Schwerbehinderter in der Schule

Hallo zusammen,
welche Arbeiten können vom Chef angeordnet bzw. abgelehnt werden bei einer Schwerbe-
hinderung von 50 GbB?
Ich bin in einer Privatschule und um Kunden zu akquirieren fallen im Jahr mehrmals Beratungstage bzw. Bildungsmessen statt. Kann ich die Beteiligung an diesen Veranstaltungen ablehnen?
Vielen Dank im Voraus.
dikro

Antworten

  • Hi dikro

    Ich wüsste jetzt keinen Grund warum du eine solche Veranstaltung ablehnen könntest. Elternsprechtage usw. gehören ja auch dazu. Wenn ich davon ausgehe, dass du eine wöchentliche Stundenzahl wird es auch schwierig. Allerdins von angeordneter Mehrarbeit kannst du dich freistellen lassen, daher den Veranstaltungen nur im Rahmen deiner Stundezahl teilnehmen.

    Klaus
  • Hmm, fällt in der Privatschule das Geld vom Himmel?
    Der einzige Sinn und Zweck ist es doch, dass Leute ihre Kinder dort hin schicken und dafür bezahlen. Es ist also essentiell und muss die höchste Priorität haben, auf diese Wiese Kunden zu bekommen.
    Gibt es denn einen parktischen Grund, dass du keine Mehrarbeit machen kannst? Dann solltest du mit deinem Chef über eine Lösung sprechen.
  • Hallo,

    ich würde Dir diesen Artikel empfehlen:
    http://www.afa-anwalt.de/arbeitnehmerrechte-bei-ueberstunden

    Zitat: "Zu beachten ist ...., dass Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen sind. Nach dem Bundesarbeitsgericht ist Mehrarbeit in diesem Sinne jede Arbeitszeit, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht."

    Es geht aus meiner Sicht also darum, wieviel Arbeit die von Dir genannten Veranstaltungen sind und ob das der Arbeitgeber von Dir verlangen kann, nicht um die Art der Arbeit (außer es ist etwas sehr Spezifisches dazu in Deinem Arbeitsvertrag/relevanten Tarifvertrag) vereinbart.

    Auch hier nochmals der Tipp: GEW-Mitglied werden und ggf. kostenlose Rechtsberatung dort in Anspruch nehmen. Im Arbeitsrecht gibt es viele gerichtlich entwickelte und ungeschriebene Regeln, die nur Arbeitsrechtler kennen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo dikro,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrtes Forenmitglied,

    ich habe Ihre beiden Anfragen aufmerksam gelesen. Zunächst ist die Frage zu stellen, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist (Arbeitsleistung, Arbeitsort, Arbeitszeit). Darüber hinaus wäre dann zu klären inwieweit einzelne Tätigkeiten vom so genanten Weisungsrecht/ Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sind.

    Z.B. werden gem. § 124 SGB IX schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

    In einem weiteren Schritt ist dann zu klären, wie die arbeitsrechtlichen Vorgaben und das Weisungsrecht mit Ihrem persönlichen Profil und der Behinderung in Einklang zu bringen sind. Hat Ihr Arbeitgeber Kenntnis von Ihrem G.d.B.?

    Arbeitskontrollen sind grds. zulässig; unzulässig ist hingegen das unangemessene Ausüben des Direktionsrechts und Schikane. Anschreien ist in jedem Fall unangemessen.

    Zu klären ist zudem, ob es eine Mitarbeitervertretung gibt an die Sie sich wenden können. Sofern es eine Schwerbehindertenvertretung und oder Mitarbeitervertretung (Betriebsrat) gibt, können sie verlangen, dass diese bei Kontrollbesuchen anwesend sind.

    Sie können sich zudem an das Integrationsamt wenden und ihren Sachverhalt dort vortragen.

    Sie berichten beiläufig von einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Nähre Hintergründe dazu werden nicht angegeben.

    Es kommt auch auf die Struktur Ihres Arbeitgebers an, u.a. dafür um aufzuklären, welche Befugnisse Ihr "Chef" überhaupt hat.

    Ich rate dringend dazu, fachkundige Hilfe einzuholen. Als Schwerbehinderter haben Sie besonderen Kündigungsschutz und es gibt ein Anzahl von weiteren für Sie günstigen Vorgaben und Vorschriften. Sofern Mitarbeitervertretungen nicht vorhanden sind und bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann auch über eine Mediation beim Gericht nachgedacht werden, um zu versuchen das Problem grundlegend zu klären.

    Fachkundige Stellen wären z.B. Eine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

    Ich kann auf Grund der von Ihnen abgegebenen Beschreibung nur Anregungen geben. Die Schilderung gibt jedoch Anlass darauf hinzuweisen, dass bei der Fülle der beschriebenen Probleme dringend eine Deeskalation betrieben werden sollte, z.B. durch eine Supervision o.ä.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
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