von Grundsicherung ARGE zu Grundsicherung Sozialamt

Hallo, ich bin neu hier und daher sorry für mein vorhin geschriebenes Debakel. Also nochmal brauche dringend Hilfe und zwar geht es um folgendes. Mein S0hn 22 Jahre ist schwerbehindert und arbeitet im Eingangverfahren einer WfbM seit 01.03.2011.Grundsicherung hat er bis Januar 2012 durch gemeinsames HaartzIV bezogen Dann habe ich eine Vollzeitstelle angenommen und wir waren endlich weg von der ARGE. Es kam der Aufhebungsbescheid. Ich wollte GrundsicherungSozialamt beantragen wurde zu 3 verschiedenen ARGE Stellen geschickt die gesagt haben, "Sind wir nicht zuständig", das Sozialamt begründete immer Eingangsverfahren keine Zuständigkeit, auch Vorlagen über Gesetze halfen nicht. Nach jetzt 16 Monaten endlich die Zuständigkeit geklärt, natürlich Sozialamt. Habe ich eine Chance, die verpassten 16 Monate rückwirkend zu erhalten oder einzuklagen. Für Antworten bekanke ich mich jetzt schon herzlich.

Antworten

  • Guten Abend renny
    16 Monate ist eine sehr lange Zeit. Wie kam es denn daß nun endlich die Zuständigkeit geklärt ist, was hast du anders gemacht als vorher?
    Schönen Abend
  • Hallo ,

    ich glaube nicht das du die 16 Monate rückwirkend geltend machen kannst, da Anträge immer erst ab dem Tag gültig sind an dem sie vom Sachbearbeiter angenommen wurden.


    viele grüße und viel Glück LordRacer2105 😢








    Wer etwas erreichen will , findet einen weg
    wer nichts erreichen will, findet Ausreden !!!
  • Hallo, und danke für eure Antworten. Ja 16 Monate ist eine lange Zeit. Ist vielleicht auch alles ein bischen unglücklich gelaufen. Mein Sohn ist am 01.03.2012 in der WfbM angefangen und mein Vollzeitjob begann am 07.03.2012. Beim Abmelden bei der ARGE habe ich nachgefragt, ob jetzt meinem Sohn irgendwelche anderen Gelder zustehen. Darauf kam die Antwort: Nein, ihr Sohn ist unter 25, somit sind sie unterhaltspflichtig. Dann erkundigen Sie sich in der Reha-Abteilung. Also ab zur Reha Abteilung, die am anderen Ende der Stadt ist, dort sagte man, dass ich da ganz falsch bin, dort würden keine Berechnungen und so gemacht. Aber ich könnte mal am Südwall nachfragen dort würden Berechnungen und Anträge für schwerbehinderte gemacht. Ich also dahin. Dort sagte man mir, nein für Ihren Sohn ist das Sozialamt zuständig. Ich also zum Sozialamt, dort sagte mir die Dame, dass bei Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren kein Sozialgeld gezahlt wird, aber dafür wäre die Arge wieder zuständig. So ging das mit Unterbrechung, da ich ja auch nur Donnerstags Amtsgägnge erledigen konnte oder halben Urlaubstag nehmen musste, da ich ja in Vollzeit arbeite, also bis 16.30 Uhr, jedes Mal und das über Monate. Dann habe ich nach 6 Monaten und immer den gleichen Auskünften eben geglaubt, dass das so ist.Dann bin auch ich noch krank geworden, so dass ich dann auch erst mal Ruhe geben mußte. Ich habe 2 Halswirbelimplantate eingesetzt bekommen und da ist auch einiges schief gelaufen, bin immer noch arbeitsunfähhig krank. Durch Zufall habe ich jetzt im Bekanntenkreis von einem ähnlichen Fall gehört, der aber andere Argeämter oder Sozialämter besucht, da anderes Stadtgebiet, dass ihre Tochter Grundsicherung vom Sozialamt erhält und keine Probleme hatte. Ich dann also wieder los zum Sozialamt, andere Bearbeiterin, aber wieder das gleiche. War dann aber so nett und hat gesagt, ich frage meine Chefin, kam dann nach 20 min. wieder und sagte, ich muss noch mal telefonieren, danach kam sie mit einem Zettel und meinte: Mit diesem müssen Sie sich bei der Arge im Eingangsbereich melden. Da ist mir der Kragen geplatz, bin lauter geworden und habe gemeint, dass ich zum Anwalt gehe. Habe dies auch getan, der hat aber Urlaub, habe am 26. Termin. Wieder voller Wut zu Hause, rief die Leiterin der Werkstätten an, ach habe ja ganz vergessen, die hat auch noch versucht dem Sozialamt zu erklären, wie falsch Sie mit Ihrer Aussage liegen, hat meinem Sohn extra Kopien von Gesetzen usw. mitgegeben, hat aber auch nicht geholfen.Diese hat dann von einer Kollegin eine Telefonnummer von einer anderen Sachbearbeiterin eines anderen Zustänigkeitsbereiches erhalten, die sie mir gab. Ich sofort dort angerufen und meine Lage geschildert. Diese sagte, klar hat ihr Sohn Anspruch, geben Sie mir mal den Namen und die Zuständigkeit des Sozialamtes ich rufe dort an. Am Nächsten Tag bekam ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin und sie sagte, es ist richtig was ich gesagt hätte und sie wären zuständig und hat mir einen Termin für Montag morgen gegeben. Aber bei mir waren damals 3 versch. Stellen der ARGE zuständig, die wissen schon untereinander nichts vernüftiges zustande zu bringen, dass aber auch das Sozialamt nicht weiss, was für Zuständigkeiten sie haben ist unfassbar für mich, aber ich werde alles versuchen, um die Rechte meines Sohnes durchzusetzen oder auch für gleich Betroffene, vielleicht gibt es ja noch mehr denen gesagt worden ist, dass im Eingangsverfahren einer WfbM kein Anspruch besteht.

    Liebe Grüße
  • Guten Tag renny
    danke für deinen ausführlichen Beitrag.
    Das ist wirklich unglücklich gelaufen. Der Bürger wird von einem zum anderen gejagt, keiner will zuständig sein.
    Leider wirst du keinen Erfolg mit einer Klage etc. haben. Du hast nichts schriftliches worauf du dich berufen könntest daß die Behördenstelle nicht zuständig waren.
    Mein Tipp fürs nächste mal, gehe ins Bürgerbüro (Rathaus) deiner Stadt und lass die Zuständigkeit dort klären, bevor dies nicht geschehen ist würde ich das Büro nicht verlassen.
    Schönen Tag
  • Hallo Renny


    Ganz allgemein gesagt, macht der Gesetzgeber bei den Sozialleistungen Unterschiede

    Leistungen nach SGB II (Hartz IV)erhalten alle erwerbsfähigen Menschen.

    Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung) erhalten alle Menschen die ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind und keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche haben.

    Die Regelsätze und die Übernahme der kompletten Wohnkosten (Warmmiete) in angemessenem Umfang sind bei beiden Leistungen identisch. Unterschiedlich gehandhabt wird der Selbstbehalt, Freibeträge und die Vermögensanrechnung.

    LG Nobby
  • Hallo,
    zuerst möchte ich mich erstmal für eure Antworten bedanken und noch etwas richtigstellen. Sobald Eltern, Elternteile oder Lebensparter aus einer ehelichen oder eheähnlichen Bedarfsgemeinschaft Leistungen SGBII erhält, ist für Leistungen eines schwerbehinderten Menschen , der weniger als 3 Std. arbeitsfähig ist nicht mehr das Sozialamt zuständig, sondern bezieht gemeinsam mit der Bedarfsgemenschaft Leistungen nach SGBII. Vor allem ist es schockierend wieviel unfähiges Personal da rumsitzt, da ich auch nicht immer bei gkeichen Bearbeitern gewesen bin. Und keiner konnte seiner Beratungspflicht nachkommen. Die Behörde hat nämlich nach §§13-17SGB1 eine umfassende Beratungs-, Informations- und Betreuungspflicht. Werde erstmal zum Anwalt gehen, habe aber 2 Briefe, woraus man ersehen kann, dass keiner zuständig sein wollte und ich hin- und hergeschickt wurde. Vielleicht hilft das.

    Liebe Grüße
    Renny
  • Hallo renny,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Du bei einem der Träger einen Antrag gestellt hast, bestehen Chancen auf rückwirkende Zahlungen. Wenn es nur Anfragen waren, hast Du keine Chance.
    Dein Anwalt kann das anhand der Briefe sicherlich schnell einschätzen.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich ebenfalls gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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