Mein E-Rollstuhl ist kaputt, habe ich anspruch auf einen E-Rolli

Ich habe meinen Rollstuhl vom Sanitätshaus ab holen lassen, weil der Blinker und das Licht rausgebrochen sind.

Dann habe ich gefragt wegen einen Leihrollstuhl, da haben die nur gesagt das Sie das prüfen müssen, weil Sie auch noch nicht wissen wer den Schaden zahlt, wenn ich die Tür mit dem Rollstuhl aufmache. Wie soll ich sonst ins Haus kommen, habe einen Scooter.

Habe meinen Vermieter schon lange gesagt das was mit der Tür gemacht werden muss. Habe bis jetzt noch keine antwort. Ist schon etwa ein Jahr her.

Kann mir zufällig jemand sagen, wer den Schaden jetzt am Rollstuhl zahlt?
Habe ich einen anspruch auf einen E-Leihrolli?

Ich würde mich über eine schnelle antwort freuen!

Antworten

  • Guten Tag Rabbit
    den schaden an deinem E-Rolli zahlt deine Privathaftpflicht sofern du denn eine hast.
    Ob die KK das aus Kulanz übernimmt weiss ich nicht, nett nachfragen.
    Ebenso ist es mit einem Leih-E-Rolli, setz dich mit der KK in Verbindung, schildere deine Lage daß du ohne Rolli nichts kannst, dann sollte das klappen, oft aber ist in der Zeit bis das genehmigt ist aber auch die Reparatur abgeschlossen.
    Dein Vermieter ist übrigens nicht verpflichtet die Haustüre auf Automatik umrüsten zu lassen.
    Schönen Tag
  • Hallo Rabbit,

    hier wäre es interessant zu wissen, ob der Scooter im Eigentum von der Krankenkasse oder dem Sanitätshaus steht.

    Bei Eigentum Kasse ist die Sache klar, die kommen für die Reparatur auf...

    Wurde der Scooter über eine Fallpauschale vom Sanitätshaus geliefert, wird die Schadensregulierung mit Dir (als Verursacher) abgewickelt (die Kasse ist dann „raus“)...

    Bitte rufe Deine Krankenkasse an, und frage ob dir ein „Leih“ Scooter für die Zeit der Reparatur zusteht – das ist in den Verträgen mit dem jeweiligen Sanitätshaus geregelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erik Greven