Was darf sich die Behörde alles erlauben?

Unsere 14 jährige Tochter ist mehrfach schwerst behindert und somit auf ständige Pflege und Hilfe angewiesen. Seit ihrem 2 Lebensjahr ist sie in einer Pflegeeinrichtung in Bayern untergebracht. Wir selbst leben in Baden Württemberg. Der Kostenträger kontaktierte uns vor einigen Wochen und teilte uns mit, dass aufgrund einer Kostensteigerung der Pflegeeinrichtung ein Wechsel der Einrichtung angestrebt ist. Hierzu hatte der Kostenträger im Vorfeld (ohne uns zu informieren) bereits andere Pflegeeinrichtungen angeschrieben und angefragt, ob sie eine Pflege unserer Tochter aufgrund ihrer Behinderung zutrauen würden.

Diese Tatsache wurde uns wie gesagt vor einigen Wochen mitgeteilt. Der Kostenträger bat hierzu zur Unterschrift und somit zur Erteilung der Einverständnis, dass von Seiten des Kostenträgers entsprechende Personen (u. a. Betreuerpersonal) in die derzeitige Einrichtung unserer Tochter fahren, um eine "Begutachtung" durchzuführen, mit dem Ziel zu klären, ob von Seiten der neuen Einrichtung eine Pflege überhaupt möglich ist.

Im weiteren Verlauf wurde von unserer Seite ein entsprechendes Schreiben an den Kostenträger gesandt, dass man a) über die Art und Weise des Vorgehens von Seiten des Kostenträgers nicht einverstanden ist und b) dass ein Wechsel nicht in Frage kommt, da eine entsprechende Fachkliniken 10 km von der Pflegeeinrichtung entfernt ist. Hinzugefügt wurde ein Attest des behandelten Arztes.

Dem nicht genug, bat der Kostenträger zum persönlichen Gespräch. In diesem versuchte sich der Kostenträger zu erklären, da die Pflegekosten/Unterbringung um etwa 40 % gestiegen sei. Man erwartete 4 Tage später eine Entscheidung bzw. eine Unterschrift zur Einverständnis der bereits oben beschriebenen "Begutachtung".

Da wir uns nicht mehr zu helfen wussten, war der Gang zum Anwalt unumgänglich. Über diesen wurde Akteneinsicht angefordert, welche der Kostenträger nachkam, zeitgleich das Formular zur Unterschrift dazu gelegt hatte. Selbst waren wir nicht untätig und forschten im Internet. Dort stießen wir u. a. ein ein Urteil des LSG BW, welches uns aufhorchen ließ. Diese Erkenntnis wurde u. a. dem Anwalt mitgeteilt. Demnach steht gem. SGB ein Wunsch- und Wahlrecht zur Unterbringung zu.

Aufgrund der über 12 Jahre andauernden Unterbringung mit dem für uns hervorragenden Fachpersonal in der Einrichtung sowie der ärztlichen Versorgung in unmittelbarer Nähe, insbesondere in Akutfällen, stimmten wir einer Verlegung unserer Tochter nicht zu.

Dieser Umstand wurde dem Kostenträger schriftlich über unseren Anwalt mitgeteilt.

Nun erfuhren wir nach dem vergangenen Wochenende, dass die zuständige Sachbearbeiterin des Kostenträgers im Urlaub war. Auf der Rückfahrt ihres Urlaubs zog es die Sachbearbeiterin in Erwägung, dass sie unserer Tochter einen Besuch abstattet. Dieser Besuch fand während ihres Urlaubs am vergangenen Samstag gegen 13:30 Uhr statt. Die SB'in schaute sich unsere Tochter sowie die Einrichtung an und befragte das am Wochenende diensthabende Pflegepersonal, welches vom Erscheinen der SB'in völlig überrumpelt war.

Was haltet ihr vom Vorgehen der Sachbearbeiterin bzw. vom gesamten Sachverhalt und dem Vorgehen des Kostenträgers? Hat jemand gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Darf sich der Kostenträger einfach alles erlauben? Haben wir eine Chance gegen das Vorgehen der Sachbearbeiterin vorzugehen.

Für eure Hilfe sind wir euch im Vorfeld sehr dankbar.

Antworten

  • Grüß Dich Jeki1971,


    ich kann mir nicht vorstellen, das ein Sachbearbeiter das Recht hat, unangemeldet im Pflegeheim Kontakt zu einer dort untergebrachten Person aufzunehmen.

    Wenn das noch in deren Urlaub geschehen ist, wäre das ein absoluter Missbrauch, ihres Dienstes.

    Ich würde das mit eurem Anwalt besprechen und in Erwägung ziehen, ob man gegen diese Frau nicht wegen Amtssmissbrauch verklagen kann.

    Ich würde das Verhalten als schnüffeln und bespitzeln ansehen.

    Ich hoffe die Angelegenheit, klärt sich in eurem Sinne.

    lg Yeggdrasil




  • Hallo Jeki1971,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Das Verhalten des Kostenträgers ist ja soweit in Ordnung. Eben bis zu dem Punkt, wo die übereifrige Sachbearbeiterin in ihrem Urlaub Eure Tochter besucht hat…

    Hier solltet Ihr mit Eurem Anwalt Rücksprache halten und ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die entsprechende Sachbearbeiterin einreichen.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht.

    Wenn wir Euch noch in irgendeiner Form unterstützen können, kommt jederzeit gern wieder auf uns zu. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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