Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM - Antragstellung - Haushaltsgemeinschaft mit Eltern

Unser volljähriger Sohn soll vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich der WfbM wechseln. Dazu haben wir einen Antrag auf Sozialhilfe (Hilfe nach Kapitel 5-9 SGBXII) erhalten. Im Antrag wird neben seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen auch nach den weiteren Personen in der Haushaltsgemeinschaft und deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen gefragt. Mein Sohn lebt aufgrund seiner Behinderung in unserem Haushalt und bezieht bisher keine Grundsicherung. Mein Lebensgefährte und ich gehen beide arbeiten und haben auch etwas gespart. Unser gemeinsames Einkommen liegt aber natürlich erheblich unter 100.000 Euro.
Sind wir trotzdem verpflichtet, alle unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse nur für den Antrag auf Aufnahme in die WfbM preiszugeben und was kann an Kosten oder Forderungen auf uns zukommen?

Wir sind jetzt ziemlich verzweifelt und brauchen dringend Hilfe.

Danke schon mal
Christine

Antworten

  • Hallo Christine!

    Ich kann dir fachlich deine Frage nicht beantworten. Was mir aber auffällt, ist, dass du in der Überschrift den Begriff "Eltern" benutzt und in der Fragestellung taucht der "Lebensgefährte" auf. Ist er auch der Vater des Sohnes oder ist das eine noch andere Person? Geht es um die Einkünfte der Eltern, auch, wenn sie getrennt sind, oder um die Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen, auch dann, wenn sie mit dem Sohn nicht verwandt sind? Du schreibst zwar "unser Sohn", aber der Lebensgefährte muss ja nicht zwangsläufig auch der Vater sein.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Christine159,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ja, Ihr müsst als Haushaltsgemeinschaft alle Vermögensverhältnisse offenlegen, damit Euer Sohn Sozialleistungen erhält. Da er ohnehin bei Euch wohnt, wird allerdings kein Unterhalt o.ä. fällig.

    Natürlich kann man aus dem Internet heraus nur schlecht eine allumfassende und verbindliche Auskunft geben, ohne alle Einzelheiten vorliegen zu haben.
    Daher würde ich empfehlen, dass Ihr euch ggf. vor Ort noch einmal beraten lasst (z.B. bei einem Sozialverband). Auch Behörden sind zur Aufklärung verpflichtet.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

    Ich habe heute gleich mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Sozialamt telefoniert und erst einmal "Entwarnung" bekommen. Im Begleitschreiben für den Antrag auf Sozialhilfe (Eingliederungsleistung) stand zwar, dass der Antrag vollständig auszufüllen sei, jedoch muss ich ausschließlich das Einkommen meines Sohnes angeben, da es nur um die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte geht. Weder das Vermögen meines Sohnes noch das Einkommen und Vermögen vom mir, meinem Partner und auch nicht vom Vater (@Katrin - ja das sind bei uns 2 verschiedene Personen). Da mein Sohn kaum eigenes Einkommen hat, muss ich mir nun keine Sorgen mehr machen.

    Für eine Antrag auf Grundsicherung sieht es wohl anders aus. Da werden wir als Haushaltsgemeinschaft zusammen gerechnet. Da muss ich mich aber zu späterer Zeit noch genau bei einer anderen Sachbearbeiterin erkundigen und werde dann auch hier berichten.

    Jetzt bin ich froh, dass der Aufnahme in den Arbeitsbereich für meinen Sohn nichts entgegen steht.

    Ich danke Euch für Eure Mühen.
  • Hallo Christine159,

    das freut mich sehr zu hören 😀

    Wenn dieses Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Natürlich kannst Du an dieser Stelle gern berichten, wie es in Sachen WfbM weitergeht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich ebenfalls gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir bitten darum, bei neuen Fragen einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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