Stromkostenbeihilfe u. Grundsicherung

Hallo ,

ich habe Erwerbsminderungsrente u. Grundsicherung.
Da meine Stromkosten sehr hoch sind durch 2 Rollstühle usw.
hat mir der Behindertenverband eine Unterstützung zu den
Stromkosten überwiesen.

Es sind 15,00 Euro /Monat , wird dies mir von der Grundsicherung
abgezogen ?

Ich kann meine Stromkosten kaum noch bezahlen , sie sind jetzt schon auf 100 Euro und die Preise steigen.

Bei der Beantragung von der Grundsicherung steht folgendes im
Bescheid:
"Ihr erhöhter Strombedarf , der darauf zurückzuführen ist , dass Sie auf die Verwendung von 2 Elektrorollstühlen angewiesen sind , kann nicht als Sonderbedarf in der Berechnung zur Grundsicherung anerkannt werden. Vorrangig sind die entsprechenden Kosten von der Krankenkasse zu tragen"

Die Aok trägt 8,00 Euro , was bei steigenden Strompreisen
wenig ist.

Danke.
lissi805

Antworten

  • Guten Tag Liselotte
    Leider ist der Haushaltsstrom in der Grundsicherung mit drin.
    Gut daß du von der Krankenkasse schon mal die 8,-€ anforderst, besser als gar nichts.
    Wie sieht es denn aus, hast du dezentrale Warmwasseraufbereitung (Boiler oder Durchlauferhitzer)? Dann stehen dir zusätzlich 8,79€ monatlich an Grundsicherung zu. Auch das ist nicht viel, aber es läppert sich.
    Warum hast du so hohen Stromverbrauch? 100,-€ im Monat kommen mir etwas hoch vor für einen Einpersonenhaushalt?
    Schönen Tag
    Holger
  • Hallo lissi,

    was genau ist das denn für ein Behindertenverband? Überweisen sie Dir 15,- Euro monatlich oder hast Du die Unterstützung für's gesamte Jahr überwiesen bekommen? Ist das Geld zweckgebunden und geht dies aus der Überweisung oder einem Schreiben hervor?
  • Hallo Justin,

    es ist der Behindertenverband vor Ort , gegründet von Eltern , unterstützt
    Behinderte im Landkreis und ist für die Integration von Behinderten da.

    Also das Geld wurde in einem Betrag überwiesen , es steht dazu Stromkostenzuschuß
    15,00 Euro / Monat .
    Der Behindertenverband wird mir sicher noch ein Schreiben geben
    worin steht das es für Stromkosten ist für die Rollstühle
    und anderen med. Geräte.

    Sollte das Geld berechnet werden , habe ich ja nichts davon.
    Da kann der Verband das Geld doch wieder zurückziehen , oder ?

    Gruß lissi



    Hallo Holger,

    der Rollstuhl für den Aussenbereich ladet 6-8 Std., er ist schon 11 Jahre alt
    und zieht viel Strom.
    ich wohne in den Bergen und es geht bergauf , bergab , da verbraucht der Akku viel.

    Danke für die Antworten.
    Gruß lissi



    alle.
  • Hallo lissi
    überschätze mal nicht den Stromverbrauch des Ladegerätes, selbst wenn du täglich 10 Stunden laden mußt dann kommen im Monat für 2 Rollstühle ca 100kw/h zusammen. Das wären 28,-€. Das ist jetzt aber sehr sehr hoch gegriffen. Eher die Hälfte kommt dabei raus, das läßt sich aber leicht feststellen. Es gibt Verbrauchsmeßgeräte, die werden einfach dazwischen gesteckt, kosten etwa 20,-€.
    Hier z.B.
    http://www.conrad.de/ce/de/Search.html?search=stromverbrauchsmessgerät&gclid=CIiZu9-Q_bcCFQeW3godMFwA3Q
    Mein Monatsverbrauch durch das laden meines E-Rollis und E-Mobils beläuft sich auf ca 35kw/h, gemessen mit so einem Gerät.
    Schönen Abend
    Holger
  • Hallo Holger ,

    ich habe noch elektr. Badewannenlift , Inhaliergerät .
    auf Grund einer rheumatischen Erkrankung verkrampfen die Muskeln
    sehr und rheumat. Bäder sind da sehr schmerzlösend.

    Für den Durchlauferhitzer bekomme ich die 8,60 vom Amt.

    Was meinst du , soll ich das Geld an den Behindertenverband zurück
    geben , den ich habe nichts davon und das Geld ist sicher für einen
    anderen Zweck bei jemand anders einsetzbar.

    Schönen Abend.
    MfG
  • Hallo Liselotte
    nein nicht zurück geben, es ist ja zweckgebunden wegen deiner Hilfsmittel, im übrigen mußt du es nicht angeben.
    Schönen Abend
    Holger
  • Hallo ,

    ich muss es ja schon melden oder ?
    Im August muss ich auch weiter die Grundsicherung beantragen,
    und da sehen sie ja auf den Kontoauszügen das Geld.

    Gruß
  • Guten Morgen Lieselotte
    lass dir vom Behindertenverband schriftlich geben für welchen Zweck das Geld ist, dann gibt es sicher keine Probleme, notfalls mußt du klagen, wird aber nicht nötig sein mit dem Schreiben.
    Schönen Tag
    Holger
  • Hallo Lieselotte,

    ich denke auch mit einem entsprechenden Schreiben des Behindertenverbandes ist das kein Problem.

    Unabhängig davon solltest Du vielleicht grundsätzlich mal mit Deinem Hausarzt über einen neuen Rollstuhl sprechen. Denn 11 Jahre ist ja schon ein ganz schönes Alter für einen solchen Stuhl. Da gibt es mittlerweile bestimmt Stühle, die Dir eine besser Hilfe sind.
  • Hallo ,

    es wird nicht angerechnet auf die Grundsicherung.

    Ein Schreiben vom Behindertenverband , das es zweckgebundenes Geld
    ist hat geholfen.

    Ich danke , Justin und Holger für Ihre Hilfe.

    Schönen Tag.
  • Hallo Lieselotte,

    das sind ja tolle Neuigkeiten 😀 Freut mich sehr zu lesen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀