Ist eine Umschulung nur noch im Bereich Büro möglich?
MyHandicap User
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Mein Freund ist Imker und kann seinen Beruf durch einen Unfall nicht mehr ausüben. Er ist nun behindert eingestuft durch die BG. Nun ist laut BG nur noch eine Umschulung im Bereich Büro möglich. Darüber ist mein Freund sehr unglücklich und weis nicht mehr weiter, er sieht keine Alternative! Ausser auf seine Rechte bei der BG zu versichten, um eine Erzieherausbildung zu machen.
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Antworten
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Hallo NiNa!
Du schreibst nichts zu der Art des Handicaps deines Freundes. Als meine Tochter noch in der Kita war, sah ich dort keinen Erzieher mit Handicap. Ich denke, man muss dort beweglich, schnell, flexibel u.ä. sein. Kann er das, ist er das? Hat dein Freund schon eine Berufsfindung gemacht? Das ist eine etwa 2wöchige Testung, um zu sehen, was beruflich und körperlich trotz Handicap noch möglich ist. Umschulungen gibt es in fast jedem Bereich, es muss aber zum Handicap passen. Z.B. als Rollifahrer auf der Baustelle ist keine so gute Idee, da bleibt das Büro meistens übrig, wobei es aber sehr viele Berufsrichtungen gibt.
Gruß, Katrin
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Hallo NiNa,
die Berufsgenossenschaften haben wie alle anderen Reha-Träger in Bezug auf den maximalen Förderzeitraum von Weiterbildungen Vorgaben. Ich würde daher empfehlen, das Gespräch mit der BG wieder aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, warum die gewünschte Umschulung abgelehnt wird. Sollte es daran liegen, dass die Weiterbildung zum Erzieher den maximalen Förderzeitraum (2 Jahre) übersteigt, könnte man mit seinem Berater über Alternativen sprechen, die dem Erzieher ähneln.
Auf jeden Fall erscheint es mir sehr wichtig, dass sie sich vergewissern, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind, - sonst laufen sie Gefahr, einen Berufsweg einzuschlagen (und ggf. aus eigenen Mitteln zu finanzieren), der in die Sackgasse führt.
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Hallo an Alle,
danke euch für die schnellen Antworten.
Mein Freund gilt als 30 % behindert (Restlähmung der li Körperhälfte sind noch vorhanden)und ist sonst auch noch sehr fit. Kann sich eigentlich normal bewegen.
Die Behinderung ist von aussen nicht sichtbar.
Jedoch kann er keine schwere körperliche Arbeit mehr leisten.
Den Erzieherberuf zu erlernen wurde (v. BG)abgelehnt. Das Argument meines Freundes, er wolle nur in einem Bereich arbeiten (z.B. Kinderheim, Kindergarten)in der die körperliche Belastung nicht abverlangt werde, wurde nicht akzeptiert. Begründung seitens BG. Er müsse als Erzieher im jeden bereich arbeiten können.
Gruß NiNa
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Hallo NiNa,
Zum einen kann ich die BG verstehen, da dein Freund ja nicht nur einen neuen Beruf erlernen will, sondern von vorne herein eine Einschränkung seiner späteren Einsatzmöglichkeiten vornimmt. Da sich nach einer Umschulung (oder auch sonstigen Qualifizierungen) dein Freund auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben will, er trotzdem weiterhin gewisse Einschränkungen hat und er natürlich nicht der Einzige sein wird, verschlechtert jede Beschränkung möglicher Zieladressen seine Bewerbungschancen. Und dies kann dann oftmals für die Kostenträger die Grundlage für eine Ablehnung sein. Auf der anderen Seite ist kein Kostenträgern daran interessiert, einen Betroffenen zu einem Berufsbild zu "überreden", das dieser sich nicht vorstellen kann.
Ich würde folgendes Vorgehen vorschlagen. Mit dem Berufshelfer/Rehamanager der BG die Thematik besprechen (nicht vorstellbare Perspektiven in einem kaufmännischen Bereich, Wunsch mit Kindern zu arbeiten, Umfang der dauerhaften Einschräkungen etc...). Zusammengefasst ist dies die Beschreibung der bereits erwähnte "Massnahme" Berufsfindung, die zwischen 2 - 6 Wochen dauern kann.
Parallel dazu ist es wichtig, sich umfassend mit den dauerhaften Auswirkungen zu beschäftigen und gerade bei der Wahl eines neuen Berufes bzw. Tätigkeit sich jetzt Gedanken um die langfristigen Umsetzungen zu machen.
Und nicht zuletzt ist die Erprobung in der Praxis ein guter Weg, um weiterzukommen. Gibt es eine Möglichkeit, dass dein Freund in einem Praktikum sowohl die Tätigkeit als Erzieher als auch Büroarbeiten näher kennenlernen kann. Die Erfahrungen daraus sich auch für die weitere Planung mit einer BG eine gute Gesprächsgrundlage.
Viele Grüße
Michael
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Hallo NiNa,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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