Hilfsmittelantrag bei der Krankenkassen für Dreirad Van Raam Easy Rider 2

Mein Problem beginn schon vor über einem Jahr.Zum besseren Verständnis möchte ich erwähnen, dass ich zum einen 100% Erwerbsminderung im Behindertenausweis habe plus G+B. Zusätzlich habe ich seit über 5 Jahren eine Sarkoidose (schränkt die Funktion der Lunge ein (sehr vereinfacht ausgedrückt)).

Beides sind Voraussetzungen für oben genanntes Dreirad was unter der Hilfsmittelnummer 22.51.02.0048 geführt wird und zwar ausdrücklich für Erwachsene für Kinder gibt es von der gleichen Firma ebenfalls einen Easy Rider mit einer eigenen Hilfsmittelnummer.

Die grundsätzliche Idee für dieses Dreirad mit E-Motor besteht darin, dass durch die Krankheit meine Bewegungsfreiheit mehr und mehr eingeschränkt wird. Einkaufen und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten wird immer schwerer.

Durch die Krankheit bin ich vor 3 Jahren zwangsweise aus dem Beruf raus und jetzt im Hartz IV gelandet. Um die Gesundheit und die eigene grundsätzliche Fitness zu stabilisieren, schrieb ich meine Krankenkasse an,legt entsprechende Atteste meiner Ärzte vor, und stelle Antrag auf obiges Hilfsmittel. Diese erklärte sich für nicht zuständig und so landete ich nach einigen Umwege beim Landschaftsverband Rheinland. Dort stellte ich vor 14 Monaten einen Antrag, dieser wurde abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein und auf diese Entscheidung warte ich schon 12 Monate.

Zwischenzeitlich informierte ich mich persönlich bei der Firma Van Raam ob dieses Hilfsmittel (Easy Rider2 mit eigener Hilfsmittelnummer) tatsächlich nur für Kinder von der Krankenkasse bewilligt wird. Dieses wurde ausdrücklich verneint, mit Verweis auf das eigene Hilfsmittel für Kinder und es wurde ausdrücklich gesagt, das es sogar mehr für Erwachsene bewilligt wird als für Kinder. Wie ich jedoch vorzugehen hätte, da konnte oder durfte man mir nicht weiterhelfen.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit Hilfsmittelänträgen für ein solches Dreirad oder gibt es Krankenkassen die dieses Hilfsmittel bewilligen? (ich selber bin bei der AOK)

Ist ein Kassenwechsel im Hartz IV-Bezug möglich?



Freue mich über jeden hilfreichen Tipp!

Antworten

  • Lieber wipp66,

    vielen Dank für Dein Vertrauen sowie für die ausführliche Beschreibung Deines Anliegens!

    Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Schwerbehindertenausweis nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun hat. Man kann den orange-grünen Ausweis auch haben und dennoch voll berufstätig sein. Mehr über Erwerbsminderung sowie über den Schwerbehindertenausweis findest Du in unserem Info-Bereich. Dies nur zu Deiner Information.

    Ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich Deiner Frage anzunehmen. Sie bat mich, eine PDF-Datei weiterzugeben, den Du hier im Anhang findest. Zudem weist sie darauf hin, dass ein Wechsel der Krankenkasse auch bei Hartz IV möglich ist.

    Solltest Du nach dem Lesen des Anhangs noch weitere Fragen haben, fühl Dich bitte frei, diese hier zu stellen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Tom!

    Vielen Dank. Dieses Urteil kannte ich noch nicht. Sehr gut, dass es sich um eine Erwachsene handelt (bin selber 46 Jahre). Würde sagen 90% der Umstände die aus der Urteilsbegründung genannt wurden treffen bei mir zu. Eine Frage fällt mir jedoch ein.

    Würde es einen Bewilligungsprozeß bei der Krankenkasse erleichtern, wenn ich mich rechtlich vertreten lasse, etwa durch den VdK?

    Das Urteil ist deutlich vor meinen Antrag rechtskräftig geworden, trotzdem erklärt mir meine Kasse, sie seie nicht zuständig.


  • wipp66 hat geschrieben:


    Würde es einen Bewilligungsprozeß bei der Krankenkasse erleichtern, wenn ich mich rechtlich vertreten lasse, etwa durch den VdK?





    Hey wipp
    ich kann das nur empfehlen dass du dich vertreten lässt
    Gruß
    biene
  • Lieber wipp66,

    eine Mitgliedschaft etwa beim VdK kann den Prozess durchaus beschleunigen, wenn man nicht mit den üblichen Formalitäten vertraut ist und deren Erfahrung dadurch beitragen kann, dass sich die Bewilligung durch Formfehler oder dergleichen unnötig hinauszögert.

    Eventuell war Deinem Sachbearbeiter dieses Urteil nicht bekannt. Wenn Du aber das Urteil sowie die erwähnten Begründungen in Deinem Widerspruch hinzuziehst, dürftest Du aber sicherlich gute Karten haben.

    Es würde uns zudem freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst. Und bei Bedarf kannst Du Dich jederzeit wieder an uns wenden.

    Viel Erfolg und lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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