kostenaufwendige Ernährung bei Diabetes

hallo liebe Mietglieder sowie Experten
Ich habe hier seit 2005 eine volle Erwerbsunfähigkeit, dieses wurde vom Träger SGB II nicht korrekt gesehen, sowie bezog ich auch hier schon Leistungen nach dem BSGH, auch wurde hier ein Mehrbedarf für Kostenaufwendige Ernährung gegeben bis 2007, da ja die neuen Empfehlungen aufgekommen sind verweigert der Träger SGB XII seit 2007 diesen Mehrbedarf, obwohl ja ein Erst Antrag in 2005 vorliegt in SGB II sowie ja auch bereit eine EU ! Daher kann ein Folge Antrag sowie hier auf ein Mehrbedarf der hier schon dauerhaft für eine Erkrankung gegeben wird nicht zurückgewiesen werden sowie auch hier bereits schon auf SGB XII Anspruch Bestand, der Landkreis hat hier also rechtliche Gelder nicht weiter gegeben, da her sehe ich das der Mehrbedarf hier auch weiter geleistet werden muß , da er schon seit 2005 dauerhaft vorliegt wie auch die volle Erwerbsunfähigkeit !

Antworten

  • Hallo Magdalena,

    seit 2010 zahlen die Kostenträger den Mehraufwand bei diätatischer Ernährung nicht mehr.
    Begründung: wenn du dich so ernährst wie man es tun sollte um gesund zu bleiben, besteht kein Bedarf an besonderen speziell für Diabetiker zubereiteten Lebensmittel. Die angepasste normale, gesunde Ernährung ist ausreichend, um den Zielen der Diabetes Ernährung gerecht zu werden. Es wird nur der normale Regelsatz SGB XII berücksichtigt.

    LG Thomas
  • Guten Morgen Thomas,
    Danke für deine Info, Insofern ist das richtig, was du schreibst, jedoch nicht wenn der Erst Antrag in 2005 gestellt ist für eine dauerhafte Erkrankung, sowie ja auch das Merkz G für eine dauerhafte Behinderung von SGB XII oder SGB II gezahlt wird, einen Mehrbedarf der hier wie Merz G gegeben wird, ist bei voller Erwerbsunfähigkeit schon hier eindeutig gegeben, sowie ja auch bei voller Erwerbsunfähigkeit der Diabetes Mehrbedarf, hier vorliegt bis 2007.einen Mehrbedarf darf und kann hier nicht mehr zurückgewiesen werden ,da hier vor allem sich der Mehrbedarf auf eine dauerhafte Erkrankung sowie auch chronische Erkrankung ! Hier wurde für kein Erst Antrag in 2007 bis heute gestellt sondern nur Folge Antrag wie für G ehbehinderung sowie auch Grundsicherung ! Der Mehrbedarf muß hier dauerhaft bestehen bleiben sowie die Gehbehinderung auch und Grundsicherung bei voller Erwerbsunfähigkeit !
    LG Magdalena
  • Hallo, außerdem liegt hier kein BSG Urteil vor , für kostenaufwendige Ernährung bei voller Erwerbsunfähigkeit sowie auch nicht bei und für eine chronische Erkrankung mit schweren Folgeschäden !
    Wieso klagt außerdem das SG Berlin den Regelsatz um eine Erhöhung von 36 Euro beim Bundesverfassungsgericht, also ist der Bedarf für eine normale Vollkost hier nicht ausreichend !Wenn du außerdem auch noch eine Renten ausgesundheitlichen Gründen abgezogen bekommst, bei voller Erwerbsunfähigkeit, darf der Träger hier so eine Rente berücksichtigen ? denn das Blindengeld, ist und wird auch nicht wegen Blindheit, Erkrankung sowie Behinderung , nicht berücksichtigt, und so darf auch hier weil gleich vorliegt , nicht berücksichtigt werden !
    Danke !
    MFG Magdalena
  • magdalena44 hat geschrieben:
    Guten Morgen Thomas,
    Danke für deine Info, Insofern ist das richtig, was du schreibst, jedoch nicht wenn der Erst Antrag in 2005 gestellt ist für eine dauerhafte Erkrankung, sowie ja auch das Merkz G für eine dauerhafte Behinderung von SGB XII oder SGB II gezahlt wird, einen Mehrbedarf der hier wie Merz G gegeben wird, ist bei voller Erwerbsunfähigkeit schon hier eindeutig gegeben, sowie ja auch bei voller Erwerbsunfähigkeit der Diabetes Mehrbedarf, hier vorliegt bis 2007.einen Mehrbedarf darf und kann hier nicht mehr zurückgewiesen werden ,da hier vor allem sich der Mehrbedarf auf eine dauerhafte Erkrankung sowie auch chronische Erkrankung ! Hier wurde für kein Erst Antrag in 2007 bis heute gestellt sondern nur Folge Antrag wie für G ehbehinderung sowie auch Grundsicherung ! Der Mehrbedarf muß hier dauerhaft bestehen bleiben sowie die Gehbehinderung auch und Grundsicherung bei voller Erwerbsunfähigkeit !
    LG Magdalena


    Guten Tag Magdalena
    ich schlage vor, weil du ja schreibst der Mehrbedarf muß weiter gezahlt werden, daß du dich an den Herrn Gesundheitsminister wendest und ihm vorschreibst sofort die Gesetzesänderung zurückzunehmen. Ich bin sicher er wird deiner Anweisung folgen. 😉
    Schönen Tag
  • hallo ,wieso Gesundheitsminister,
    Hier steht er weiter im Bundessozialhilfe Gesetz !
  • Hallo Magdalena,

    ob das was du da schreibst stimmig ich bezweifel ich stark. Mittlerweile gibt es genügend abgeschlossenen verfahren die ALLE ablehnend eingestellt wurden. z.B.Zahlreiche Gerichte (u.a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
    (Beschluss vom 06.09.2005 - Az.: L 9 B 186/05 SO ER;
    Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen - Beschluss vom 30.11.2005 -
    Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden: Aktenzeichen: S 23 AS
    1372/06 ER) haben daher festgestellt, daß für Diabetiker eine
    besondere, kostenaufwändige Diät nicht erforderlich und somit auch
    kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei.
    dennoch wünsche ich Dir Durchghaltevermögen bei deinem Anliegen, glaube aber nicht daran das du damit Erfolg haben wirst.
    LG Thomas
  • Hallo Magdalena

    Ich habe den Eindruck, da geht vieles durcheinander. Daher versuche ich mal so als juristischer Laie eine Aufschlüsselung:

    17% Mehrbedarf auf die Regelleistung ( § 30 SGB XII)

    Den gibt es nach Abs. (2) für Menschen die voll erwerbsgemindert sind, die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und das Merkzeichen „G“ haben.


    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

    Früher war es so, dass man ein Attest (Diabetes) vorgelegt hat und von seinem Sachbearbeiter einen Mehrbedarf in angemessener Höhe bekam- ohne weitere Prüfung, Diagnose hat gereicht. Den gibt es in der Form seit langem nicht mehr, wie auch Breather schrieb. Dazu gibt es auch ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof. .Magdalena, du hast wg. diesem Thema ja schon einmal gepostet. Damals habe ich das Urteil rausgesucht und in Gänze gelesen. Soweit ich mich erinnern kann ist der Mehrbedarf bei Diabetes nicht unabdingbar weggefallen. Nur das Verfahren ihn zu erhalten ist ein ganz anderes. Also, mit einem Attest/Gutachten zum Sachbearbeiter zu gehen so wie früher – das funktioniert nicht mehr.


    Anrechnung EM-Rente / Blindengeld

    Normalerweise ist es ja so: Hat man jahrelang Rentenbeiträge einbezahlt erhält man im Alter die Altersrente und bei Erwerbsminderung die EM-Rente (SGB V). Zweck dieser Renten ist es, dass man davon seinen Lebensunterhalt bestreitet. Reicht die Rente zum Lebensunterhalt nicht aus erhält man aufstockend Sozialhilfe/Grundsicherung. Dabei wird die Rente natürlich angerechnet, weil beides dem gleichen Zweck dient. Blindengeld, wie auch Pflegegeld sind zweckgebundene Leistungen, die eben nicht dazu dienen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und werden daher auch nicht angerechnet. (Anm. Blindengeld und Pflegegeld wg. Blindheit gibt es nicht gleichzeitig)

    Ich finde das durchaus gerecht, weil beides dient nicht dazu seine Miete zu bezahlen bzw. sich Brötchen zu kaufen.


    Grüßle
    Klaus
  • Liebe Magdalena,

    das Thema Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Diabetes-Ernährung ist von Dir in der Vergangenheit hier schon zigfach thematisiert und auch mehrfach beantwortet worden.

    Bitte hab daher Verständnis, dass ich diesen Thread daher geschlossen habe. Es muss nicht ein weiteres Mal von/mit Dir ausdiskutiert werden.

    Trotzdem vielen Dank an die Community für die aktuellen Antworten.

    Frühere Antworten kannst Du nachlesen, indem Du auf "Meine Startseite" gehst und dort Deine früheren Threads unter "Meine Fragen" anklickst.
    Alternativ kannst Du über unsere Forensusche auch nach Beiträgen mit Deinem Nutzernamen suchen:
    http://www.myhandicap.de/suche_im_myhandicap_forum.html

    Bei Fragen zu anderen Themen wende Dich natürlich gern jederzeit an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.