Ermäßigung für Jahreswertmarke bei niedriger Rente?

Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und dem G.
Mein Ehemann hat einen Schwerbehindertenausweis mit 60% und auch G.
Wir bezahlen nun jeder für die Wertmarke im Jahr 72,00€.

Wir leben aber nur von der Rente meines Mannes- ich als seine Frau habe keinerlei Einkünfte, bin Hausfrau.
Da mein Mann aber erst 44 Jahre ist, ist die Rente monatlich nun nicht sehr hoch.
Gibt es dann irgendwelche Ermäßigungen bei dieser Wertmarke?
Denn die Hartz 4 Empfänger müssen gar nichts bezahlen, sind völlig befreit.
Empfinden wir irgendwie als ungerecht.

Antworten

  • Ingeburg1957 hat geschrieben:
    Denn die Hartz 4 Empfänger müssen gar nichts bezahlen, sind völlig befreit.
    Empfinden wir irgendwie als ungerecht.


    Guten Abend Ingeburg
    Hartz IV Empfänger bekommen auch nur Hartz IV wenn sie unter dem Existenzminimum leben müssen.
    Ist das so bei der Rente deines Mannes?
    http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php

    Bitte rechne es selber aus mit dem Link, Seid ihr darunter dann habt ihr Anspruch auf Grundsicherung(gleicher Satz wie Hartz IV)und müsstet dann die Wertmarke auch kostenlos bekommen..
    Schönen Abend
    Holger
    Wieviel kostet eine Wertmarke und wie lange gilt sie?

    Eine Wertmarke mit Gültigkeit von einem Jahr kostet 72 €, mit Gültigkeit von einem halben Jahr 36 €. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist. Diesen Monat kann der schwerbehinderte Mensch bestimmen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue Wertmarke erworben werden.

    zu Freifahrt

    Wer erhält eine kostenlose Wertmarke?

    Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:


    •schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl,
    •schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H,
    •Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten,
    •Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten,
    •Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten,
    •Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben.


  • Hallo,
    danke erst mal für die Antwort.
    Wir haben den ALG-Rechner benutzt.

    Wenn wir die gesetzliche Rentenauszahlung anwenden, dann steht uns so was wie ALG zu.
    Mein Mann erhält zusätzlich aus einer Lebensversicherung eine Rente --bzw. eine Erwerbsminderungsrente --

    oder jetzt unsere Frage: muss diese mit angegeben werden bei der Berechnung?

    Müssen solche Versicherungen immer mit angegeben werden, oder nur die rein gesetzlichen?
    Dazu kommt noch seine Diät wegen Zöliakie.Desweiteren bekommt mein Mann noch die Pflegestufe 1.Heißt: wird diese auch mit eingerechnet.



    Schön, wenn man uns nochmals weiter hilft.

  • Guten Morgen
    ich habe die PN beantwortet.
    Gute Nacht
    Holger
  • Hallo Ingeburg,

    wer Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung)bezieht, kann auf entsprechender Antragstellung die Wertmarke kostenfrei erhalten. Als zusätzlicher Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit den Mindestvoraussetzungen grün/orange GDB 50 % und Kennzeichen G.

    LG Nobby
  • Hallo ,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀