Vorzeit in Rente gehen

sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2009 CI-Cochlear Trägerin auf beiden Ohren habe auch ein Schwerbehinderungs Grad von 80% dann kommt noch das ich im Mai erfahren habe das ich eine Vorstufe von Brustkrebs habe,am 11.06. wurde dies operativ entfernt,dann stellte sich sich durch den Pathologischebefund fest das ich noch ein bösartigen Tumor habe der jetzt am 11.07.entfernt wird.
Jetzt zu meiner bitte.
Ich möchte gerne vorzeitig in Rente gehen nur die leute vom Amt meinen das ich noch mindestens 3 jahre arbeiten soll nur ich bekommen weder durch meine Schwerhörigkeit noch Arbeit oder Minijob weil die keine Risiko für mich eingehen wollen wenn irgend was passieren könnten.
Bitte auf Email-Adresse antworten da ich nicht telefonieren kann.
mit freundlichen Gruss
Angelika (…)

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Antworten

  • Hallo angie2558,

    ich gehe mal davon aus, das du 1958 geboren bist und demnach nun mitte 50 bist.

    Denke das das Amt dir wohl das richtige gesagt hat, allerdings gibt es da noch die Möglichkeit, das Du volle Erwerbsminderungsrente beantragst. Dabei wird man, von dem was man bis zum Antrag an Rentebeiträgen eingezahlt hat, auf 60 Lebensjahre hochgerechnet.

    Selbst wenn man gesundheitlich nicht unbedingt die voraussetzungen für deise Rente erfüllt, schickt der Rententräger Leute gern in die volle Erwerbsminderungsrente, wenn es schwer bis unmöglich wird, diese Person auf dem Arbeitsmarkt, durch die Handicaps, zu vermitteln.

    Oft wird auch eine Reha (dessen Abschlußbericht) vom Rententräger, dazu gezogen bzw voll übernommen, um jemenden die volle Erwerbsminderungsrente, zu zusprechen.

    Wenn Du interesse hast, kann ich Dir gerne eine erstklassige Reha für schwerhörige und CI Träger empfehlen. Schicke mir dann bitte eine PN. Dann könntest du in der Reha einiges lernen und bekommst durch den Abschlußbericht, schwarz auf weiß, das es für dich, mit deinen Handicaps besser wäre, wenn du Erwerbsminderungsrente bekommen würdest.

    Viel Glück und Erfolg und vor allem alles gute für die bevorstehende OP und das der Tumor, damit auch komplett entfernt wird😀

    lg Yeggdrasil

    Bei 80% GdB wegen der Schwerhörigkeit, steht dir auch ein B (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis zu. Mit dem Tumor auch eine erhöhung der % im Ausweis.



  • Yeggdrasil hat geschrieben:
    Hallo angie2558,

    ich gehe mal davon aus, das du 1958 geboren bist und demnach nun mitte 50 bist.

    Denke das das Amt dir wohl das richtige gesagt hat, allerdings gibt es da noch die Möglichkeit, das Du volle Erwerbsminderungsrente beantragst. Dabei wird man, von dem was man bis zum Antrag an Rentebeiträgen eingezahlt hat, auf 60 Lebensjahre hochgerechnet.

    Selbst wenn man gesundheitlich nicht unbedingt die voraussetzungen für deise Rente erfüllt, schickt der Rententräger Leute gern in die volle Erwerbsminderungsrente, wenn es schwer bis unmöglich wird, diese Person auf dem Arbeitsmarkt, durch die Handicaps, zu vermitteln.

    Oft wird auch eine Reha (dessen Abschlußbericht) vom Rententräger, dazu gezogen bzw voll übernommen, um jemenden die volle Erwerbsminderungsrente, zu zusprechen.

    Wenn Du interesse hast, kann ich Dir gerne eine erstklassige Reha für schwerhörige und CI Träger empfehlen. Schicke mir dann bitte eine PN. Dann könntest du in der Reha einiges lernen und bekommst durch den Abschlußbericht, schwarz auf weiß, das es für dich, mit deinen Handicaps besser wäre, wenn du Erwerbsminderungsrente bekommen würdest.

    Viel Glück und Erfolg und vor allem alles gute für die bevorstehende OP und das der Tumor, damit auch komplett entfernt wird😀

    lg Yeggdrasil

    Bei 80% GdB wegen der Schwerhörigkeit, steht dir auch ein B (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis zu. Mit dem Tumor auch eine erhöhung der % im Ausweis.





    Hallo
    das mit der Reha bekomme ich schon hin da wurde ich schon informiert wegen dem Brustkrebs wenn die OP gemachzt wird bekomme ich erst mal bestrahlungen oder Chemo das weiss ich jetzt nicht genau denn da kann ich im anschluss die Reha machen.
    Das mit der Schwerbehindertenausweis da steht bei mir nur RF drin von B keine rede ich bekomme ja noch nicht mal die Marke damit ich damit im Öffentlichen Verkehr fahren kann ich muss dabei sagen das mein Ausweis nur Grün ist und nicht rot/grün.
    ich weiss nicht bin irgendwie zu blöd dafür weiss nicht wie die anderen das machen die bekommen fast alles nur ich nicht.
    wenn ich nächste Woche im Krankenhaus bin werde ich mich noch mal wegen dem Ausweis erkundigen weil die den ja auch geändert haben denke mal das sich das gekreutzt hat denn meiner wurde im Januar aus der uniklink gestohlen samt handtasche.

    p.s. wäre auch intressant eine reha für schwerhörige zu machen wenn ich das andere hinter mir habe sie können mich unter die Email adresse [Bitte keine persönlichen Kontaktdaten im Forum posten. Hierfür steht die PN-Funktion zur Verfügung. Die Red.] anschreiben

    mit freundlichen gruss angie2558
  • Das B steht dir bei 80% wegen der Hörminderung ganz klar zu !

    Schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen

    - außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
    - erhebliche Gehbehinderung (G)
    - Blinden (BL)
    - Hilflosen (H)
    - Gehörlosen (Gl)

    somit steht dir die Wertmarke nicht zu, leider.

    Morgen schicke ich dir eine Mail, bezüglich der Reha für schwerhörige.


    Für Fahrten zur Chemo und oder Bestrahlung, muß dir deine Karnkenkasse, alle Fahrten mit einem Taxi bezahlen (abzüglich eines Eigenanteils)

    lg Yeggdrasil
  • Hey angie2558,

    nur zur Info:

    wenn Du Deine Email hier postest, wird das vermutlich dazu führen, dass Du Du eine Menge Spam kommst. Auch die "Abkürzung", die Du gewählt hast, dürfte für entsprechende Suchprogramme kein wirkliches Hindernis sein. Ob Du das Risiko eingehen willst, ist natürlich Deine Entscheidung. Leute, die im Forum, angemeldet sind, können Dir aber über das Forum privat schreiben, ohne Deine Email-Adresse zu kennen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Lieber Yeggdrasil,
    Yeggdrasil hat geschrieben:Das B steht dir bei 80% wegen der Hörminderung ganz klar zu !

    danke für Dein hilfreiches Posting! Das mit der Wertmarke stimmt, aber Deine Info bezüglich des Merkzeichens B ist leider nicht richtig. In der Regel haben hörbehinderte Menschen das Merkzeichen nur bis zum 18. Lebensjahr bzw. solange sie sich in Ausbildung befinden - so wie in meinem Falle (GdB 100). Mehr Informationen zu den Merkzeichen finden sich hier.

    Liebe Angelika,

    im Grunde kannst Du natürlich einen so genannten Verschlechterungsantrag stellen und eine Neuüberprüfung Deiner Situation veranlassen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die neu hinzugekommenen gesundheitlichen Einschränkungen von Dauer sind (mindestens sechs Monate), andernfalls wird das vom Versorgungsamt nicht als chronisch anerkannt. Berate Dich dazu mit Deinem behandelnden Arzt und füge die entsprechenden medizinischen Unterlagen dem Antrag bei. Mehr Infos rund um den Schwerbehindertenausweis findest Du hier.

    Und zur Erwerbsminderungsrente findest Du hier einen informativen Artikel. Solange bei Dir die Voraussetzungen erfüllt sind (mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt sowie eine ärztliche Bestätigung, dass Du nicht mehr als 3 bzw. 6 Stunden am Tag arbeiten kannst), kannst Du die Erwerbsminderungsrente beantragen. Solltest Du weitere Fragen haben, fühl Dich frei, diese hier zu stellen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • angie2558 hat geschrieben:

    Ich möchte gerne vorzeitig in Rente gehen nur die leute vom Amt meinen das ich noch mindestens 3 jahre arbeiten soll
    Angelika [i][color=blue] (…)



    Hallo Angie,

    herzlich Willkommen im Forum. Tut mir leid, dass es Dich so schwer erwischt hat.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation...
    Ich denke, die Aussage vom Amt, dass Du noch mind. 3 Jahre arbeiten sollst, bezieht sich darauf, dass es u.a. zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gehört, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung mind. 36 Monate (3 Jahre) mit Pflichtbeiträgen belegt sein müssen. Ist das bei Dir der Fall? Wenn nicht, wird es auch in 3 Jahren schwierig sein, Deine Rente durchzusetzen, denn man wird sich vermutlich auch dann darauf berufen, dass Du die Erkrankung(en) schon länger hast. Ausnahme wäre, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt. Wichtig wäre auch, etwas mehr über Deinen Versicherungsverlauf zu wissen und welche Stelle für Dich zuständig ist.

    Leider ist es auch häufig so, dass die DRV das Datum des Eintritts des Versicherungsfalles so zurückdatiert, wie es für sie am besten passt und auch schwerkranken Versicherten die Rentenzahlung somit verweigert. Bei mir ist das beispielsweise der Fall. Da die DRV als Eintritt des Versicherungsfalles bei mir das Datum des Rehaantrages genommen hat und zu diesem Zeitpunkt 6 Monate an Pflichtbeitragszeiten fehlten, verweigert man mir die Rente. Den Antrag auf Rente hatte ich jedoch erst später gestellt; zu diesem Zeitpunkt waren die 3 Jahre erfüllt.
    Bei mir sind auch die medizinischen Voraussetzungen voll erfüllt und die volle EM wurde auch seitens der DRV anerkannt.

    Das ganze Tamtam liegt jetzt als Klage beim Sozialgericht (mit Hilfe über einen Anwalt für Sozialrecht).

    Was ich nicht verstehe ist auch, dass mich niemand zur Rentenantragstellung aufgefordert hatte (weder KK noch DRV oder sonstwer). Die DRV hat ohne meine Zustimmung willkürlich den Zeitpunkt zurückdatiert und mich somit meiner Meinung nach um mein Dispositionsrecht betrogen. Hinzu kommt, dass ich bis zur Rentenantragstellung regelmäßig 3 Std. und länger gearbeitet habe. Erst seit Oktober habe ich die tägliche Arbeitszeit auf 2 ¾ Std. an 4 Tagen in der Woche reduziert; mehr geht nicht mehr. (Komplizierte Form der HSP und Kleinhirnatrophie).

    Wenn einem Menschen die Krankheit(en) nicht kaputtmachen, dann erledigen das die Behörden.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche und ganz besonders, dass es Dir gesundheitlich wieder besser geht oder zumindest wieder auf ein erträgliches Level gelangst.

    Viele Grüße
    vom Zornröschen

  • Hallo,

    der Rententräger muß einen ab dem Datum ( meist zurück liegend) verrenten, wo er zum ersten mal von den gesundheitlichen Einsvhränkungen erfahren hat.

    Da Reha vor Rente geht, liegt der DRV oft der Rehaantrag als erstes vor.


    Im Abschlußbericht steht dann ja eine Empfehlung der Reha Ärzte und der kommt die DRV dann meist auch nach. Nur eben nicht zu einem Termin in der Zukunft, sondern zum Datum der Antragstellung auf eben diese Reha.

    Wenn dann alle weiteren Voraussetzungen (wie Anwartschaften) geben sind, wirde einem die Rente zugesprochen.

    Ich halte diese Regelung eigentlich für fair, das man es nie allen Recht machen kann, ist wohl auch nachvollziehbar.


    lg Yeggdrasil
  • Hallo Yeggdrasil,

    ich sehe das anders.

    Mein Rehaantrag wurde noch bearbeitet, bewilligt und ich habe die Reha noch angetreten.

    Danach habe ich den Rentenantrag gestellt.

    Die DRV hat meinen Rehaantrag rückwirkend als Rentenantrag umgedeutet; ohne mein Einverständnis.

    Wenn ich beim Bäcker Brötchen bestelle, möchte ich ein Brötchen und keine Scheibe Schinkenwurst. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wann er einen Rentenantrag stellt.

    Für mich ist die Vorgehensweise der DRV nicht korrekt.

    freundliche Grüße
    von mir
  • Hallo Zornröschen,

    mir ging es genauso wie dir, ich kam aus der Reha und mein Arbeitgeber wußte sogar vor mir, das ich verrentet werden soll. Erst danach, habe ich den förmlichen Rentenantrag gestellt / stellen müßen.

    ist nun mal so:

    Reha geht vor Rente - und der Rehaantrag wird oft als Rentenantrag genommen!


    Der Rententräger ist dazu verpflichtet dich zudem Zeitpunkt zu verrenten, wo er das erste mal von deinem Fall/ Erkrankung Aktensicht hatte. Das ist dann immer der Rehaantrag und nicht der eigentliche Rentenantrag!!!


    Das Procedere ist nun mal so.

    Was das mit einem Bäcker zutun hat erschließt sich mir nicht.

    Egal wie der Gesetzgeber es anstellt, es wird immer einen Personenkreis geben, der davon profitiert und einen der nicht davon profitiert.

    Auch wenn einiges an Sozialleistungen schlechter wurde, haben wir es in Deutschland immer noch gut, wenn man sieht, wie es den Menschen in vielen anderen Staaten geht.

    Stell dir vor, dein Krankengeld läuft nach 18 Monaten aus und du hast warum auch immer, keinen Rentenantrag gestellt, kannst aber ddefinitiv nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen. Von was lebst du dann?
    So greift ein Zahnrad in das nächste, was wir uns ja in einigen Dingen so sehr wünschen, das ein gewisser Automatismus abläuft, was ja in vielen Behörden leider nicht der Fall ist.
    In dem Fall greift die Absicherung.

    Ich hätte mir damals auch so wie du gewünscht, den Rentenantrag selbstbestimmt zu erledigen, im nach hinein war ich froh wie es gekommen ist.


    Niemand wird davon abgehalten, seine Rente abzulehnen ...fg

    Dir ein entspanntes Wochenende

    Yeggdrasil
  • Hallo Yeggdragil,

    vielen Dank für Deine Erfahrungen.
    Nur noch ganz kurz...

    In meinem Fall ist die Sache ganz anders gelagert.
    Ich habe 1982 die Schule abgeschlossen. Danach habe ich bis 1990 vollschichtig im Sekretariatsbereich gearbeitet. Damals war die HSP kaum merkbar und nur wenig einschränkend. 1990 habe ich Zwillinge geboren und bin bis 1996 nicht berufstätig gewesen, da ich mich um meine Kinder gekümmert habe. Ich wollte das so. 1995 bin ich das erste Mal psychisch krank geworden.

    Da ich nach der psychischen Erkrankung wieder "unter Leute" kommen wollte habe ich mir einen Minijob gesucht. Die Kids hatten ja inzwischen einen Kindergartenplatz, so dass ich stundenweise arbeiten konnte. Ich fand einen Job im Büro, den ich heute noch innehabe (inzwischen nur noch 2,75 Std. an max. 4 Tagen in der Woche). Zwischendurch hielt ich immer wieder nach einer Halbtagsstelle Ausschau (mein Arbeitgeber konnte mir diese nicht zur Verfügung stellen), fand aber nichts Geeignetes. Inzwischen hat sich das ja auch leider erledigt, denn gesundheitlich sind nur noch unter 3 Stunden möglich.

    Für diesen Minijob verzichtete ich (erst) ab Juli 2009 auf die Versicherungsfreiheit im Minijobverfahren, so dass ich ab diesem Zeitpunkt am Aufstockungsverfahren teilnehme, die Rentenbeiträge selbst mit freiwilligen Beiträgen aufstocke und somit die 36 Monate zum 30.06.12 mit ausreichenden Pflichtbeiträgen belegt sind. Die Zeiten, in denen nur mein Arbeitgeber die Beiträge für an die Minijobzentrale entrichtet hat (also von 1996 bis Juli 2009) gelten nicht als Pflichtbeitragszeiten. Mit dieser Aufstockungsregelung ist man laut DRV einem Arbeitnehmer, der volle Beiträge entrichtet, angeblich gleichgestellt.

    Im Februar 2012 stellte ich den nunmehr 4. Rehaantrag, der auch – wie schon erwähnt – bearbeitet, bewilligt und angetreten wurde. Die Reha wurde allerdings erst im August/September 2012 angetreten, da vorher in der Fachklinik für meine Erkrankung kein Platz frei war; nach der Reha stellte ich in Eigeninitiative den Rentenantrag, zumal zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Bestimmungen erfüllt waren und mir eine Beschäftigung von mehr als 3 Stunden nicht mehr zuzumuten ist.

    Es gab keine Krankschreibung, kein Krankengeld und auch sonst keine Sozialleistungen. Somit hat mich auch niemand zur Rentenantragstellung aufgefordert; warum auch? Also war ich in meinem Dispositionsrecht nicht eingeschränkt. Ich war im festen Glauben, man würde mich zum Gutachter schicken, der dann überprüft, ob eine EM vorliegt. Dies wurde mir bei einer vorherigen Beratung durch die DRV auch so erklärt. Stattdessen wurde das Datum so rückdatiert, ich wurde rückwirkend ab Rehaantrag voll "kaputtgeschrieben" , so dass ich nicht mehr unter die 3/5-Regelung falle (in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge). Wenn das gerecht sein soll, dann weiß ich echt nicht, in welchem Land wir hier leben. Somit gelte ich jetzt bei der DRV als voll erwerbsgemindert, ohne Rente, und dass, obwohl die Pflichtbeitragszahlungen weiterlaufen.

    Ich habe seit 1982 (fast) durchgängig immer gearbeitet und soll jetzt trotz voll anerkannter Erwerbsminderung "leer" ausgehen, nur weil sich die DRV das Datum des Rehaantrages ausgesucht hat. In meinen Augen ist das reine Willkür. Ich bin gespannt, wie das das Sozialgericht sieht. Ich will auf jeden Fall versuchen, meine Ansprüche durchzusetzen; notfalls durch alle Instanzen. Wenn ich dennoch verliere, habe ich wenigstens alles versucht. Zu verschenken habe auch ich nichts.

    Die Sache mit dem Brötchen und der Schinkenwurst meinte ich so, dass, wenn ich einen Rehaantrag stelle, auch eine Reha meine und keine Rente. Ein Rehaantrag ist ein Rehaantrag und kein Rentenantrag! Das sind zwei Paar Schuhe. Warum sollte ich die Rente ablehnen? Den Satz habe ich überhaupt nicht verstanden.

    Vielleicht konnte ich jetzt etwas Licht ins Dunkle bringen. (Vermutlich hat das niemand so ganz verstanden). Ist auch zugegebener Weise ziemlich kompliziert.

    Widmen wir uns jetzt doch lieber wieder den Fragen von Angie.



    😉 das Zornröschen
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