keine Finanzierung

Hallo.
Ich schreibe für meinen gehörlosen Freund. Er hat nun endlich mit 34 Jahren eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen. Als er seine erste Ausbildung absolviert hat, gab es keine Wahlfreiheit, sodass er Tischler lernen musste, obwohl er das weder wollte noch seinen Fähigkeiten entsprach. Trotzdem hat er dann versucht in diesem Bereich zu arbeiten, was aber nur wenige Jahre gelang. Danach hat er versucht sich mit anderen Jobs über Wasser zu halten, was aber oft schiefging. Seit einigen Jahren hatte er dann Hartz 4 bekommen. Durch eine Krebserkrankung seines Vaters und psychischen Problemen seiner Mutter hatte er kaum Zeit sich einen Job oder eine Ausbildung zu suchen. Abgesehen davon ist es ja für gehörlose Menschen leider immer noch nicht möglich sich barrierefrei zu verständigen. Mit meiner (kommunikativen) Hilfe ist es ihm nun endlich gelungen eine schöne Ausbildung zu beginnen. Der Bafögantrag war schnell gestellt, wurde aber auf grund seines Alters abgelehnt. Das Jobcenter ist nicht mehr zuständig, sodass er seit zwei Monaten Schulden macht und die Ausbildung abbrechen müsste, wenn nicht bald etwas geschieht. Aber es kann ja nicht das Ziel sei, dass das Amt sein Leben lang zahlt, statt die zwei Jahre zu zahlen, damit er dann selbstständig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Diese Lücke im Gesetz sollte es nicht geben. Ich hoffe, dass jemand einen guten Tipp hat an wen wir uns noch wenden könnten.
Viele Grüße
Elli

Antworten

  • Was soll man dazu schreiben?

    Irgendwann muss man doch mal seine Rolle im Leben gefunden haben und wissen was man will oder kann. Grundsätzlich steht in unserem Land prakisch jedem praktisch jeder Beruf offen, ohne Beachtung der Herkunft und des Standes. Dafür gibt es Bafög.... Aber eben mit einer Alters-Obergrenze. Denn es macht keinen Sinn, sich lebenslang von Maßnahme zu Maßnahme zu hangeln.

    Sicher wird man nicht immer lebenslang an einem Beruf festhalten. Es macht aber Sinn, seine Erfahrungen weiter zu verwerten. Also der Schrainer, der Holzdesigner oder Verkäufer für Möbel wird...

    Man muss einen Beruf nich unbedingt schulisch lernen, um ihn auszuüben. Bezogen auf das Berufsbild, könnten seine Spezialkenntnisse, da er selbst gehörlos ist, interessant für eine Einrichtung für Gehörlose sein.




  • Hey Elli.
    Das ist echt hart, was dein Freund da durchmachen muss.
    Ich war selbst zwar nie in so einer Situation und bin jetzt auch keine Fachfrau, aber ich kann zumindest sagen, dass die Ämter einen gern mal abwürgen, weil sie 'angeblich' nichts damit zu tun haben. Da muss man sie schon ganz schön 'nerven', damit sie mal was tun.

    Wart ihr denn beim Behindertenbeauftragten und habt euch über die Rechte deines Freundes informiert?
    Ansonsten würde ich mal bei der Lebenshilfe nachfragen.

    Und vielleicht solltet ihr auch im Sozialgesetzbuch noch nachlesen, dann könnt ihr euch darauf berufen, wenn ihr das nächste Mal zum Areitsamt geht.

    Ich glaube das SGB II befasst sich mit Arbeitsuchenden, SGB IX mit der Eingliederung der Behinderten und das SGB XII mit der Sozialhilfe und dem Mindestlebensstandart.
  • Hallo.
    "Leider" haben wir schon mit einem Verein, der speziell Gehörlose unterstützt, und einer Anwältin gesprochen.
    Irgendwie ist da eben diese Gesetzeslücke. Ich versuche jetzt verschiedene Stiftungen anzuschreiben und ein Brief an den Behindertenbeauftragten wird es wahrscheinlich auch geben.
    Mal sehn...
  • Also beim behindertenbeauftragten, würde ich empfelen, nicht nur einen Brief zu schreiben, sondern am Besten gleich auch einen Termin zu machen. So etwas muss unbedingt in einem Persönlichen Gespräch erklärt werden, das ist auch weniger umständlich. Vielleicht solltest du da vorher schonmal anrufen und darauf bestehen, dass ihr einen Gesprächstermin bekommt.
  • Leider konnte ich meinen Beitrag nicht fertig schreiben und dann nicht mehr bearbeiten....

    Hier eine Stelle, an der ihr euch beraten lassen könnt: http://www.pih-ft.de/pihcms01/index.php/nachschulische-beratungsstelle

    Neben der (Neu)Ausbidung und damit Zweitausbildung gibt es bei entsprechenden Voraussetzunge auch die Möglichkeit der Umschulung. In Ausnahmefällen gibt es wohl auch die Möglichkeit, eine Förderung über Arbeistargentur zu bekommen.

    Wenn gar nichts mehr geht und man einen Beruf unbedingt erlernen will, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Gürtel gaaanz eng zu schnallen und sich über Eigenmittel zu finanzieren.
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