Grundsicherung / Sozialhilfe

Ich hatte mich letzte Woche schon einmal hier im Forum mit einer Frage an euch gewendet, diese wurde sofort beantwortet....dafür nochmal vielen, vielen Dank. Ich schildere aber trotzdem mein Problem nochmal kurz. Es geht um meinen Sohn (18 Jahre/Schüler/Pflegestufe II/GdB 80)Lucas wurde im April 18. Im Feburar setzte ich mich mit dem Sozialamt in Verbindung wegen der Grundsicherung. Damals wurde mir mitgeteilt, das ihm diese nicht zusteht, solange er Schüler ist. Dank vieler Foren und Gespräche wurde ich aber eines Besseren belehrt.Am WE setzte ich einen Brief an das SA auf, mit der Bitte mir einen Antrag auf Grundsicherung zu schicken und ich würde dies auf Grund einer Fehlaussage auch rückwirkend geltend machen.
Am Dienstag rief mich die gute Frau an und frug, ob und wie lange Lucas noch zur Schule geht und ob wir ein eigenes Haus haben (...ja haben wir) Heute liegt nun Post vom Sozialamt im Briefkasten und zwar ein Antrag auf Sozialhilfe... das kann doch nicht möglich sein. Das sind doch zwei paar Schuhe, oder bin ich da falsch informiert? Unter anderem soll ich einen Grundbuchauszug, Belege über Hausbelastungen,Lebensversicherungen, Bausparverträge...schicken... ist das Rechtens? Ich hatte von einer Bekannten einen Antarg auf Grundsicherung, der sah ganz anders aus und da wurden solche Sachen nicht verlangt. Hab nun auch heute niemanden mehr telefonisch erreicht. Hoffe nun auf Hilfe von Euch....! Schon mal vielen Dank und Liebe Grüße 😆 😆

Antworten

  • Guten Abend,..

    ich setze dir 2 Links dort stehen die Antworten zu deinen Fragen;

    http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fachliches/artikel/Grundsicherung_fuer_volljaehrige_Schueler.php


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf

    Der erste Link zeigt dir bereits auf das ein Anspruch bei Volljährigkeit (für Schüler – rinnen besteht). Im zweiten Link findest du zum SG = Sozialgeld die Vorraussetzungen dazu.

    Und ja es ist rechtens was von dir an Unterlagen gefordert wird. Umkehrschluss (ich gehe von aus ) das der Sohn in der BdG = Bedarfgemeinschaft bleibt so das dies der Hauptwohnsitz ist ( wird als Lebensmittelpunkt bezeichnet = Amtssprache ). Da ihr alle in einem Haushalt lebt, bildet ihr eine BdG = Bedarfsgemeinschaft und so muss jeder seinen Beitrag erbringen zu den Kosten und Nebenkosten – anteilig. Gleiches gilt für den Sohn und dieses Betrag wird vom Amt getragen – anteilig.

    Beispiel :
    Werden Hilfsmittel für den Sohn benötig wie z.B. E- Rolli so braucht er dies für seine Bedürfnisse zur Behinderung. Diese Kosten werden oft in Abzug gebracht und müssen von dem Träger erbracht werden der das HM = Hilfsmittel angeschafft hat. ( oft ist dies die KK = Krankenkasse oder Pflegeversicherung )

    Eine Leistung wird erst dann erbracht durch das Amt vom Tag an zur Antragsgestellung mit dem Datum im Antrag. Hast du eine falsche Auskunft durch einen SB = Sachbearbeiter erhalten, so gibt es zwei Möglickeiten.

    Du muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Stellenleiter / Amtsvorsteher auf den Weg bringen. (Bringt oft nichts, die Kommunikation ist so beschädigt.) Ist der Bescheid negativ und man beruft sich auf das Datum zum schriftl. eingereichten Antrag bleibt der Widerspruch dazu. Wird dieser auch negativ beschieden, erfolgt die Klage beim zuständigen SG = Sozialgericht am Wohnsitzort. ( Dauer 2-4 Jahr derzeit).

    Tip an dich !

    Du wurdest mangelhaft, schlecht beraten und so setze das Datum vom Tag ein wo du diese falsche Auskunft erhalten hast. Ist ein Trick und klappt nicht immer!
    Wird das Antragdatum im Antrag bemängelt so sage es war ein langer Postweg zu mir. Achte auf die Reaktion, ist diese agressiv, legst du nach- wir können uns zu ihrer falschen Auskunft auch gemeinsam beim Stellenleiter unterhalten.

    Behörden tricksen weil die Kassen leer sind, nur dies geschieht oft zu Lasten der Bedürftigen und dies ist nicht richtig. Bleibe sachlich in deinen Aussagen in der Kommunikation und bringe den Antrag schnell persönlich in der kommenden Woche auf den Weg. Sonniges WE , Mfg Lyn 😉
  • Hallo,
    unser Tochter hat auch mit dem 18. Lebensjahr Grundsicherung erhalten, die Aufforderung zur Antragstellung kam sogar von unserem Job Center allein, die wollten Sie nämlich loswerden.Sie war da auch noch auf dem Förderzentrum bei uns.

    Ich kann Dir direkt einen Tipp geben. Die werden versuchen das Kindergeld bei der Grundsicherung anzurechnen.

    Als ich den Antrag damals gestellt hab, bekam ich das KG auf mein Konto, und die haben mir dann gesagt ich müsste das KG auf Jessicas Konto überweisen, sonst könnten die den Antrag nicht weiter bearbeiten.Ich dumme Kuh hab eine Versicherung abgegeben , dass ich das Geld an Jessica weiterleite und schon hatten die uns.

    Nein es ist nicht rechtens, weil die Eltern Bezieher vom KG sind und es somit nicht bei der Grundsicherung angerechnet werden darf.

    Hier stehen einige gute Sachen für die Grundsicherung drin, siehe unter Kindergeld

    http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf

    Falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden, denn wir sind gerade wieder dran mit der Grundsicherung , weil wir umgezogen sind.

    Liebe Grüße Annett


  • Guten Abend,

    hier ist das Urteil dazu das Kinder Geld ein durchlaufender Posten ist zum Einkommen vom Sohn.

    Das Bundessozialgericht in Kassel entschied (AZ.: B 8/9b SO 23/06 R) nun, dass Kindergeld, welches für volljährige Kinder vorgesehen ist, auch Sozialhilfeempfängern nicht als Einkommen angerechnet werden darf.

    Bitte genau schauen was beim Sozialamt zusätzlich unterschrieben wird. Es kommt immer noch vor das Eltern ein Blatt Papier zum Antrag unterschreiben zum Kindergeld. ( Abzweigung zum Kindergeld )

    Unterschreibt man nicht sofort, kommt die Aussage das der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Mit der Aussage wird so druck auf den Antragsteller / rin ausgeübt. Wenn du etwas nicht verstehst mache dich erst kundig bei einem RA für Sozialrecht, ok.

    Hierzu gibt es einen Beratungsschein zum RA = Rechtsanwalt, einfach beantragen. Mfg Lyn


  • Vielen Dank für die schnellen Antworten, habe ich das jetzt richtig verstanden, das ich wirklich den Antrag auf Sozialhilfe ausfüllen muss um die Grundsicherung für Lucas zu bekommen und alle geforderten Unterlagen einrichen muss. Das ist doch wahnsinn... wo soll ich denn so schnell nen Grundbuchauszug herbekommen. Der ganze Mist macht mich noch wahnsinnig....hat man denn nicht genug andere Sorgen?

    LG
  • Hallo!

    Einen Grundbuchauszug bekommst du beim Grundbuchamt. Als ich dort eine Namensänderung gemacht habe, kostete es 10 Euro. Wieviel ein Auszug ohne Änderungen kostet, weiß ich nicht. Darin steht aber genau aufgeschlüsselt, ob das Eigenheim mit Schulden belastet ist u.ä. Ich denke, genau aus diesem Grund will die Behörde den Auszug haben.


    Gruß, Katrin
  • Hallo feuerelli,

    Du hast aus der Community schon die entsprechenden Hinweise und Hintergründe erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Da Grundsicherung eine Sozialleistung ist und Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, müssen die entsprechen Unterlagen ausgefüllt werden.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.

    Gern kannst Du an dieser Stelle auch berichten, wie es weitergeht.
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