Ausflug mit Begleiperson
MyHandicap User
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Hallo,
ich bin neu hier. Mein Name ist Annett und ich bin Mutter einer 23 jährigen geistig behinderten Tochter.
Es gibt ja immer Probleme, anscheinend ist unser Leben noch nicht schwer genug 😢
Nun habe ich eine Frage.
Jessica möchte mit der Frauengemeinschaft unseres Dorfes eine 3 Tagesfahrt mitmachen. Da ich als Begleitperson mit dabei sein muss, haben wir uns erdreistet einen Antrag bei der Eingliederungshilfe auf Übernahme meiner Kosten, die sich bei ca 200 € belaufen werden, zu stellen.
Dieser wurde unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.
Mit einer Beraterin der Lebenshilfe haben wir einen Widerspruch geschrieben , der ist in Bearbeitung und das dauert wohl, weil dieser auf dem Kreisrechtsausschuss verhandelt wird.
Wenn ich das Geld bis nächste Woche nicht aufbringen kann, kann Jessica an dieser Fahrt nicht teilnehmen.Es wäre wieder ein herber Rückschlag.
Meine Frage nun, kann mir jemand sagen , ob es vielleicht eine Stiftung oder einen Verein gibt, der uns da helfen kann. Natürlich würde ich , wenn das Amt dann doch bezahlt, das Geld zurückzahlen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Liebe Grüße aus der Eifel
ich bin neu hier. Mein Name ist Annett und ich bin Mutter einer 23 jährigen geistig behinderten Tochter.
Es gibt ja immer Probleme, anscheinend ist unser Leben noch nicht schwer genug 😢
Nun habe ich eine Frage.
Jessica möchte mit der Frauengemeinschaft unseres Dorfes eine 3 Tagesfahrt mitmachen. Da ich als Begleitperson mit dabei sein muss, haben wir uns erdreistet einen Antrag bei der Eingliederungshilfe auf Übernahme meiner Kosten, die sich bei ca 200 € belaufen werden, zu stellen.
Dieser wurde unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.
Mit einer Beraterin der Lebenshilfe haben wir einen Widerspruch geschrieben , der ist in Bearbeitung und das dauert wohl, weil dieser auf dem Kreisrechtsausschuss verhandelt wird.
Wenn ich das Geld bis nächste Woche nicht aufbringen kann, kann Jessica an dieser Fahrt nicht teilnehmen.Es wäre wieder ein herber Rückschlag.
Meine Frage nun, kann mir jemand sagen , ob es vielleicht eine Stiftung oder einen Verein gibt, der uns da helfen kann. Natürlich würde ich , wenn das Amt dann doch bezahlt, das Geld zurückzahlen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Liebe Grüße aus der Eifel
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Antworten
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Hallo Annett,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Wie lautet denn diese "fadenscheinige Begründung" genau?
So auf die Schnelle könnte vielleicht die Lebenshilfe einspringen.
Innerhalb einer Woche wird es wohl sonst schwierig, etwas in die Wege zu leiten.
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Hallo Justin,
danke fürs Willkommen bei Euch.
Die Begründung lautet folgendermaßen
Aufgabe der Sozialhilfe ist es,den notwendigen Bedarf zu decken. Bei der Finanzierung einer Urlaubsreise handelt es sich nicht um notwendigen Bedarf.
Der Bedarf für die Betreuung im Urlaub besteht zwar auf Grund Ihrer Behinderung,jedoch gibt es auch viele nichtbehinderte Menschen, denen es nicht möglich ist in Urlaub zu fahren.
Der Antrag war abzulehnen.
Ich wollte nix für Jessica, sie kann es ja bezahlen nur nicht meine Kosten.
Ich persönlich finde die Begründung unmöglich und ich empfinde es als Diskriminierung.
Ich werde mal bei der Lebenshilfe nachfragen, ansonsten bin ich ganz schön hilflos.
Liebe Grüße
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Hallo annett64,
auch ich heiße dich willkommen hier im Forum!
Da du nun die Begründung nachgereicht hast, eine Frage. Ist die Beförderung für dich kostenfrei? Deine Tochter müsste das Merkzeichen "B" haben.
Teil 1 der Begründung kann ich nachvollziehen. Da gibt es Sachbearbeiter, die sehr genau sind. Die Kassen sind leer.
Den 2. Teil der Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf der einen Seite hat der Sachbearbeiter recht. Viele Menschen können auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in den Urlaub fahren.
Unsere Armut in D wird immer größer. Die Schere zwischen arm und reich wird immer größer.
Die Art und Formulierung würde ich nicht auf mich sitzen lassen. Der 2. Teil der Begründung finde ich wie du, unmöglich und Diskriminierend.
Gegen diesen würde ich Widerspruch einlegen.
Nun fehlt dir immer noch das Geld. Versuche doch einmal die Lebenshilfe anzusprechen, vielleicht haben sie eine Finanzierungsmöglichkeit.
Gebe aber nicht auf! Wir wissen alle hier im Forum was kämpfen heißt. Wir leben in einer Zeit und Gesellschaft, wo es einerseits für behinderte Menschen sehr schwer gemacht wird.
Wenn du Fragen hast, kannst du dich immer an das Forum wenden.
Alles Gute, Emmerisch
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Hallo,
also es war kein Antrag auf Sozialhilfe, es war ein Antrag auf Eingliederungshilfe.
In den Kosten für mich sind Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und alles weitere enthalten.
Widerspruch haben wir schon eingelegt.
Ich habe jetzt schon mal etliche Adressen rausgesucht und werde morgen früh mal wieder telefonieren.
Ich finde es toll, dass es solche Foren gibt, danke schön für eure Aufnahme
Liebe Grüße
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Hallo Annett,
genau genommen widerspricht man sich in diesem Bescheid selbst. Einerseits wird der Bedarf der Reisebegleitung anerkannt, andererseits die Kostenübernahme dieses Bedarfs abgelehnt.
In diesem Fall sicherlich schwierig, da es hier nicht um die Personalkosten der Reisebegleitung, sondern um die dadurch entstehenden Reisekosten geht. Natürlich ist Urlaub - rein sozialrechtlich gesehen - Luxus. Hier kommt es also immer auch auf die jeweiligen Sachbearbeiter an.
Den Widerspruch hast Du bereits eingereicht. Mehr kannst Du an dieser Stelle also nicht tun.
Ich drücke Dir bzw. Deiner Tochter die Daumen, dass es einen positiven Bescheid gibt. Auch dass Ihr die nötigen Reisekosten noch zusammenbekommt.
in diesem Fall, da es ja auch um eine überschaubare Summe geht, ist vielleicht auch die lokale Presse eine Hilfe.
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Hallo annett,
schade das wir Behinderte meist um jeden Cent und um jede Berechtigung kämpfen müssen, bevor sich etwas bewegt. Jetzt hat deine Tochter das Glück, das du dich um sie kümmerst, manch ein Behinderter steht mit seinen Problemen alleine da.
Wenn deine Tochter eine Begleitperson zuerkannt wurde, könnt ihr beide mit dem ÖPNV umsonst mitreisen, hat sie die Wertmarke dafür? Ohne Wertmarke kannst Du als Begleitperson immer, auch im ICE, umsonst mitreisen, deine Tochter müßte dann bezahlen. Die Reservierungsgebühr für Behinderte entfällt auch.
Dann würde ich an Deiner Stelle alle Ausgaben expliziert auflisten und als Sonderausgaben im nächsten Jahr von der Steuer absetzen.
Hast Du noch Fragen zur Beförderung im ÖPNV, kannst du mir gerne eine PN schicken.
Viel Erfolg 😀
lg Yeggdrasil
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Hallo Anette
Manchmal brauchen wir Menschen eben etwas Mehr als das NOTWENDIGE Früher gabs mal die Stiftung Denk an Mich (in der Schweiz)
Ich würde es auf jeden Fall bei Caritas Kolpingwerk oder ähnlich versuchen
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Hallo Ihr Lieben,
kurze Rückmeldung von mir.
Erstmal danke für Eure Antworten und Danke fürs Mut machen.
Leider sind wir immer noch nicht weiter 😢
Ich habe alles mögliche probiert und telefoniert bis die Leitung glüht.
Caritas, Kolpingwerk, Lebenshilfe...irgenwie geht nichts.
Jetzt werde ich heute Abend mal mit dem Behindertenbeauftragten von unserm Kreis telefonieren.
Das Ding ist ja, das Jessica die Leitung für eine Betreuungsperson zu stehen, aber es halt erstmal seinen sozialistischen Weg gehen muss.
Unser Anwalt ist auch eingeschaltet, aber Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe und bei uns, damit meine ich alle die ein Handicap haben, mit solchen Hintergründen ist das wohl noch schwerer.
Ich werde auch in Erwägung ziehen, gegen die Sachbearbeiterin Beschwerde einzulegen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Liebe grüße Annett
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Hallo,
klingt so, als hättest Du schon vieles unternommen. Ich drücke die Daumen, dass die Kostenzusage rechtzeitig kommt.
Immerhin wären Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er während einer Urlaubsreise infolge seiner schweren Behinderung auf ständige Begleitung angewiesen ist, beim Finanzamt bis zu einem Betrag von 767 Euro berücksichtigt.(Nicht bei Urlaub mit Eheparter/Lebensgefährte).
Da spricht niemand von Urlaub als Luxus. Es ist eine Möglichkeit für Deine Tochter am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ihr gutes Recht.
Mit der Beschwerde über die Sachbearbeiterin würde ich warten. Dienstaufsichtsbeschwerden sind "stumpfe Schwerter" und schnell ist man zukünftig nicht nur mit einer unsachgemäßen Bearbeitung, sondern auch noch mit einer nachtragenden Sachbearbeiterin konfrontiert.
Bekommt Ihr Recht, dann würde ich Schadensausgleich beantragen.
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Hallo Annette,
hast Du schon mal daran gedacht, dich an einem (privaten) Radio-Sender zu wenden? Hier im Norden gibts z.B. von Radio HH die Aktion "Hörer helfen Kindern". Da spenden die Hörer das ganze Jahr über, und wenn jemand finanzielle Hilfen benötigt, hilft der Radiosender mit einer gewissen Geldsumme, meist, die du dann benötigst. Bei großen Sachen, wie z.B. ein Auto, sollte vorher schon eine gewisse Summe zusammengekommen sein, manchmal wird aber auch die volle Summme gesammelt. Also mach dich schlau, ob es bei Dir Radio oder auch evtl. Privatfernsehsender gibt, die sowas unterstützen.
Ich drück dir ganz fest die Daumen, das es noch klappt.
LG sanne
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Hallo Ihr Lieben,
Heute kann ich nun doch fröhlich sein.
Ich habe nochmal Stunden im Internet gesucht und habe einen Verein gefunden, der bei uns um die Ecke ist.
Ich habe gestern angerufen und unsere Lage erklärt und ganz unbürokratisch und schnell wurde uns geholfen.
Ich glaube so etwas geht nur bei Menschen die sich in unserer Materie auskennen und selbst damit zu tun haben.
Ich bin jetzt einfach nur glücklich und ich werde euch berichten , wie unser Ausflug war.
Ach ja, heute kam dann auch die Stellungnahme zu unserem Widerspruch.
Wir nehmen wie folgt Stellung
Unabhängig davon,dass Ihre Betreute nach weitgehender Prüfung eventuell einen Anspruch auf Hilfe zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben aus Mitteln der Eingliederungshilfe hätte, gehört eine Urlaubsreise nicht zwangsläufig zu einer notwendigen Maßnahme, um diese Teilhabe am gemeinschaftlichem und kulturellen Leben zu erreichen.
Durch die Eingliederungshilfesoll ein behinderungsbedingter Ausgleich geschaffen werden.
Allerdings ist eine Urlaubsreise auch für viele nichtbehinderte Menschen keine Selbstverständliche Unternehmung. Aus verschiedenen Gründen ist es auch vielen nichtbehinderten Menschen in Urlaub zu fahren.
Aus diesen Gründen erfolgt keine Übernahme.
Widerspruch bleibt bestehn und nun geht es zum Kreisrechtsausschuss.
Liebe Grüße aus der Eifel
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Hallo Annett,
das sind tolle Nachrichten 😀
Hoffe Deine Tochter hatte eine tolle Reise.
Natürlich kannst Du gerne an dieser Stelle berichten oder dich bei neuen Fragen jederzeit wieder melden.
Wünsche erstmal eine gute Zeit.
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